Wohnung gemietet aber nicht eingezogen, Einzug erst nach sechs Monate, geht das zur Anmedung?
Hallo zusammen,
im Dezember ist meiner Freundin erstmal ins Deutschland eingereist für Ihre neue Arbeitsplatz. Es ist ein anderen Stadt als meinen. Als der Wohnungsmarkt sehr heiß war, habe ich eine Wohnung unter der Name von mir und meiner Freundin zusammen gesucht. Als ich eine gefunden habe, habe unter den Name von uns beide gemietet.
Als ich in anderen Stadt schon wohne und seit mehrere Jahre in meiner Wohnung angemeldet bin, habe ich die Wohnung von Freundin nicht als meiner zweiten Wohnung bei der Rathaus gemeldet. Ich bin da nie eingezogen und besuche ihr nur ein bis zweimal pro Monat.
Der Vermeiter hat uns im Dezember zwei getrennte Wohnungsgeberbescheinigungen gegeben. Meine habe ich nicht benutz.
Im Juni verheiraten wir und möchte ich mit ihr 'Offiziel' einziehen. Der jetztige Wohnung möchte ich dann als Zweite Wohnung melden.
Ist es erlaubt so spät nach Anmietung (nicht Einzug) der Wohnungs anzumelden? Soll ich der Vermeiter für eine neue Wohnungsgeberbescheinigung mit neuem Einzugsdatum (z.B. Juni) nachfragen?
4 Antworten
Für die Anmeldung beim EMA gilt das Einzugsdatum und nicht der lt. Mietvertrag vereinbarte Mietbeginn.
Es ist alles in Ordnung. Du bist nicht in die Wohnung eingezogen. Du bist nur als Mieter im Mietvertrag, damit der Vermieter ausreichend Sicherheit hatte.
Die Wohnungsgeberbescheinigung hast Du also nicht gebraucht.
Wenn Du nun im Juni einziehst, sollte Dir Dein Vermieter eine neue Wohnungsgeberbescheinigung mit Deinem Einzugsdatum ausstellen, damit man Dir am Amt keine komischen Fragen stellt. Wenn er nicht will, erkläre beim Meldeamt, was Sache ist mit Heiratsurkunde als Beleg und dann wird man Dir auch glauben.
Bitte, gerne.
Ich hatte mal ein Bussgeld von 40 DM wegen verspäteter Anmeldung. Erkläre ggf. den Sachverhalt.
Ihr hättet zumindest die Wohnung als Zweitwohnung melden müssen beim Amt.
Nein, das stimmt nicht. Wenn nur sie drin wohnt und er nur mit gemietet hat, aber nicht dort wohnt, musste er sich auch nicht dort anmelden. Auch nicht als Zweitwohnsitz.
Ich hatte das selbst schon mal. Zusammen mit meinem Spross eine Wohnung in der Uni-Stadt gemietet, aber ich bin natürlich nicht dort eingezogen, hatte das natürlich auch nie vor und so musste ich mich auch nicht dort anmelden.
Herzlichen Dank für ihr Antwort.