Frist Anmeldung neue Wohnung?
Hallo,
ich miete seit dem 01.08 eine neue Wohnung. Umziehen werde ich aber voraussichtlich erst Ende August. Beginnt die Frist für die Anmeldung an einem neuen Wohnort mit dem Mietbeginn oder dem tatsächlichen Einzug? In der Wohnungsgeberbescheinigung ist der 01.08 als offizieller Einzug angegeben.
5 Antworten
Der Vermieter als Wohnungsgeber stellt dir zum tatsächlichen Mietbeginn die Bescheinigung aus.
Es muss sich sich ja nicht die Wohnung anmelden, sondern der Bewohner, somit greift das Einzuhgsdatum.
Prüfe die Rundfunkgebühr und die/eine Zweitwohnungssteuer.
Mit dem Tag des Einzuges, nicht des Mietbeginns.
Es gilt der Tag des tatsächliche Tag des Einzugs - wann der Mietvertrag beginnt, ist unerheblich - der 01.08. ist daher falsch - später dann neue Bescheinigung ausstellen und unterschreiben lassen...
Beginnt die Frist für die Anmeldung an einem neuen Wohnort mit dem Mietbeginn oder dem tatsächlichen Einzug?
Die Frist beginnt mit Deinem Einzug, denn viele haben übergangsweise 2 Mietverträge "an den Hacken".