Unterhaltsvereinbarung Erfahrungen?
Hallo zusammen,
mich würde interessieren ob ihr aus eurem Bekanntenkreis jemanden kennt der den Kindesunterhalt in einer "Unterhaltsvereinbarung" freiwillig festsetzen hat lassen.
Oder ob ihr das selber so habt. Und was der Grund für so eine Entscheidung ist.
Normalerweise ist es so das ein Vater nach der Trennung für sein Kind den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlen muss weil die Mutter einen Titel gegen ihn hat.. Das hälftige Kindergeld ist ab zu ziehen daraus ergibt sich dann der Zahlbetrag.. Es ist laut diesem Video möglich das zum Beispiel ein Vater zu seinem örtlichen Jugendamt geht, einen Termin vereinbart und dort die Angaben zu seiner Person und zum Kind macht. Und nach welcher Einkommensgruppe der „Düsseldorfer Tabelle" er freiwillig Unterhalt zahlen will.
Bin gespannt ob da jemand Erfahrungen mit diesem Thema hat.
https://www.youtube.com/watch?v=Gtv7e4H4vqQ
Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt (erstberatung-familienrecht.de)
5 Antworten
Nicht zwangsläufig hat die Kindsmutter einen Unterhaltstitel. Denn Eltern die in der Lage sind miteinander zu kommunizieren und nach der Trennung auch Eltern bleiben und gemeinsam zum Wohle des Kindes agieren, bekommen es auch so hin den Unterhalt zu zahlen den sie lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen müssen, bzw. eine vereinbarte Summe zu zahlen.
Und in der Regel geht der Elternteil zum Jugendamt bei dem das Kind lebt. Das Jugendamt rechnet nämlich (meist) im Sinne des Kindes und verrechnet sich auch gerne - je nach Amt und Sachbearbeiter. Also wäre es dem anderen Elternteil anzuraten die Rechnung von einem Anwalt oder Jemanden prüfen zu lassen, der etwas davon versteht. Aber selbstverständlich kann sich auch der Elternteil um eine Jugendamtsurkunde kümmern bei dem das Kind nicht lebt. Aber warum schlafende Hunde wecken wenn es auch so geht...
Manchmal muss eben auch ein Familiengericht den Unterhalt festlegen, wenn es gar keine Möglichkeit der Einigung gibt.
Im Grunde ist es auch nicht so schwer den Unterhalt zu errechnen. Nur leider ist ab und an eben eine Partei mit der Summe so gar nicht einverstanden und es kommt zu Problemen.
Das Kind hat übrigens Anspruch auf einen unbefristeten Titel über das 18.te Lebensjahr hinaus. Kann man sich wie gesagt aber sparen, wenn man es untereinander regeln kann.
Die von den Jugendämtern gefertigte Jugendamtsurkunde muss man nicht unterschreiben. Kann es auch bei einem Notar oder einem Familienanwalt machen lassen.
Eine Jugendamtsurkunde kann man kostenlos erstellen lassen. Nur sollte man hier auch z.B. den Passus "unbefristet" ersetzen gegen "bis zur Vollendung des 18.ten Lebensjahres". Manche Jugendämter nehmen es hin, andere zicken rum.
Und wenn man derzeit nicht den vollen Betrag zahlen kann, sollte man zumindest über den zu zahlenden Betrag eine Urkunde erstellen lassen. Klagt der andere Elternteil nämlich dann auf Unterhalt, wird nur über die Differenz verhandelt, was die Prozesskosten minimiert.
Ich persönlich habe damals darauf verzichtet. Es war eh nichts zu holen.
Wieviel ein unterhaltspflichtiger Elternteil zahlen muss, richtet sich allein nach seinem Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle. Von der sich daraus ergebenden Unterhaltspflicht kann sich der Unterhaltspflichtige nicht befreien. Weder durch eine Jugendamtsurkunde noch durch eine Vereinbarung mit dem anderen Elternteil kann der rechtliche Unterhaltsbetrag unterschritten werden. Es kann also nie weniger dabei heraus kommen.
Ich kenn keinen der das so macht wie in dem Video, ich habs mir auch ehrlich gesagt gar nicht angeguckt.
Mein Schwager und seine Exfrau haben untereinander überhaupt keinen Unterhalt gezahlt, die beiden verdienen sehr gut in ihren Job, der Vorteil beider war aber auch das sie gut miteinander ausgekommen sind, auch nach der Scheidung und weiterhin nebeneinander gewohnt haben so konnten die Kids selbst entscheiden bei wem sie sein wollten.
Bei meinen Mann und seiner Exfrau lief es nach der Düsseldorfer Tabelle, sie hat auch weitaus mehr unterhalt für die Lütte bekommen und das ging Jahrelang so bis ich den Kasten voll hatte und ihm sagte er soll das ganze vom Jugendamt neu berechnen lassen, da hat sich dann raus gestellt das er wirklich zu viel gezahlt hat, ich muss aber auch sagen das seine Ex ziemlich raffgierig ist und herummelkt wo es möglich ist und die Kuh vor erschöpfung umfällt. Bei ihr ging es so weit das sie dann meinte und als ihr fälschlicherweise von der Bank der Unterhalt überwiesen wurde (der alte Betrag wohlbemerkt, nicht der neu berechnete) das Geld nicht zurückzuzahlen sondern auf den Kopf zu hauen, das wurde dann mit dem Jugendamt dann besprochen, sie bekam einen Monat nur knapp die Hälfte vom Unterhalt was ihr natürlich nicht in den Kram gepasst hat. Als mein Mann dann leider Arbeitslos wurde wegen seiner erkrankung haben wir das dann eh alles über das Amt laufen lassen, noch so eine Sache die ihr nicht in den Kram gepasst hat aber musste sie so schlucken.
Du siehst, es gibt Leute wo es läuft und welche wo es nicht läuft. Das mag vermutlich für die einen so ganz gut sein aber bei besten Willen nicht bei allen, da darf und sollt man sich nun wirklich nicht täuschen.
Wir haben damals eine Summe festgelegt und ich habe die Beiträge an mein Gehalt angepasst. Ergo mehr Gehalt, mehr Unterhalt.
Ohne irgendwelchen Papierkram oder Ämter etc. Ich muss dazu aber sagen, dass wir in der Lage sind miteinander zu sprechen. Der Unterhalt ist an der Tabelle angelehnt, jedoch nicht so hoch wie die Tabelle vorgibt.
Dafür haben wir vereinbart, dass ich sie bei Sonderausgaben wie Klassenfahrten, Vereinsbeiträge etc. unterstützen werde.
Ja, dann zahlst du mehr Unterhalt.
Weil das Jugendamt dir dann was vorlegt, wo du mehr bezahlst.
Damit das Kind mehr Geld hat.
Niemand auf der ganzen Welt ist auf deiner Seite, alle arbeiten nur für die Mutter und das Kind.
Bis auf Leute, die du mit deinem Geld bezahlst und in deine Dienste stellst.