Wer bezahlt den schaden der beim öffnen der KFZ Tür entsteht?
Die Kinder meiner Nachbarin haben beim öffnen der Autotür mein Auto beschädigt, und dies zum wiederholten mal. Meine frage ist nun, welche Versicherung kommt für den Schaden auf? Die KFZ-Haftpflicht, die Haushaltsversicherung oder eine private Haftpflicht?
11 Stimmen
9 Antworten
Hallo,
alle die "Private Haftpflicht" abgestimmt haben, haben unrecht und null Ahnung.
Die Kfz-Haftpflicht deckt alle Schäden ab, die mit dem Betrieb des Kfz zu tun haben, also auch Ein- und Aussteigen, Be- und Entladeschäden. In der privaten Haftpflichtversicherung sind diese Schäden ausgeschlossen.
Viele Grüße
Andreas
Schäden die anderen zugefügt werden trägt die Versicherung , nicht die eigenen. Dazu brauchst Du Vollkasko. Joachim
Es geht darum wer den Schaden von mcchris trägt und da das die Türen eines anderen KFZ waren ist das die Haftpflicht des anderen KFZ.
Die gegnirische Kfz Haftpflicht kommt für den Schaden auf. das ist genau so als wenn es auf dem Parplatz eines Supermarktes passiert. nur mußt du es beweisen können, wie z.b. auf frischer Tat ertappen und gleich drauf ansprechen. Wenn du die noch nie auf Schadensersatz angesprochen hast werden dir nur die Dellen bezahlt, die sie zu dem Zeitpunkt gemacht haben. Der Rest wird nähmlich dann als Vorschaden angesehen und vom Wert des Fahrzeuges abgezogen.
Die Kinder sind bei den eltern versichert und deren Haftpflicht muss zahlen!
Es sei denn die Kinder sind noch keine 7 Jahre und es ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Dann braucht keine Private Haftpflicht oder die Eltern bezahlen. Dann würde der andere Fahrer aber ganz schön Dunn aus der Wäsche gucken, wenn er nichts bekommt. Aber das KFZ hat den Schaden verursacht und somit wird die Private Haftpflicht den Schaden auf die KFZ Haftpflicht schieben.
Da gibt es erst mal einen Unterschied ob es beim Ein-/Aussteigen passiert ist oder ob das im Zusammenhang mit einem Be- oder Entladevorgang war (Kind holt aus Auto etwas heraus).
Auch wenn in beiden Fällen zunächst einmal die KFZ-Versicherung zuständig ist, kann diese je nach Fall selbst bei Familienanghörigen Regreß nehmen (beim Aufmachen nicht aufgepaßt und Radfahrer stößt dagegen usw.).
Zudem wird daher noch die KFZ-Haftpflichtversicherung wegen des Schaden teurer.
Daher sollten KFZ-Be/Entlädeschäden (dazu gehört auch wegrollender Einkaufswagen) und Öffnen von Türen bei KFZ durch Mitfahrer (bei Fahrer nicht möglich) bei der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.
Das hat imho i.d.R die private Haftpflichtversicherung der Nachbarn zu tragen.
Sollte diese nicht einspringen, weil z. B. eine Aufsichtspflichtverletzung NICHT vorliegt, könnte es m.E., je nach Alter der Kinder aber sein, dass du auf dem Schaden sitze bleibst.
Schäden die anderen zugefügt werden trägt die Versicherung , nicht die eigenen. Dazu brauchst Du Vollkasko. Joachim