Mieter weigert sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden?

13 Antworten

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Wer sich nicht anmelden will, hat meist etwas zu verbergen. Ich würde an deiner Stelle mit dem Einwohnermeldeamt Kontakt aufnehmen, das Problem schildern und notfalls den Mietern kündigen.

HansImGlueck178  28.11.2018, 11:21

Was soll das denn für ein Kündigungsgrund sein? Der Vermieter hat ja nicht mal ein berechtiges Interesse daran, dass der Mieter sich fristgerecht anmeldet.

Kümmere Du Dich um Deine Angelegenheiten und lasse den Vermieter sich um seine Angelegenheiten kümmern.

Die Wohnungsgeberbescheinigung musst Du im Übrigen Deinem Mieter übergeben, nicht dem Einwohnermeldeamt.

Ob er sich anmeldet oder nicht, ist nicht Dein Bier.

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 29.11.2018, 19:15

ich bin die Vermieterin

stefan1531  30.11.2018, 09:08
@Muenchnerin2015

das ist schön für Dich. Auch dann: ob der Mieter sich anmeldet oder nicht, ist nicht Dein Problem.

Seit der Novellierung des Meldegesetzes 2015 besteht die Pflicht des Vermieters zur Ausstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung, bei Unterlassung droht ein Bußgeld von 1.000 €, aber ansonsten besthen vornehmlich nur Mitwirkungspflichten. Entgegen der Regelung von 2002 bis 2015, wo gerichtlich festgestellt der Inhaber einer Wohnimmobilie verpflichtet sei, sich regelmäßig (kostenpflichtig, ca. alle 3 Monate)zu erkündigen, ob und wer bei ihm gemeldet wäre und eine Unterlassung gegen ihn wirkte, besteht diese Pflicht nicht mehr.

Die Anmeldung selber ist Sache des Mieters. Solange man die Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung nachweisen kann, ist man aus der Pflicht, aktiv tätig werden zu müssen. Warum sich also Streß machen?

Ansonsten hat man aber als Vermieter das Recht, sich beim Einwohnermeldeamt darüber zu informieren, ob ein Mieter sich an- oder abgemeldet hat. Es ist aber nur ein Recht, was bei Wahrnehmung leicht zu Mißstimmungen mit dem Mieter führen könnte, da dieser dann empfindlich zur Kasse gebeten werden könnte.

Als Eigentümerin und Vermieterin bist du eventuell beim Haus- und Grund e.V. Da kannst du dich erkundigen, wie du damit umgehen kannst, z. B. Kündigung.

Außerdem kannst du beim Einwohnermeldeamt anrufen und nachfragen, wie damit umzugehen ist. Denn du weißt ja, dass die Leute da wohnen. Normalerweise sollte dir dort auch geholfen werden können.

Wie reagieren denn die Mieter, wenn du sie darauf ansprichst? Machen sie einen auf "Nicht verstehen" oder werden sie pampig oder ???

Viel Erfolg, LG Mata

HansImGlueck178  28.11.2018, 11:20

Natürlich kann man niemanden kündigen, wenn der sich nicht fristgerecht anmeldet. Glücklicherweise haben Vermieter in Deutschland keine Narrenfreiheit.

sirigel  28.11.2018, 11:24
@HansImGlueck178

Hast du Probleme mit deinem Vermieter? Oder warum verstehst du das Problem nicht?

HansImGlueck178  28.11.2018, 11:26
@sirigel

Ich verstehe mich super mit meinem Vermieter. Der versucht aber auch nicht mich rechtswidrig zu kündigen oder mischt sich in Sachen ein, die ihn nichts angehen.

sirigel  28.11.2018, 11:34
@HansImGlueck178

Wieso geht sie das nichts an? Was ist daran rechtswiedrig, wenn die Eigentümerin jetzt vermutlich Angst hat, einem Mietnomaden aufzusitzen? In einer anderen Frage geht es schon los. Der Mieter will scheinbar einen Wasseranschluß in der Wohnung versetzen ohne die Eigentümerin zu fragen. Das ist lt. ihrem Mietvertrag nicht erlaubt. Ließ doch mal, was da vorgeht.

https://www.gutefrage.net/frage/mieter-moechte-wasseranschluss-in-der-kueche-veraendern-ich-vermieterin-moechte-das-nicht

HansImGlueck178  28.11.2018, 11:35
@sirigel

In dieser Frage geht es um eine Sache und auf die antworte ich. Nur weil der Mieter andere Sachen macht, die so nicht in Ordnung sind, heißt das nicht, dass der Vermieter einfach machen darf, was ihm gerade beliebt.

sirigel  28.11.2018, 11:37
@sirigel

Laut Gesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn die neuen Bestimmungen nicht eingehalten werden. Meldet sich ein Mieter nach einem Umzug nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt, riskiert er eine Strafe von bis zu 1.000 Euro. Diese Strafe kann auch den Vermieter treffen. Dieser wird durch das Gesetz verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen auszustellen

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 11:22

Gestern war der sogenannte "Onkel" inzwischen der dritte! da, mit dem sprach er (mein Mieter) italienisch, ich verstand nur Policia, ich vermute er sagte, wenn die Polzei fragt dann ….?? Er wird laut und ungehalten!

HansImGlueck178  28.11.2018, 11:28
@Muenchnerin2015

Ist ja auch sein gutes Recht, sowohl so viele Onkels wie ihm lieb ist einzuladen, als auch ungehalten zu reagieren wenn jemand in seinen persönlichen Angelegenheiten herumschnüffelt.

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 17:29
@HansImGlueck178

das ist ein öffentliches Interesse und kein persönliches - ausserdem haben wir dies im Mietvertrag festgeschrieben.

HansImGlueck178  29.11.2018, 04:44
@Muenchnerin2015

Welches berechtigte Interesse hat der Vermieter denn daran?

Außerdem ist nicht alles was man in den Mietvertrag schreibt deswegen auch wirksam.

schelm1  29.11.2018, 10:15
@Muenchnerin2015

OMG - wieder mal ein Volltreffer in Sachen "Miesmieter"!

Warum schickst du irgendjemandem die Wohnungsgeberbestätigung? Du hast diese lediglich mit deiner Unterschrift zu bestätigen.

Und was gehen dich die Meldesachen anderer Leute an, wieso weißt du überhaupt wann der Mieter sich angemeldet? Du kannst das Einwohnermeldeamt natürlich darauf hinweisen wenn du willst.

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 11:31

ich habe diese nicht "irgendjemand" geschickt sondern dem KVR - lesen hilft! Warum so pampig - bist Du auch einer der sich versteckt?

HansImGlueck178  28.11.2018, 11:32
@Muenchnerin2015

Warum gibst du sie nicht dem Mieter zurück, damit der sich ganz regelmäßig anmelden kann? Und woher willst du wissen, wann dein Mieter das tut?

Wenn mein Vermieter in meinen privaten Angelegenheiten herumschnüffeln würde, dann würde ich definitiv "pampig".

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 11:47
@HansImGlueck178

erstens habe ich natürlich das Dokument auch den Mietern gegeben - zweitens rede ich mit Menschen und die haben eben gesagt bzw. gemurrt - sie würden sich nicht anmelden. Mann, das ist keine private Angelegenheit, das ist Vertrag - es steht im Mietvertrag, dass sich die Mieter innerhalb der 14 tages Frist anzumelden haben. Basta!

HansImGlueck178  28.11.2018, 11:51
@Muenchnerin2015

Diese Klausel ist garantiert unwirksam. Alleine schon deswegen, weil sie alle Mieter unangemessen benachteiligt, für die die gesetzliche 2-Woche-First überhaupt nicht gilt.

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 17:30
@HansImGlueck178

und wer sollte das sein für den diese Frist nicht gilt? Gesetze gelten für alle ausser evtl. Diplomaten.

HansImGlueck178  29.11.2018, 04:46
@Muenchnerin2015

Du hast also von den Gesetzen nicht den Hauch einer Ahnung. Aber schön irgendwelchen Unsinn in deine Mietverträge schreiben. Deine Mieter können einem nur leid tun.