Wer bezahlt die Klagen und die Rechtsanwälte bei Klagen von abgelehnten Asylbewerbern bei und vor dem Verwaltungsgericht?

4 Antworten

Es gibt bei dieser Klage keine Gerichtskosten.

Er muss aber keinen Anwalt nehmen -> er kann sich auch selbst vertreten. Wenn er einen nimmt, muss er diesen auch selbst bezahlen.

Es kann ein Antrag auf Prozesskostenbehilfe gestellt werden. Diese wird jedoch nur dann gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Bis dahin (oder eben komplett) muss der Kläger seinen Rechtsanwalt selbst bezahlen. Sprich: Rund 1'000 Euro, welche er selbst aufbringen muss. In der Regel bestehend aus einer Anzahlung und monatlichen Raten. 

Bei Verzug wird das Mandat durch den Anwalt i.d.R. niedergelegt. 

Schwervelke  08.09.2017, 22:35

"Es gibt bei dieser Klage keine Gerichtskosten"

Sehe ich das richtig, dass die Richter solche Fälle ehrenamtlich behandeln? Wenn nicht, werden sie bezahlt, oder? Dann nehme ich mal an, dass sie von Steuerzahler bezahlt werden, oder liege ich da falsch?

Gaskutscher  08.09.2017, 23:14
@Schwervelke

Es ist ein Verfahren vor einem Sozialgericht. Diese sind immer (!) ohne Gerichtskosten für den Kläger - verfassungsrechtlich verbrieft. Somit gibt es keine Gerichtskosten welche der Kläger bezahlen müsste.

http://www.mv-justiz.de/pages/sozialgerichte/kosten_soz_ger.htm

Vor 2015 wurde gemeckert, dass für Hartz IV Empfänger Unmengen an Geld bei Sozialgeerichtsverfahren verpulvert wird. Heute wird über Flüchtlinge gejammert - und gejammert wird u.A. von denen, die die gleichen rechtlichen Ansprüche hätten. 

Brave new world? ;)

bachforelle49 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 13:27
@Gaskutscher

wieso Sozialgericht?? Die Rede ist doch von Verwaltungsgerichten... hier fallen auf jeden Fall schon mal Gerichtskosten an... mir ein Rätsel, wer das bezahlt, wenn der Kläger dann auch noch verliert, wer das bezahlt... kein Mensch käme auf die Idee zu klagen, wenn man kein Geld in petto hat

Gaskutscher  26.09.2017, 21:21
@bachforelle49

Nein. Beim Verwaltungsgericht fallen bei Asylverfahren keine Gerichtskosten für den Kläger an. Das hätte dir aber auch schon Google sagen können - bzw. meine erste Antwort.

Ebenso fallen bei Klagen bzgl. Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialgerichte) keine Gerichtskosten für den Kläger an.

Welchen teil von "es fallen für den Kläger keine Kosten an" verstehst du nicht?

Und bevor du wieder meckerst: BaföG-Klagen werden ebenfalls am Verwaltungsgericht verhandelt - auch ohne Kosten für den Kläger. Willst du jetzt auch alle Studenten abschieben (weil das die Blauen nicht ihn ihrem Wahlprogramm hatten)? ;)

Der Steuerzahler, wenn der Kläger Prozesskostenhilfe beantragt.

Das ist prinzipiell aber auch gut so. Es darf nicht sein, dass man sein Recht vor Gericht nur durchsetzen kann, wenn man über ausreichend Geld verfügt. Das würde den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates widersprechen.

Panazee  26.09.2017, 21:46

Du hast nicht viel Erfahrung mit Ämtern, oder? Ich arbeite im sozialen Bereich und ich kann dir sagen, dass Ämter tendenziell eher ablehnen als genehmigen. Es ist viel wahrscheinlicher etwas abgelehnt zu bekommen, auf das man ein Recht hat, als etwas bewilligt zu bekommen auf das man kein Recht hat. Im sozialen Bereich werden Ämter jedes Jahr in tausenden von Fälle verurteilt Leistungen zu gewähren, die das Amt von sich aus verweigert hat, obwohl ein Anspruch bestand.

Ontario  26.09.2017, 15:26

Wie sieht das denn im sog. NSU Prozess aus ?Der dauert nun schon über 4 Jahre. Ich bezweifle dass Frau Tschärpe auch nur annähernd soviel Geld besitzt um all diese Kosten tragen zu können, die bisher für Gericht, Gutachter, Zeugen Anwälte angefallen sind.

Prozesskostenhilfe wird sie sicher auch keine bekommen, weil aus meiner Sicht keine Aussicht auf Erfolg für Frau Tschärpe zu erwarten ist.

Ich denke, hier steht der Steuerzahler in der Pflicht. Die Anwälte, Gerichte, Gutachter und Zeugen machen das alles nicht umsonst.

Flüchtlingen oder Zuwanderern denen der Asylantrag abgelehnt wird, sollten kein Recht auf eine Klage haben. Schlieslich sind es Ämter die solche Entscheidungen treffen und das müsste ausreichen.

Die Gerichte sind überlastet und können wichtigere Fälle nicht bearbeiten, was in Einzelfällen schon dazu führte, dass Fristen überschritten wurden und die Sache nicht mehr zur Verhandlung kommen kann, obwohl es dringend notwendig wäre. Manche Verbrecher mussten sogar schon aus der Untersuchunghaft entlassen werden, weil ein Prozessbeginn innerhalb der gesetzten Frist nicht machbar war.

Bei Prozessen vor deutschen Gerichten kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, sofern man nicht selbst über genug Geld verfügt. Voraussetzung ist hierbei hinreichende Aussicht auf Erfolg und das jemand der selbst für die Kosten aufkommen müßte ebenfalls einen Prozess führen würde. Letzeres ist aber bei Asylverfahren in der Regel gegeben.

wenn kein Geld vorhanden, kann auch nicht geklagt werden

Genau das muß ja in eine Rechtsstaat vermieden werden. Daher ist Prozesskostenhilfe kein Almosen, sondern Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.

Ontario  17.05.2019, 06:47

In dem von mir angesprochenen Prozess der gegen Frau Tschärpe geführt wurde, kann ich mir nicht vorstellen, dass Frau Tschärpe die Kosten tragen kann.

Wenn man Prozesskostenhilfe bekommt, was angeblich nur dann gewährt wird, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, so dürfte doch bei Frau Tschärpe keine Aussicht auf Erfolg zu sehen sein.

Mehrere Anwälte vertraten Frau Tschärpe, weil sie mit dem einen oder anderen nicht zufrieden war. Geht das denn, wenn man Prozesskostenhilfe bekommt, dass man da die Anälte wechseln kann und sich von mehreren vertreten lässt ?

Dass Frau Tschärpe all die Kosten tragen kann, die bei diesem Mammutprozess anfielen bezweifle ich. Muss aber auch bezweifeln, dass Aussicht auf Erfolg gegeben war.

Vielleicht hat doch der Steuerzahler die Kosten übernehmen müssen.

Gaskutscher  08.09.2017, 23:18

Letzeres ist aber bei Asylverfahren in der Regel gegeben.

Ich widerspreche in diesem Punkt. Viele wollen klagen da sie nicht abgeschoben werden müssen (was nachvollziehbar ist). 

Wenn es jedoch sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge sind -> ist auch kein Aussicht auf Erfolg der Klage gegeben. Somit gibt es auch keine Prozesskostenhilfe. 

Ist ja nicht so das alle nicht klagen weil sie wissen "Okay, ich hab's versucht aber ich hatte nie eine Chance den Status 'anerkannte Flüchtlingseigenschaft' zu erhalten". - gerade dieser Kreis muss ja klagen, denn die anderen haben die (bereichtigte) Flüchtlingseigenschaft anerkannt bekommen und müssen nicht klagen. ;)

Niemand, weil dann keine Verhandlung stattfindet.