Mietrecht - Vermieter klagt gegen Mieter. Gericht entscheidet ohne Chance für Mieter?

6 Antworten

3 Jahre später setzten die Vermieter eine, über den Rechtsanwalt, getätigte Klage auf, aufgrunddessen, da die Kaution immer noch nicht gezahlt wurde. 

Das gute Recht eines Vermieters.

Die Mieter A und B wiesen über ihren Anwalt daraufhin die Mängel am Haus, den selbst getätigten Investitionen der Mieter und der Tatsache, mit dem Vermieter A diverse mündliche Kompromisse eingegangen zu sein, die Kaution somit nicht bewusst gezahlt zu haben/zahlen konnten.

Ohne Beweis ist da nichts zu machen.

Das Gericht jedoch entschied sich nun für die Vermieter, da die Mieter keine (schriftlichen) Beweiskräfte haben. Es wurden noch nicht mal irgendwelche Zeugen seitens des Gerichts einberufen, sondern allein die schriftliche Stellungnahme der Kläger (Vermieter) über ihren Anwalt reichte aus, um diesen Fall zu entscheiden.

Das Gericht hat so entschieden weil es keine Beweise für das Gegenteil gibt.

Vereinbarungen hätte man schriftlich festhalten sollen und eine Mängelanzeige sollte immer per Einwurfeinschreiben gemacht werden.

MfG

Johnny

Es gibt nur Zeugen innerhalb des Familienkreises der Mieter, dass derartige Gespräche über die Mängel am Haus und den Reperaturarbeiten stattgefunden haben. 

Das Problem ist auch die vertretende Anwaltskraft der Mieter. Meines Erachtens wurde leider nicht alles erwähnt und umgesetzt, was eigentlich wichtig war. 

Fotos von den Schäden und den Reperaturen waren auch vorhanden, doch reichen diese leider nicht aus. Die Vermieter behaupten sogar selbst, dass die Schäden den Mietern zu anzuhängen sind, was eigentlich völliger Blödsinn ist, da Vermieter A sich damals selbst dafür schämte, dass das Haus derartige Mängel aufweist nachdem die Mieter eingezogen sind. 

Kurios ist allerdings, dass der vertretende Anwalt auf Mieterseite vorher meinte das es sich lohnt dafür zu kämpfen und die Chancen eher auf Mieterseite gut stehen und nach 2 Verhandlung meinte er, es besteht nur noch eine 2 prozentige Chancen zu gewinnen. Meines Erachtens nach hätte der Anwalt vorher wissen müssen das mehr nötig sein wird, als nur diverse Fotos oder Kostenanrechnungen der Reperaturen. Sozusagen wurde man hier ins offene Messer laufen gelassen, vor allem wenn man das Fachgebiet Mierecht beherrscht, oder irre ich da?

*Da mein Anliegen leider zu lang ausfiel*
Das Gericht entschied vorerst somit für die Vermieter und das Urteil wird die Forderungen der Vermieter (Fristlose Mietkündigung, Hausräumung & Zahlung der fälligen Kaution) beinhalten.
Mir ist bewusst das die Mieter in dieser Hinsicht falsch gehandelt haben, indem sie keine Vereinbarungen schriftlich tätigten, aufgrund von Vertrauen & Gutgläubigkeit.

Kann es dennoch richtig sein das nun alles abgestritten wird und die Vermieter somit einfach Recht bekommen, obwohl die Mieter selbst viel Geld investierten und nun noch dafür bestraft werden? Ist es wirklich möglich dass das Gericht willkürlich entscheidet, ohne überhaupt Vorladungen diverser Zeugen auszusprechen, vor allem da die meisten Vereinbarungen 2 gegen 1 stehen, da in den letzten Gesprächen nur einer von den beiden Vermietern zugegen war, aber die Vereinbarungen mit beiden getroffen hat? 
Was kann man dagegen tun? Die Kosten alleine würden sich an auf die 6000€ belaufen, da kein rechtsschutz genehmigt wird, und das kann es doch nicht sein, dass man so als Mieter ausgenutzt und regelrecht betrogen wird.
Danke schon mals im voraus für diverse Antworten!

Das Gericht kann die Sachlage nur objektiv, aufgrund der Beweislage und/oder Zeugenaussagen und nicht subjektiv aus Vermieter- oder Mietersicht beurteilen. 

Die Mieter A und B konnten schlussfolgernd eine Kaution in Höhe von 1600€ nicht aufbringen,

Für mich hier der erste verhängnisvolle Fehler der Mieter, die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheitsleistung - sie kann keinesfalls mit den Kosten für die Mängelbeseitigung durch die Mieter sozusagen, wie hier im Gerichtsverfahren geschehen, aufgerechnet werden oder aus diesem Grund verweigert werden. Dies hat der BGH bereits im Jahr 2007 entschieden Az. XII ZR 255/04. Auch konnten die Mieter hier die Vereinbarung mit den Vermietern nicht schriflich belegen.

Bezüglich der festgestellten Mängel hätten die Mieter die Vermieter nachweisbar schriftlich unter taggenauer Fristsetzung zur Behebung der Mängel auffordern müssen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist eine Mietminderung vornehmen können, ja sogar müssen.

Ebenso mussten die Mieter A und B in der ersten Überwinterung an die 2000€ an Heizöl investieren, da das Haus nicht isoliert ist. 

Daß das Haus nicht isoliert ist, wußten die Mieter doch sicher bei Anmietung, zumal sie das Haus letztendlich per Mietkauf erwerben wollten.

Kiretose 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 18:01

Dass das Gericht nur objektiv aufgrund der Beweislage und Aussagen beurteilen kann leuchtet natürlich ein.

Auch stimme ich vollkommen zu das auf Seite der Mieter grobe Fehler passiert sind, was zum Beispiel den vereinbarten Abmachungen schriftlich auf Papier festzuhalten anbelangt. Ich glaube darüber braucht man auch nicht weiter groß diskutieren, denn das ist einfach Fakt. 

Die Vermieter haben zu Anfang (Bei der Hausbesichtigung) jedoch vieles schön geredet und gewisse Mängel verschwiegen, gar unkenntlich gemacht. 
Der verhängnisvollste Fehler der Mieter war jedoch der, das man den Vermietern zu sehr vertraute um irgendwelche Fristen zu setzen. Natürlich wieder ein Minuspunkt für die Mieterseite.

Doch ist es nicht so, als wurden die Vermieter nicht darauf hingewiesen, eher noch wurde aus Vermieter-Seite klar gemacht dass, wenn die Mieter derartige Probleme damit hätten, sie ausziehen müssten, da eine Sanierung finanziell auf Vermieterseite nicht drin ist.

Um was es jedoch letztendlich geht ist, dass das Gericht sozusagen im Schnellverfahren entscheidet, ohne jegliche Zeugenaussagen des Mieters, oder gar die Mieter selbst, anzuhören, die Vermieter jedoch einfach schriftlich, über ihren Anwalt, abstreiten das es derartige Gespräche über die Mängel nie gab, man von nichts wusste und man die getroffenen Vereinbarungen rein aus guten Herzen gemacht hat, weil die Mieter sich sozusagen finanziell übernommen hatten und sich das Haus angeblich nicht hätten leisten können.
Im Klartext aus Vermietersicht: Hätten die Mieter nur Gespräche aufgrund ihrer schlechten finanziellen Lage gesucht um Kompromisse eingehen zu können. 
Was aber nicht stimmt! Kurios ist allerdings nur das die Vermieter außer sich selbst praktisch keine Zeugen aufweisen können, eigentlich nur 50% von sich selbst da, wie schon erwähnt, die meisten Vereinbarungen und Gespräche nur mit einem der beiden Vermieter stattgefunden haben und Vermieter B sozusagen selbst nicht wissen konnte was besprochen und vereinbart wurde.

Viel eher noch hieß es von Vermieter A, bei dem letzten stattgefundenen Gespräch, dass er Vermieter B bewusst nicht mitgebracht habe, da er weiß das Vermieter B ein zynisches Verhalten aufweisen würde und er daher sozusagen alleine entscheidet was an Vereinbarungen drin ist und getroffen werden kann.

Das es hier Aussage gegen Aussage steht ist auf einer Seite klar. Doch finde ich es unverständlich wenn die eine Seite Zeugen & Bilder der Mängel aufweisen, was natürlich keine vergleichsbare & sicherere Beweiskraft darstellt wie ein Schriftstück, aber die Gegenseite sozusagen nichts aufweisen kann außer Lügen und Abstreitungen und das Gericht somit trotzdem für die Gegenseite entscheidet, ohne die Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Gab es denn überhaupz Zeugen für diese Übereinkunft? Dann hättet ihr sie dem Gericht auch VOR dem Prozess benennen müssen.

Etwas in eine Immobilie zu investieren, die einem gar nicht gehört ist natürlich dumm. Der Besitzer kann sogar verlangen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

"Mietkauf" heißt ja eigentlich nichts anderes, als dass du eine Art Vorkaufsrecht hast. Wenn das aber nicht notariell beglaubigt ist, kannst du es in die Mülltonne stecken. Die bis dahin gezahlte Miete wird sowieso nicht angerechnet.