4000€ Widerspruch Uni absage?!?
Hallo Freunde,
ich hoffe dass mir jemand so schnell wie möglich helfen kann. Eine Freundin hat sich für den Studiengang Wirtschaftsingeneurwesen an einer staatlichen Uni beworben und wurde abgelehnt. Daraufhin hat sie sich versucht einzuklagen mit der Begründen dass nicht alle Plätze vergeben worden sind. Heute kam die Ablehnung dieser Einklage unzwar mit Gerichtskosten über 4000€. Wir sind beide sprachlos, weil so etwa snormalerweise im schlimmsten Fall 400-500€ beträgt. Im Formular steht, dass man sich beschweren kann, wenn die Kosten über 200€ betragen. Kann mir da einer helfen dringend bitte.
8 Antworten
Aus dem Beschluss ergibt sich, dass der Streitwert auf EUR 3.750 festgesetzt wird. Der Streitwert entspricht nicht den Gerichtskosten, die deine Freundin zahlen muss. Für die Gerichtskosten wird es noch einen separaten Kostenbescheid geben, aus dem sich dann ergibt, bis wann du was an die Gerichtskasse zahlen musst.
Aus dem Streitwert werden die Gerichtskosten anhand eines sogenannten Gebührensatzes ermittelt. Die notwendigen Infos kann man dann in einen Online-Rechner eingeben um die tatsächliche Höhe der Gerichtskosten zu ermitteln.
Da es hier einen Beschluss gibt in dem Anträge abgelehnt wurden, würde ich davon ausgehen, dass hier ein Gebührensatz von 1,5 zugrunde zu legen ist (Anlage 1, Ziff. 5210 GKG). Bei einem Gebührensatz von 1,5 würde man auf Gerichtskosten von EUR 210 kommen.
Anträge ? Also Plural . Trotzdem nur einmal 210 ?
Es ist eigentlich egal welchen man nutzt, solange man weiß welche Werte man eingeben und welche Häkchen man wo setzen muss.
wenn man diesen Rechner bemüht , dann laufen schon bei einem einzelen Streitwert von 3750 Kosten in Höhe von über 2000 Euro auf . Laut deinem Post waren es aber mehrere Anträge ! Die 4000+ Euro scheinen also plausibel zu sein . (über die Höhe bin ich auch mehr als überrascht ) .
Um auf 400-500 zu kommen , muss der Streitwert unter 1000 liegen .
Das heißt , jemand hat sie vor dem Verfahren total falsch über die Kosten beraten. Oder nach dem Motto : Das kriegen wir durch , mach dir keine Sorgen über die Kosten .
Die 200 bedeuten nichts : Es heißt nur , dass man überhaupt erst meckern darf , wenn Kosten von mehr als 200 auflaufen.
Ganz fatal : "Meckern" kann man , aber da laufen auch wieder Kosten auf .
Tipp : Verbraucherzentrale ( um die 100 ??? ) oder einen Anwalt fragen . Aber vor dem Termin GENAU nachfragen , was diese Beratung kosten würde.
Der Rechner ist aber nicht für das Verwaltungsverfahren
oha , ist das kein Zivilprozess ? Und wo ist der Rechner für VW - Verfahren ?
nein ist es nicht da die Uni eine staatliche Einrichtung ist und ein Ober - Unterordnungsverhältnis besteht.
ansonsten müsste man das ausrechnen nach dem Gesetz aber dazu hab ich gerade keine Lust. Wenn müsstest du ins GKG und RVG gucken und in die Anlagen . Dein Link bietet aber einen Ansatz
aber die Größenordnung kommt wohl hin. Sagen wir mal : unter 300 ................Aber warum schreibt der FS etwas von 4000 , obwohl , wenn er nur den Streitwert mit den Kosten verwechselt, , 3750 dastehen müssen.
PS. Blöde wie immer : Dass der FS nicht kommentiert . Nach Fragestellung verreist . :))
Klar, komisch ist das 🤷♂️ Vllt aufgerundet
Wenn man einen Rechner benutzt sollte man damit auch umgehen können. Du hats die Gerichtskosten + Anwaltskosten ausgerechnet. Hier geht es aber nur um die Gerichtskosten.
schreibt der FS : Aber weiß man , ob er das richtig verstanden hat ?
FROHE WEIHNACHTEN!
Ich sehe da einen Streitwert von 3,75k und keinen Kostenbescheid über 4k. Auch bei den 200 Euro geht es allein um den Streitwert. Vielleicht ist es besser, wenn sie nicht studiert, da sie noch nicht einmal ein einfaches Formschreiben versteht.
toll . so aufmunternd deine Sätze.
Ja. Die Wahrheit ist nicht immer komfortabel. Mir ist schon klar, dass einige Leute mit Honig und Erdbeeren-Chanel irgendwie durch's Abi geschmust werden. Aber sieh Dir die ganzen Studienanfänger doch mal an. Mehr Pfeifen als in einigen Unis/Hochschulen findet man selten auf einem Haufen. Diese Frage hier ist doch einfach nur ein Paradebeispiel dafür.
Ihr habt geklagt und verloren - also tragt ihr die Kosten! Was gibt es daran nicht zu verstehen? o_O
Streitwert und Verfahrenskosten sind nicht dasselbe.
Laut Rechner sind diese Kosten bei diesem Streitwert aber plausibel .
Nein sind sie nicht. Streitwert ist niemals das was man für Gericht und co zahlen muss.
Die reinen Gerichtskosten dürften hier nicht mehr als ~400 € betragen.
hast du mal einen Link für den Online - Rechner . Den richtigen . Sonst nutzt der FS auch den , den ich genutzt habe.