Mahnbescheid trotz vorheriger Zahlung
Hallo,
habe ein kleines Rechtsproblem das mich verwirrt, vlt weiß ja jemand hier weiter :
Mein Bruder und ich sind zum studieren weggezogen und wollten außerordentlich kündigen wegen der Entfernung. Mein Bruder wurde daraufhin angeklagt und hat den Prozess komischerweise verloren. Bei mir haben sie abgewartet wie das Prozess bei meinem Bruder verläuft bevor sie mich anklagen. Ich habe dann meine Rechnung sofort überwiesen ( die Rechnung war inzwischen zwar 6 Monate alt , aber das war das letzte was ich bekam), damit sie mich nicht auch anklagen und ich so die Prozesskosten usw. sparen kann. Ich habe jetzt aber 6 Wochen,nachdem ich die Rechnung bezahlt habe ,trotzdem einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten, worin die bereits bezahlte Fitnessgebühren erneut aufgetragen werden + zirka 200 Euro Prozess,Gerichts,Mahnkosten usw...
Kann ich ohne schlechtes Gewissen Widerspruch einlegen, ohen das ich noch mehr Kosten erwarten muss?
- Muss ich die 200 Euro trotzdem bezahlen, weil ich ( zu) spät bezahlt habe ? Oder wer muss nun für die Gerichtskosten usw geradestehen? Ich hatte ja 6 Wochen zuvor bezahlt. Ist eigentlich eine ausreichende Zeit oder? Naja ich kenne mich nicht aus.
Danke für die Hilfe
5 Antworten
Selbstverständlich kann der Gläubiger bereits bei Verzug seiner berechtigten Zahlungsforderung Mahnbescheid erwirken und diesen hast du auch aus Verzugsschaden heraus zu tragen - einschl. der Nebenforderung einer anwaltlichen Rechtsverfolgung des Studios.
Selbst wenn der Beitrag nach Beantragung des Mahnbescheids bezahlt worden wäre, schuldest du dem Gläubiger auch Ersatz seiner Aufwendungen aus Rechtsverfolgung :-(.
Ntürlich kannst und solltest du der Hauptforderung (Mitgliedsbeitrag) widersprechen und mit Beleg auf dessen Zahlung hinweisen - die Nebenforderung, die duchaus mit Rechtsanwaltskosten in dieser Höhe berechtigt und wohl auch so bezifffert worden sein dürfte, besteht dennoch.
Obacht - wenn einer weiß, wie er Vollstreckung seiner Forderung hinbekommt, ist es ein Anwält :-O
G imager761
Fitnessstudio?
Die haben eigentlich die Pflicht, eine außerordentliche Kündigung bei Wohnortwechsel zuzulassen, weil ansonsten deren (meist) lange Laufzeiten gar nicht rechtsverbindlich wären. Dafür muss man natürlich offiziell umziehen.
Meinst du mit "anklagen" (aus dem Strafrecht) eigentlich verklagen? Ist es ein Zivilverfahren?
Leg dagegen Wiederspruch ein. Die Hauptforderung ist bezahlt und die Nebenforderungen sind wohl doch ein bisschen hoch angesetzt. Genaueres kann man zu den Nebenkosten nicht sagen da die genaue Aufschlüsselung fehlt.
Ich denke hier sollte ein Teilwiderspruch über die bereits bezahlten Kosten erfolgen. Den Rest solltest du bezahlen.
Um was geht es. Man wird nicht einfach so angeklagt, selbst wenn man etwas nicht bezahlt hat...
Erst bekommt man ne Mahnung, dann kommt die Klage! Der Schritt von Mahnung zu Klage kann einige Zeit dauern, da es meist zwei oder mehr Mahnung braucht um Klage einzureichen.
ahso und wie bekommt man in Deutschland sein Geld wenn der andere nicht zahlt? höflich bitten wohl nicht :D