Bei wem liegt die Beweispflicht bei Verschmutzungen an der Fassade?

4 Antworten

Grundsätzlich

  • Was mir nützen soll, muss ich auch behaupten und beweisen.

Wer einen Anspruch herleitet, muß ihn beweisen...

Da kann Ihne nur ein Sachverständigengutachten helfen, bei dem es vermutlich auf einen teuren Rechtsstreit hinauslaufen wird.

Aber vielleicht haben Sie ja Glück und erhalten Ihre Geld vom verursachenden Mieter zurück.

Da empfiehlt es sich diesem den Streit mit der Maßgabe, auf Ihrer Seite dem verfahren beizutreten, zu verkünden.

Ein guter Fachanwalt wird Ihnen da, nicht nur aufgrund des sich abzeichnenden vermutlich recht hohen Streitwertes, gerne zur Seite stehen.

Müssen die anderen Eigentümer mir beweisen dass die Sauna ursächlich für die Verunreinigung auf der Rückseite ist

genau das, gelingt das nämlich nicht, werden auch diese Kosten auf die Gemeinschaft umgelegt.

Zatarong 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 21:33

Wie ist es denn im Falle dass ich mich irre und der Gutachter die Ursache bestätigt? Können die Kosten für den Gutachter dann auf mich weiterbelastet werden?

peterobm  07.04.2022, 21:35
@Zatarong

das kann sogar notfalls eingeklagt werden.

wer was haben will, ist immer in der Beweispflicht.

wie soll eine Sauna Verschmutzungen an der Außenseite verursachen können??

Zatarong 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 21:37
@peterobm

Anscheinend durch das Lüften nach den Saunagängen. Oberhalb von den Fenstern sind Verschmutzungen zu erkennen das bestreite ich gar nicht, aber diese unterscheiden sich nicht von den Verschmutzungen an der Vorderseite der Fassade. Ich bestreite also dass die Sauna ursächlich ist und bin deshalb nicht bereit die Kosten alleine zu tragen.

Die WEG muss es dir nachweisen wenn es nicht offensichtlich ist !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung