Wer zahlt den Schaden? Nachbar beschädigt mit unseren Auto ein anderes Auto?
Meine Frau stand mit unsern Auto im Carport. Sie hat die hintere Tür geöffnet und unsere 10 Wochen alte Tochter abgeschnallt (Sie war quasi fast feritg mit dem abschallen)? Dann kam die Nachbarin um sich unser Baby anzuschauen? Sie wollte über die Schultern meiner Frau gucken und ist dabei gegen unsere Autotür gekommen. Die Autotür ist daraufhin weiter aufgegangen und hat das neben stehnden Auto von unseren anderen Nachbarn getroffen. Für mich hört sich das nach einer Haftpflicht Sache an, weil die Tür ja bereits offen.
Bitte um Antworten Danke Benjamin
10 Antworten
Dafür wäre sowohl eure Kfz Haftpflicht, als auch die Privat Haftpflicht der Nachbarin zuständig. Den Schaden über die PHV zu regeln macht natürlich wesentlich mehr Sinn, da es dort (vermutlich) keine Hochstufung gibt.
Interessanterweise sind für Schäden, die mit einem KFZ in Verbindung stehen, immer die KFZ-Versicherungen verantwortlich. Und da es Dein KFZ ist, ist Deine Versicherung dafür zuständig. Das wäre jetzt meine Meinung.
Wie komme ich darauf? Ein Bekannter von mir hat im Baumarkt Balken gekauft und die, weil er aufsperren musste, an sein Auto gelehnt. Dabei ist ein Balken umgefallen und hat das Nachbarauto verbeult. Zuständig war seine KFZ-Versicherung und nicht etwa seine Privathaftpflicht.
Stimmt schon, da die Frau ja die Tür bewegt hat. Aus meiner Sicht wäre das also äquivalent zu folgendem Szenario: Er nimmt die Nachbarin mit zum Einkaufen und sie macht die Tür auf und rammt damit in ein anderes Auto. Auch hier ist meiner Meinung nach die KFZ-Haftpflicht zuständig.
Er nimmt die Nachbarin mit zum Einkaufen und sie macht die Tür auf und rammt damit in ein anderes Auto. Auch hier ist meiner Meinung nach die KFZ-Haftpflicht zuständig.
Das stimmt. Aber es ist AUCH ein Fall für die Privathaftpflicht der Nachbarin und dort auch ohne besondere Klausel verischert. Die mit der Regulierung zu beauftragen macht natürlich wesentlich mehr Sinn als die Kfz Haftpflicht in Anspruch zu nehmen.
Ein Bekannter von mir hat im Baumarkt Balken gekauft und die, weil er aufsperren musste, an sein Auto gelehnt.
Das ist dann ein Be- und Entladeschaden der durch den Halter des Kfz verursacht wurde. Das ist nur über eine besondere Klausel in der Privathaftpflicht versichert, die der Bekannte dann vermutlich nicht hatte. Dann greift wirklich nur die KH.
Nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) haftet nämlich grundsätzlich auch der Fahrzeughalter bzw. dessen Kfz-Versicherung für Schäden, die mit seinem Automobil verursacht werden. An diese Versicherung kann sich der Geschädigte auch direkt wenden.
Ja? Das habe ich doch bestätigt.
Ja, alles gut - ich wollte ja nur mal einen Link bringen, nachdem hier ganz viel geglaubt, geschätzt und gemeint wird.
Okay, alles gut :D
Auf jeden Fall war es ja auch die Nachbarin, die gegen die Tür stieß, so dass diese gegen das andere Auto..
Also habt Ihr eigentlich gar nichts damit zu tun.
Uneigentlich: auch nicht. Denn es war nicht Deine Frau,e s war die Nachbarin. Auch wenn es Euer Auto ist.
Der Halter eines Fahrzeugs haftet aber grundsätzlich für alle Schäden die durch das Fahrzeug verursacht werden.
Wenn sich der geschädigte Nachbar an die Kfz Haftpflicht des FS wendet, müsste und würde diese den Schaden regulieren.
Schadens Rapport ausfüllen und einsenden.
Hätte das Auto alleine irgendetwas beschädigt? Nein! Deine Nachbarin hat die Tür gegen das andere Auto gestoßen, die Tür ist nicht von alleine nach außen aufgegangen, also muss deine Nachbarin für den entstandenen Schaden aufkommen
Ein Auto beschädigt in der Regel nie etwas von alleine.
Richtig, selbst bei einer Fehlfunktion der Handbremse in der Nacht am Hang ist der Fahrzeugführer verantwortlich, da er für die volle Funktionstüchtigkeit seines Wagens zu sorgen hat
Ich denke das du recht hast, aber der Fall hier ist mit deinem Beispiel nicht zu vergleichen.