Rechtsanwaltskosten von Klage der WEG steuerlich absetzbar?
Im vergangen Jahr hat unsere WEG durch Veranlassung der Hausverwaltung gegen einen Eigentümer geklagt, da dieser die Zahlung der Hausgelder einstellte. Die Mehrheit der WEG stimmte der Klage zu.
Die Kosten für den Anwalt wurden in der Abrechnung für 2016 dann auf die Eigentümer aufgeteilt, der Prozess läuft aktuell noch.
Können diese anteiligen Anwaltskosten im Falle einer selbstgenutzten Wohnung steuerlich geltend gemacht werden? Als "außergewöhnliche Belastung"?
Es geht hier nicht um große Beträge, ca. 300€ anteilig für unsere Wohnung. Wird da ein "Selbstbehalt" vom Finanzamt angesetzt, den man ohnehin nicht geltend machen kann?
Wenn es möglich sein sollte, unter welchem Punkt soll ich das denn angeben?
Wir haben auch noch eine vermietete Wohneinheit, bei der die Kosten einfach als Werbungskosten angegeben werden können. Bei der eigenen Wohnung bin ich allerdings etwas unsicher.
Vielen Dank!
PS: Kleine Randbemerkung, die Erfolgsaussichten der Klage sind als hoch anzusehen.
2 Antworten
.... in unserem Bestand konnte ich solche Kosten und Lasten bisher nicht steuerlich abziehen.
Und was soll hoch sein, wenn der ET auch mit Urteil nicht zahlungsfähig ist?
Das ist natürlich ein Thema, dann kommt es aber erstmal zur Zwangsversteigerung von diversen anderen Objekten (Häusern) die er noch besitzt.
Kommt dann natürlich auch drauf an, wie hoch die belastet sind und wer noch alles Geld zu bekommen hat...
Außergewöhnliche Belastungen werden nur anerkannt, wenn sie 1 % des Jahresbruttoeinkommen überschreiten.
..... nicht so ganz, oder?
"Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können." (ESTG § 33 Absatz 2 S. 4)