Auf Klage antworten. Wie Formuliere ich einen Brief richtig?

4 Antworten

ich habe eine Klage am laufen

Ungut, wenn der Anspruch gegen dich tatsächlich besteht (bestand). Angesichts deiner Zahlung gehe ich davon aus.

und hab das Geld schon überwiesen hab aber vergessen, dass ich dem Amtsgericht und meiner Vermieterin noch einen Brief schicken muss worin stehen soll dass ich bezahlt habe.

Die Vermieterin wird den Zahlungseingang schon festgestellt haben.

„sehr geehrte Damen und Herren, ich verkünde dass die Kohle überwiesen ist und mich meine Vermieterin endlich in Ruhe lassen kann.“

Ich fürchte, die Vermieterin wird dich erstmal nicht in Ruhe lassen, bis die - nunmehr erledigte - Klage insgesamt abgehandelt ist und du die Kosten des Verfahrens trägst.

So in etwa:

Aktenzeichen der Klage

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezugnahme auf obiges Klageverfahren teile ich Ihnen mit, dass ich die Summe X am XXX überwiesen habe. Ich gehe davon aus, dass das Klageverfahren damit beendet werden kann und die Streitigkeiten erledigt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Du hast eine Klage "am laufen" Nun hast du das Geld überwiesen. Warum willst du dann noch einen Brief schreiben das du "die Kohle" überwiesen hast? Das Klageverfahren wird an das zuständige Gericht eine Information weiter leiten, das du bezahlt hast. Wenn diese Klage etwas mit deinem Vermieter zu tun hat, bekommt dieser auch die Mitteilung.

FastReply  22.03.2019, 16:50

Das Klageverfahren soll diese Information an das zuständige Gericht weiterleiten??? Was soll das heißen?

Was erwartet ihr vom Gericht. Das ist ein Rechtsstreit zweier Personen. Wenn jetzt da was gezahlt wird muss/soll einer der Parteien das den Gericht mitteilen. Wie sollen die da auch sonst Kenntnis erlangen? Daran hängt auch einiges, z.B. hier evtl Klageumstellung wegen Gerichtskosten.

Wenkman 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 16:41

Jaaahaaa genau das hab ich auch gedacht! Aber neeeein willkommen in Deutschland wo die Bürokratie lebt! 😐 Ich zitiere „Sofern Sie die Forderung der Klagepartei befriedigen oder sich dazu verpflichten werden, bitte ich um umgehende schriftliche Mitteilung an den Vermieter und hierher (dreifach).“

muecke44  22.03.2019, 16:53
@Wenkman

"Forderung der Klagepartei befriedigen oder sich dazu verpflichten" Also hast du die Forderung an deinen Vermieter gezahlt? Das Klageverfahren wurde durch das Amtsgericht geführt. Daher würde ich auch nur mitteilen, Ich habe die Summe x an den Vermieter überwiesen. Mit freundlichen Grüßen.... Bitte vergess nicht als Einschreiben (Nachweis)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf das (rechtsanwaltliche ?) Schreiben vom 00.00.2019 teile ich Ihnen aus Anlass der vermieterseitigen Aufforderung zur Zahlung des durch einen, sofern rechtswirksam zustande gekommenen, Mietvertrag begründeten Anspruchs auf Mietzinszahlung meinen Willen zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht mit. Die alsbaldige und vollständige Entrichtung des vereinbarten Mietzinses erfolgt nach wie vor unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Aus diesseitiger Sicht bedanke ich mich für die Inkenntnissetzung meiner Person. In unverzüglicher Beantwortung der in Ihrem Schreiben aufgeworfenen weitergehenden Fragen hoffe ich auf eine gütliche Lösung.

Mit freundlichen Grüßen