Stundung der Einkommenssteuer abgelehnt, was tun?
Hallo,
was kann man tun wenn die Stundung der EKS abgelehnt wurde? Man ist nach der Ablehnung direkt zum Finanzamt um mit ihnen zu reden, das man die Schuld bald beglichen hat ( Kontopfändung läuft ) und alles was verdient wird, kommt auf dieses Konto. Man lebt von ALG2 zur Zeit, da dies nicht die einzigen Schulden beim Fiskus sind. Die lassen sich auf nichts ein und wollen eine BWA sehen. EIne BWA kostet Geld was nicht da ist. Es handelt sich lediglich um 4000 EUR EKS. Das Finanzamt weiß auch das man von ALG2 lebt. Heute stand ein Vollziehungsbeamter mit einer Zahlungsaufforderung vor der Tür, wenn nicht sofort die 4000 EUR bezahlt werden wird die ganze Wohnung durchsucht und es droht eine Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren.
Was kann man in dieser Situation tun? Die EKS ist in ca. 3 Wochen bezahlt aber dann wird es wohl zu spät sein. Es wurde eine Stundung und Ratenzahlung beantragt und abgelehnt. Wegen der Gewerbesteuer war auch schon ein Gerichtsvollzieher hier und konnte nicht pfänden weil es hier nix zu pfänden gibt. Das Amt weiß also das absolut kein Geld vorhanden ist. Man will ja bezahlen aber es gibt einige extreme private Probleme die erst dazu geführt haben, das man nicht bezahlen kann sowie kurzzeitige Krankheit und kurzzeitige schlechte Auftragslage. Es kamen zudem 2 Leistungsbescheide im Dez. letztes Jahr von 2 Jahren die sofort bezahlt werden sollten und einer wurde auch bezahlt, für den anderen reichte das Geld nicht mehr. Die Auftragslage ist wieder sehr gut und daher soll das Gewerbe bestehen bleiben.
Habt ihr ne Idee was man tun kann?
3 Antworten
Heute stand ein Vollziehungsbeamter mit einer Zahlungsaufforderung vor der Tür, wenn nicht sofort die 4000 EUR bezahlt werden wird die ganze Wohnung durchsucht und es droht eine Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren.
Es gibt in Deutschland keine Freiheitsstrafe bei Nichtzahlung einer Steuerschuld. Dein Freund hat da wohl etwas falsch verstanden.
Was kann man in dieser Situation tun?
Vollziehungsbeamte können nicht über einen Zahlungsauschub entscheiden, die Bearbeiter in der Vollstreckungsstelle des Finanzamts aber schon. Dein Freund sollte sich noch einmal mit dem zuständigen Bearbeiter oder ggfs. dessen Vorgesetzten in Verbindung setzen und erklären, dass er in spätestens drei Wochen zahlen kann.
Was kannst Du tun?
Bezahlen!
Und wenn das nicht geht und auch eine Pfändung bei Dir fruchtlos verläuft, wenn also nichts zu holen ist, bleibt nur eine Möglichkeit, die das Finanzamt und möglicherweise auch das Gewerbesteueramt betreiben werden: die Eidesstattliche Versicherung, früher "Offenbarungseid" genannt.
Und dann dürften Deine Möglichkeiten zur Fortführung des Gewerbebetriebes stark einschränken, denn die EV kommt natürlich in Deine Schufa- Auskunft.
Es geht bei dieser Sache nicht um mich sondern um einen Freund, der durch einige Probleme leider in diese SItuation geraten ist. Ich denke das jedem von uns so etwas passieren kann und das man nicht vorschnell urteilen sollte ohne zu wissen, was da genau passiert ist. Ich möchte ihm lediglich helfen, nur weiß ich nicht wie. Das Geld leihen kann ich ihm nicht, weil ich selbst nix habe. Er braucht lediglich 2-3 Wochen Zeit, dann kann er alles bezahlen. Es ist ja nicht so, das er es nicht bezahlen will, er will ja und natürlich steht dem Finanzamt das ja auch zu, keine Frage.