Fremdes Fahrrad beschädigt – Haftpflicht?

7 Antworten

Das ist ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Die Reparatur darf aber erst erfolgen, wenn deine Versicherung sie frei gibt.

Das gilt natürlich NICHT, wenn du das mit deinem Fahrzeug vollbracht hast.

Wenn du diesen Schaden nicht während und durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht hast, ist dies eine Sache für die Privathaftpflicht.

Warst du mit deinem Auto unterwegs, wäre es Sache der KFZ-Haftpflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es aus Versehen war, Du als Fußgänger (oder selbst auf einem Fahrrad) unterwegs warst und das beschädigte Rad nicht verkehrswidrig geparkt war - ja, denn u.a. dafür ist eine Privathaftpflicht da.

Wenn das andere Rad aber verkehrswidrig abgestellt war, wird die Versicherung wohl nur einen Teil des Schadens übernehmen, der Rest verbleibt wegen Mitschulds aber beim Geschädigten, auch in diesem Fall bist Du raus.

Wichtig:
Unverzüglich der Versicherung so detailgetreu wie möglich und, wenn vorhanden, mit Zeugen und/oder Fotos melden.

Ja, sofort den Unfall mit genauem Unfallhergang der Versicherung melden, bei Schädigung mit eigenem versicherten Fahrzeug gilt diese Haftpflicht.

Daten des Geschädigten angeben sowie Fotos des Schadens anhängen.

Manche Versicherungen sind sehr pingelig bei der Überprüfung des Unfallhergangs.

Unbeteiligte Zeugen wären sehr hilfreich.

Wenn du das mit einem motorisierten Fahrzeug beschädigt hast, ist deine Privathaftpflicht nicht zuständig.