Bei wem liegt die Beweispflicht bei Verschmutzungen an der Fassade?
Hallo zusammen,
ich habe eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus die vermietet ist. Heute Mittag wurde ich informiert, dass die Fassade des Hauses gereinigt und imprägniert werden soll. Die Kosten der Reinigung der Fassade vorne werden durch alle Parteien geteilt.
Die Kosten der Reinigung der Fassade hinten soll ich alleine tragen, da mein Mieter auf dieser Seite eine Sauna eingebaut hat und durch diese mutmaßlich die Schäden entstanden sind. Ich habe mir vorhin ein Bild von der Situation gemacht und die Verunreinigungen auf der Rückseite des Hauses sind nicht höher als die Verunreinigungen auf der Vorderseite. Zudem ist das Fenster welches am größten verunreinigt ist, das Fenster welches am weitesten von der Sauna weg ist.
Ich habe also das Gefühl die anderen Eigentümer wollen mir die Kosten der Rückseite mit der Scheinbegründung "Sauna" aufdrücken. Ich bin nicht bereit die Kosten zu übernehmen ohne ein unabhängiges Gutachten welches mir bestätigt dass die Schäden durch die Sauna bedingt sind und sich dahingehend von den Schäden an der Vorderseite unterscheiden.
Meine Frage ist jetzt Folgende. Müssen die anderen Eigentümer mir beweisen dass die Sauna ursächlich für die Verunreinigung auf der Rückseite ist oder muss ich den anderen Beweisen dass sie es nicht ist. Also im Prinzip wer muss den Gutachter bezahlen?
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Grundsätzlich
- Was mir nützen soll, muss ich auch behaupten und beweisen.
Wer einen Anspruch herleitet, muß ihn beweisen...
Da kann Ihne nur ein Sachverständigengutachten helfen, bei dem es vermutlich auf einen teuren Rechtsstreit hinauslaufen wird.
Aber vielleicht haben Sie ja Glück und erhalten Ihre Geld vom verursachenden Mieter zurück.
Da empfiehlt es sich diesem den Streit mit der Maßgabe, auf Ihrer Seite dem verfahren beizutreten, zu verkünden.
Ein guter Fachanwalt wird Ihnen da, nicht nur aufgrund des sich abzeichnenden vermutlich recht hohen Streitwertes, gerne zur Seite stehen.
Müssen die anderen Eigentümer mir beweisen dass die Sauna ursächlich für die Verunreinigung auf der Rückseite ist
genau das, gelingt das nämlich nicht, werden auch diese Kosten auf die Gemeinschaft umgelegt.
das kann sogar notfalls eingeklagt werden.
wer was haben will, ist immer in der Beweispflicht.
wie soll eine Sauna Verschmutzungen an der Außenseite verursachen können??
Anscheinend durch das Lüften nach den Saunagängen. Oberhalb von den Fenstern sind Verschmutzungen zu erkennen das bestreite ich gar nicht, aber diese unterscheiden sich nicht von den Verschmutzungen an der Vorderseite der Fassade. Ich bestreite also dass die Sauna ursächlich ist und bin deshalb nicht bereit die Kosten alleine zu tragen.
Die WEG muss es dir nachweisen wenn es nicht offensichtlich ist !
Wie ist es denn im Falle dass ich mich irre und der Gutachter die Ursache bestätigt? Können die Kosten für den Gutachter dann auf mich weiterbelastet werden?