umzug wegen schimmel- schadensersatz umzugs- maklerkosten?

8 Antworten

Mahlzeit,

erstmal muss bewiesen werden, wer für den Schimmel verantwortlich ist, hierfür gibt es eine einfache Möglichkeit die ich meinen Mietern immer rate, nimm einen Löffel, geh zu der Stelle wo der Schimmel am schlimmsten ist, kratze damit in den Wandputz und schau nach, ob dieser nass oder trocken ist, andere Möglichkeit ist mit einem Bohrer hineinzubohren, wenn der Bohrstaub trocken ist, ist der Schimmel oberflächlich und somit durch nicht ausreichende Belüftung verursacht. Ein Vermieter kann nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn die Feuchtigkeit von aussen nach innen oder von unten, aus dem Erdreich, nach oben zieht, gegen Feuchtigkeit, die sich von innen an die Wand setzt und Schimmelbildung verursacht, kann kein Vermieter etwas tun, da muss der Mieter sich schon selbst bewegen!!! Kleiner Rat, wenn sich herausstellt, dass euer Vermiter nicht Schuld ist an dem Schimmel, kann er EUCH auf Schadenersatz verklagen, da ihr ungerechtfertigter Weise fristlos gekündigt habt....

Hallo, wenn der Vermieter über den Mangel informiert wurde und ihm eine Frist für die Beseitigung des Mangels gesetzt worden ist und der Vermieter dann den Schaden nicht beseitigt hat, dann ist eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtens. (Sofern die Ursache am Gebäude liegt) Alle Vermieter schieben es auf die Mieter. Wir haben hier auch ein Feuchtigkeits/Schimmelproblem, und wir werden dem Vermieter jetzt auch eine letztmalige Gelegenheit geben, den Schaden und auch die Ursache zu behandeln. Wir werden andernfalls außerordentlich kündigen und wir werden auch die kompletten Umzugskosten (Umzugsfirma, Maklerkosten, Maler) mit allem, was dazu gehört (Man kann sogar für ca 2 Jahre die Mietmehrkosten einklagen. D.h.: wenn die alte Wohnung 500€ und die neue Wohnung 600€ im Monat kostet, muss der alte Vermieter dann auch für eine vom Richter fest gesetzte Zeit die Differenz von 100€ erstatten) dem Vermieter in Rechnung stellen und notfalls auch einklagen. Wichtig dabei ist, dass der Vermieter die Gelegenheit hatte, den Schaden zu beseitigen, er es aber nicht getan hat sowie, dass man z.b. bei den Firmen verschiedene Kostenvoranschläge einholt (man ist auch kostenminderungsverpflichtet) daher nicht die teuerste Firma beauftragen.. Ich hoffe, dass ich helfen konnte. Beste Grüße Thomas

der Mieter hat bei Auftreten von Mängeln an der Mietwohnung zunächst die Pflicht, diese aan den Vermieter (dieHausverwaltung) zu melden - zur weiteren Schadensbegrenzung; hierneben kann er (dem Mangel angemessen) seine Mietzahlungen mindern bis zur Abstellung des Mangels; hierneben hat er Schadensersatzansprüche für alle ihm aus der Hinnahme des Mangesl in dieser Periode auferlegte Zusatzkosten, die dann im Einzelnen auszuweisen wären; schlußendlich hat der Mieter das Recht, bei anhaltender Verweigerung/Verschleppung einer Abstellung des Mangels seitens des Vermieters - die Abstellung auch selbst zu beauftragen und die Kosten hierfür mit weiteren Mieten aufzurechnen, bis daß sämtliche Aufwendungen hierdurch abgegolten sind. Der Mieter muß hier nicht lange nach einem kostengünstigen Angebot einer Fachfirma suchen.

Die Rechtsbezüge liegen hierfür im Wesentlichen im BGB, § 535 ff. sowie hier angenzender Bestimmungen und aktueller Rechtspechung ... ein Anlesen lohnt sich!

Nur dann, wenn ein Verschulden des Mieters (Bausubstanzmangel) von einen gerichtlich zugelassenen Sachverständigen zweifelsfrei gutachterlich belegt wäre, käme bei erheblichem, extremen Schimmelbefall eine fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen fehlender Gebrauchsgewährung (§ 543 (1) Nr. 1 BGB) oder wegen Gesundheitsgefährdung (§ 569 (1) BGB) in Betracht.

Das kostete allerdings erheblich mehr als ein grds. Rechtsanspruch auf Ersatz der Umzugskosten wieder reinbringt :-O

G imager761

Fanny1988 
Beitragsersteller
 14.02.2013, 20:07

mhhhh...ok. hauptsache wir kommen jetz hier ohne probleme raus... dann is halt aufs geld ,,gesch*****,, hauptsache es wird niemand krank und man kann endlich wieder in Ruhe Leben.. . Was wäre denn eigentlich im Falle dass der Vermieter jetzt gerichtlich gegen die Kündigung vorgeht?

bwhoch2  16.02.2013, 07:40
@Fanny1988

Er kann gerichtlich feststellen lassen, dass die fristlose Kündigung unbegründet ist. Die Kündigung wird dann in eine fristgerechte umgewandelt. Also 3 Monate MIetzahlung (März, April, Mai). Darüberhinaus könnte der Vermieter nachweisen, dass ihr an dem Schimmel schuld seid. Dann ist die Behebung des Schadens, da nicht durch Euch geschehen, auch noch zu bezahlen. Ein Gerichtsprozess dauert normalerweise ziemlich lange. Erst werden Schriftsätze ausgetauscht mit Fristen, die sich die Anwälte gerne verlängern lassen und irgendwann wird ein Termin für eine Gerichtsverhandlung festgesetzt. Erst ein Gütetermin und wenn es keinen Ansatz für eine einvernehmliche Einigung gibt (häufig so), wird sofort mit der Gerichtsverhandlung begonnen. Richter erklären dann oft die Sachlage und bei unklaren Fällen wie hier, drohen sie damit, einen Gutachter zu beauftragen und nach Vorlage des Gutachtens wird der Prozess fortgesetzt. Gibt es ein Urteil, kann die Gegenseite in Abhängigkeit von der Höhe des Streitwerts womöglich noch Einspruch einlegen. Das zieht sich. Deshalb schlagen die Richter auch meistens einen Vergleich vor, der die Sache sofort beenden kann. Da hat dann keiner wirklich gewonnen und man sollte sich immer von Anfang an überlegen, ob man wirklich bereit ist, ein Prozessrisiko einzugehen. Erst recht, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.

Wer für den Schaden bei Schimmel in der Wohnung aufzukommen hat, richtet sich danach, wo er auftritt. Bei Stockflecken in den Ecken der Räume ist tendenziell von falschem Lüften (permanent auf Kipp, zu kurz oder zu selten) auszugehen. Handelt es sich z.B. aber um Schimmelbildung hinter Möbeln an Außenwänden, muß der Vermieter nachweisen, daß kein bauphysikalischer Mangel vorliegt. In unserem Fall war es der Einbau von luftdichten Kunststofffenstern ohne gleichzeitige Dämmung der Außenwände. Folge: Schimmelbildung.