Kann ich die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von meinen Eltern ausfüllen lassen?
Hi,
also ich habe echt Probleme wieder ins Leben zu führen. Ich hab in der Vergangenheit einfach dumm Sachen gemacht. War einfach jung und habe nicht nachgedacht. Ich war letztes Jahr auch auf Therapie wegen Suchtproblematik...
Aufjedenfall will ich seit dem her mein Leben um 180 grad drehen. Aber das ist echt nicht einfach. Ich wohne seit letztem Jahr bei meinen Eltern zur Untermiete, davor wohnte ich mit meiner Ex Freundin zusammen. Und haben aus bestimmten Gründen einige male die Miete nicht gezahlt. Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Wohnung, beziehe ALG 1 und suche eine Stelle wo ich meine Lehre weitermachen kann...
Jetzt habe ich eine schhöne kleine Wohnung besichtigt und der Vermieter verlangt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Mein letzter Vermieter wird das sicherlich nicht ausfüllen, hatten da so einige Probleme miteinander... Egal Frage ist jetzt, kann ich die Bescheinigung von meinen Elter ausfüllen lassen da ich ja dort zur Miete wohne und auch immer zahle ? Wenn das alles nicht klappt, was habe ich denn noch für Chancen eine Wohnung zu bekommen ? Die meisten Vermieter werden ja wahrscheinlich so eine Bescheinigung verlangen. Habe auch leider negative Einträge in der Schufa. Aber ich muss aufjedenfall von meinen Eltern weg, weil es mir dort einfach nicht gut geht, da mein Vater auch starker Alkoholiker ist und ich jetzt auch ab und zu trinke und nicht will das es noch schlimmer wird.. Ist alles eine sehr schwierige Situation. Eine Bürgschaft werden meine Eltern aufjedenfall auch nicht machen. Also ich bin, wie immer auf mich alleine gestellt. Was kann ich tun ? P.S. ich bin 24
3 Antworten
Da du bei deinen Eltern zur Untermiete wohnst, können diese auch die Bescheinigung ausstellen. Keinesfalls musst du für sämtliche vorherige Mietverhältnisse das nachweisen. Wobei zu bemerken ist, dass kein Vermieter verpflichtet ist, eine solche zu fordern. Im Umkehrschluss hat kein (neuer) Vermieter Anspruch auf solche Bescheinigung. Was du nachweisen musst, ist dein Einkommen um die Miete bezahlen zu können (hier der Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur). Um des lieben Friedens willen und da du der Sohn bist, werden deine Eltern dir sicher ohne Problem die Bescheinigung trotzdem zur Vorlage beim Neuvermieter ausfertigen.
Du meinst also, das wäre eine hilfreiche Antwort? Dann versuch mal mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einen Vermieter zu finden, der dieser mehr Wert gibt, als einem gebrauchten Stück Küchenpapier. Viel Glück!
Wenn der Vermieter einen solchen Nachweis verlangt, musst du ihn auch bringen. Sonst bekommt eben jemand anders die Wohnung.
Gesetz hin oder her
Dafür gibt es kein Gesetz. Der BGH hat so geurteilt.
Ob der Vermieter eine Bescheinigung deiner Eltern akzeptiert, musst du einfach abwarten.
Auf keinen Fall darfst du dich verleiten lassen, unwahre Angaben zu machen. Wenn das dann später doch heraus kommt, kann der Vermieter den Vertrag wegen Täuschung anfechten.
Die Eltern sind seine Vermieter, warum also nicht akzeptabel?
Wenn ein junger Mann mit 24 mit einer von den Eltern ausgefüllten Mietschuldensfreiheitsbescheinigung kommen würde, würde ich ihn fragen, ob einer der beiden (Mutter oder Vater) als Mitmieter in den Mietvertrag eintreten würde. Dazu würde ich dann auch noch eine Schufa-Auskunft und Einkommensnachweise von den Eltern geben lassen.
Wenn das dann ok wäre, könnte ich mir vorstellen, die Wohnung an den jungen Mann zu vermieten.
Wenn jedoch der Vater bei der Besichtigung als Alkoholiker erkennbar wäre, würde ich davon Abstand nehmen. Dann könnte das allenfalls noch die Mutter raus reissen, wenn sie selbst arbeiten geht, einen ordentlichen Eindruck macht und das Gefühl vermittelt, dass man ihr vertrauen kann.
Was soll der Vater bei einer Besichtigung? Schleierhaft. Was ist das für ein Konstrukt das du da im Kopf hast?
@albatros: Das wirst Du kaum verstehen, aber als Vermieter tät ich ja schon wollen, dass sich jeder, der als Mitmieter in den Mietvertrag aufgenommen werden will, auch persönlich vorstellt. Am besten bei der Wohnungsbesichtigung. Das könnte die Chancen des Mieterinteressenten erheblich fördern.
@ bwhoch2, du bist für mich ein Rätsel! Wie kommst du nur drauf, dass der Vater in den Mietvertrag des Sohnes aufgenommn werden soll? Der Sohn will weg vom Vater! Also: Warum soll sich der Vater vorstellen? Der Sohn ist 24, da braucht er keinen "Erziehungsberechtigten" mehr.
@albatros:
Genau deswegen:
Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Wohnung, beziehe ALG 1 und suche eine Stelle wo ich meine Lehre weitermachen kann...
Lieber würde ich als Vermieter die Wohnung leer stehen lassen, als unter solchen Voraussetzungen an einen jungen Mann zu vermieten, der mit solchen Voraussetzungen unterwegs ist. Und da bin ich sicher nicht der einzige.
Im Übrigen: Selbst wenn der Sohn vom Vater weg will, könnten sich die Eltern doch überlegen, wie sie ihrem Sohn helfen können. Wenn nicht der Vater, dann vielleicht die Mutter?
Natürlich: Einen Erziehungsberechtigten braucht der Sohn nicht mehr, aber vielleicht Hilfe. Danach sieht es jedenfalls aus. Eltern-Kind-Beziehung endet nie. Jetzt können die Eltern ihm helfen und in einigen Jahren oder Jahrzehnten vielleicht umgekehrt.
Okay danke sehr.
Ist das etwa gesetzlich festgelegt das man diese Nachweise nicht vorlegen muss ? Heißt ich könnte es auch verweigern, richtig ?
Aber dann wird wahrscheinlich die Seriösität in Frage gestellt, nehme ich mal an...