Frist Klagebegründung Verwaltungsgericht?

3 Antworten

Ja, dann kann der Anwalt unter Umständen haften. Dafür ist aber zu klären, ob deine Klage Erfolg gehabt hätte. Ansonsten hast Du keinen Schaden erlitten.

Ascy70 
Beitragsersteller
 19.06.2019, 13:16

Dankeschön, nur beisst sich der Hund da nicht in den Schwanz. Wenns keine Klage (mehr) gibt, wie soll man dann klären, ob diese Erfolg gehabt hätte?

Hackebeil96  19.06.2019, 13:21
@Ascy70

Das wäre eine Frage im Rahmen eines Prozesses gegen den Anwalt. Das Gericht müsste dann, soweit man beispielsweise auf den § 280 BGB abstellt, inzident prüfen, ob die Behörde X dir beispielsweise Y € geschuldet hätte. Es findet also eine hypothetische Prüfung statt. Welcher Maßstab dabei angelegt wird ist vermutlich eine spezielle Frage des Berufsrecht, die ich nicht beantworten kann. Im Grundsatz kann es aber eine Haftung des Anwalts bei Fristversäumnis geben.

Ascy70 
Beitragsersteller
 19.06.2019, 13:25
@Hackebeil96

Vielen Dank, das hilft mir weiter. Da hoff ich doch mal dass ich dieses Wissen nie brauche, das klingt nach ziemlich aufwändig und langwierig ;-)

Also generell ist es so, dass das Verfahren erstmal zu deinem Nachteil ausgehen kann. Danach wäre der Anwalt Schadensersatzpflichtig.

Ich würde: Schauen, ob der Anwalt irgendwie erreichbar ist, ggf. Schriftlich per Einschreiben Rückschein UND Fax auffordern hierzu Stellung zu nehmen und umgehend die beauftragte und bezahlte Leistung zu erbringen mit Fristsetzung von einer Woche und den Entzug des Mandats nach Ablauf der Frist ankündigen.

Parallel solltest dir dringend einen anderen Anwalt suchen. Hast du konkrete Kontaktinformationen der zuständigen Stelle? Aktenzeichen? Ruf dort an und erkundige dich nach dem aktuellen Stand! Für alles weitere solltest du mit deinem neuen Anwalt sprechen!

Wenn er die Versäumung zu vertreten hat, dann haftet er. Dafür müssen Rechtsanwälte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben.