Wer füllt die Wohnungsgeberbescheinigung aus?

4 Antworten

Wohnungsgeberbescheinigung füllt der Eigentümer der Wohnung aus! Also Hausverwaltung oder Besitzer der Immobilie!

Wenn es der Mieter zu dem man einzieht ausfüllen könnte, dann könnte ja jeder sich irgendwo eintragen! Deswegen hat man ja dieses Formular eingeführt um es zu verhindern!

Wer umziehen will, braucht ab dem 1. November eine Bescheinigung des

Vermieters. Fehlt die oder ist fehlerhaft, droht beiden Seiten ein hohes

Bußgeld.

Ohne diese sogenannte Wohnungsgeberbestätigung darf der Mieter sich nicht am Einwohnermeldeamt ummelden. Zudem muss er ohne sie ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro zahlen.

Diese Bescheinigung muß der Ausstellen der Dir die Wohnung "gibt".

Das ist Dein Freund. Da er nicht Eigentümer ist muß er in der Bescheinigung angeben wer das ist.

Dein Freund wird ja seinen Vermieter über Deinen Zuzug informiert bzw. die Zustimmung dazu von ihm eingeholt haben.

Durch diese Bescheinigung wirst Du nicht Untermieter, lediglich Bewohner.

Wenn Du das Haus kaufst muß keine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Nur wenn jemand einzieht.

Das ist Sache des Vermieters und wird für die Änderung der Meldeadresse benötigt. Ergo bräuchtest du auch die Erlaubniss. Der Hauskauf ist unabhängig davon. Dann bist Eigentümer.

rotreginak02  27.01.2016, 22:30

das ist falsch: in dem Fall nicht! Wohnungsgeber ist hier der
Freund, der die Bescheinigung ausfüllt, der Eigentümer/Vermieter muss in
der Bescheinigung genannt werden.

Hallo,

die füllt der Eigentümer der Wohnung bzw. Haus aus.

rotreginak02  27.01.2016, 22:29

das ist falsch: in dem Fall nicht! Wohnungsgeber ist hier der Freund, der die Bescheinigung ausfüllt, der Eigentümer/Vermieter muss in der Bescheinigung genannt werden.

DerGeodaet  28.01.2016, 07:57
@rotreginak02

Bleibt die Frage, ob Untervermietung laut Mietvertrag überhaupt erlaubt ist.

MatimaDE  11.08.2017, 08:48
@rotreginak02

FALSCH! Bitte keinen Unsinn hier vertreiben! So kann sich ja jeder irgendwo anmelden! Habe gerade mit der Behörde Telefoniert und diese hat mit klipp und klar gesagt, dass es der Besitzer der Immobilie bzw. Hausverwaltung ausfüllen muss!!!

DerGeodaet  11.08.2017, 09:59
@MatimaDE

Genau das steht in meiner Antwort oben.