Sprechanlage in Mietwohnung kaputt. Wie vorgehen?

6 Antworten

Das Problem dem Vermieter anzeigen, Frist setzen und bei Verzug selbst die Beseitigung des Mangels beauftragen und diese Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Ab dem Tag der Anzeige darfst du die Miete angemessen mindern (3%, auch ab dann rückwirkend.

Eine vom Mieter zu übernehmende Kostentragung wg. einer (wirksamen) KRK sehe ich hier nicht gerechtfertigt und deshalb für unzulässig.

Zunächst einmal den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben informieren und eine genaue Frist zur Behebung des Mangels setzen.

Nach Ablauf der Frist könntest Du eine Firma beauftragen die den Mangel behebt

Wenn du eine wirksame Kleinreparaturklausel hast und der Rechnungsbetrag niedriger als in der Kleinreparaturklausel ist, dann musst Du das zahlen.

Gibt es keine Klausel oder der Rechnungsbetrag ist höher, dann muss der Vermieter das zahlen.

Erstelle ein Schreiben an den Vermieter mit genauer Mangelbeschreibung (Klingel geht nicht in Wohnung, man hört den Besucher vor der Haustür nicht, der Besucher hört einen aus der Wohnung nicht, der el. Türöffner geht nicht) und einer angemessenen Frist zur Beseitigung.

Je nach Schadensfall muss sich der Vermieter (Sondereigentum IN der Wohnung) oder die Hausverwaltung (Gemeinschaftseigentum an der Haustür) darum kümmern.

Dein Weg geht aber immer über den Vermieter.

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn es die Haus-Sprechanlage als solches betrifft, dann der Vermieter. Es stellt einen Mietmangel dar. Aber keinen großen. Mietminderungen wären hier sicherlich nur bis 5 % möglich. Aber erst den Vermieter schriftlich auffordern, den Mangel innerhalb von 2 Wochen zu beheben.

Ist der Mangel in einem Hochhaus und die Wohnungs-Sprechanlage mit einem "Zipper" , also einem Knopf zur Öffnung der Haustür verbunden, kann der Mangel und somit die eventuelle Mietminderung höher ausfallen.

Denn es kann dir nicht zugemutet werden, immer wieder die Treppen/Aufzüge zu benutzen, damit du denjenigen der geklingelt hat empfangen kannst.

Kommt natürlich auch stark auf die Etage an, in der du wohnst. Wohnst du in der ersten, ist der Mangel gering, wohnst du in der 5. oder höher, wird der Mangel zu einem Problem.

Wenn jedoch nur dein "Telefonhörer" der Sprechanlage in deiner Wohnung betroffen ist, tendiere ich zur Zahlung des Mieters.

johnnymcmuff  16.12.2019, 00:31
Wenn jedoch nur dein "Telefonhörer" der Sprechanlage in deiner Wohnung betroffen ist, tendiere ich zur Zahlung des Mieters.

Das aber nur, wenn es unter die Kleinreparaturklausel fällt und der Rechnungsbetrag weniger als der wirksame Kleinreparaturbetrag ist. Aktuell maximal 100 € + Mwst. Alte Mietverträge haben aber oft einen Betrag unter 100 € da stehen.

johnnymcmuff  17.12.2019, 18:27
@JuristMoral

So klar scheint Dir das nicht zu sein, sonst hättest Du den zitierten Satz nicht geschrieben.

JuristMoral  17.12.2019, 22:53
@johnnymcmuff

Man muss nicht immer jede Eventualität aufführen. Du suchst doch nur Streit. Eine Antwort muss nicht perfekt sein, nur weil sie dein Spezialgebiet ist. "Der Hans" gibt seit Jahren dumme Antworten, wird aber nie groß dafür kritisiert.

johnnymcmuff  19.12.2019, 19:13
@JuristMoral
Du suchst doch nur Streit.

Ich Suche keinen Streit. Bin hier um zu helfen und selber viele Dinge zu lernen: Korrigiere bzw. berichtige da auch mal falsche Antworten.

Bin selber auch nicht perfekt; auch meine Antworten werden manchmal kritisiert bzw. berichtigt.

Man muss nicht immer jede Eventualität aufführen.

Dein Satz den ich zitiert habe ist nun mal nicht richtig. Das hat nichts mit Eventualitäten zu schaffen.

Wenn jedoch nur dein "Telefonhörer" der Sprechanlage in deiner Wohnung betroffen ist, tendiere ich zur Zahlung des Mieters.

Du magst dazu tendieren, ist aber eben falsch und das habe ich kritisiert.

"Der Hans" gibt seit Jahren dumme Antworten, wird aber nie groß dafür kritisiert.

"Der Hans" wurde von mir schon oft gebeten sich aus Themen rauszuhalten von denen er kaum Ahnung hat.

Melde das dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung.. die kümmern sich drum

JuristMoral  16.12.2019, 00:10

So viel zur Theorie.

Lysandra13  16.12.2019, 00:12
@JuristMoral

Auch in der Theorie sollte man das melden

JuristMoral  16.12.2019, 00:13
@Lysandra13

Als ob jeder Vermieter oder Verwalter sich um Mängel kümmert. Viele Vermieter/Verwalter stellen selbst einen Mangel dar.

Lysandra13  16.12.2019, 00:14
@JuristMoral

Klar gibt es negative Beispiele. Aber es gibt auch sehr viele, die sich darum kümmern, nur von denen hört man nie was, da nur negatives berichtet wird

JuristMoral  16.12.2019, 00:22
@Lysandra13

Ja gut, dass mag sein.