Frist Klagebegründung Verwaltungsgericht?
Ein Rechtsanwalt wurde mit einem Fall beauftragt, dieser hat schriftlich mitgeteilt, daß er die Klagebegründung fertigen werde.
Nun hat er einmal Fristverlängerung beantragt, dann ein zweites Mal (s.u.). Seitdem kam keine Korrespondenz mehr von dem Anwalt und die Frist ist nun doch schon drüber. Davor wurde jeweils Korrespondenz zur Kenntnis an den Mandanten zugestellt. Erreichbar ist er z.Zt. auch nicht, deswegen die eigentliche Fragestellung:
Wenn der Anwalt die Frist, warum auch immer, nicht einhält und der Fall deswegen zurückgewiesen wird, haftet der Anwalt dafür oder hat der Mandant dann Pech gehabt. Die Gerichtskosten und die anwaltliche Kostennote wurden bezahlt.
Nicht dass ich das möchte, ich hoffe es klärt sich vernünftig, ich mach mir nur bischen Sorgen und Infos von Kundigen schaden ja nicht.
Vielen Dank für sachlichen Input :-)
3 Antworten
Ja, dann kann der Anwalt unter Umständen haften. Dafür ist aber zu klären, ob deine Klage Erfolg gehabt hätte. Ansonsten hast Du keinen Schaden erlitten.
Das wäre eine Frage im Rahmen eines Prozesses gegen den Anwalt. Das Gericht müsste dann, soweit man beispielsweise auf den § 280 BGB abstellt, inzident prüfen, ob die Behörde X dir beispielsweise Y € geschuldet hätte. Es findet also eine hypothetische Prüfung statt. Welcher Maßstab dabei angelegt wird ist vermutlich eine spezielle Frage des Berufsrecht, die ich nicht beantworten kann. Im Grundsatz kann es aber eine Haftung des Anwalts bei Fristversäumnis geben.
Vielen Dank, das hilft mir weiter. Da hoff ich doch mal dass ich dieses Wissen nie brauche, das klingt nach ziemlich aufwändig und langwierig ;-)
Also generell ist es so, dass das Verfahren erstmal zu deinem Nachteil ausgehen kann. Danach wäre der Anwalt Schadensersatzpflichtig.
Ich würde: Schauen, ob der Anwalt irgendwie erreichbar ist, ggf. Schriftlich per Einschreiben Rückschein UND Fax auffordern hierzu Stellung zu nehmen und umgehend die beauftragte und bezahlte Leistung zu erbringen mit Fristsetzung von einer Woche und den Entzug des Mandats nach Ablauf der Frist ankündigen.
Parallel solltest dir dringend einen anderen Anwalt suchen. Hast du konkrete Kontaktinformationen der zuständigen Stelle? Aktenzeichen? Ruf dort an und erkundige dich nach dem aktuellen Stand! Für alles weitere solltest du mit deinem neuen Anwalt sprechen!
Wenn er die Versäumung zu vertreten hat, dann haftet er. Dafür müssen Rechtsanwälte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben.
Dankeschön, nur beisst sich der Hund da nicht in den Schwanz. Wenns keine Klage (mehr) gibt, wie soll man dann klären, ob diese Erfolg gehabt hätte?