Zwangsvollstreckung Kindesunterhalt

5 Antworten

Nur derjenige, der einen Titel gegen einen Gläubiger hat, kann diesen vollstrecken lassen (Pfändung...).

Da gibt es verschiedene Moeglichkeiten. Man kann als Vertreter des Kindes, was meist die Mutter ist, zu einem Anwalt gehen, Einkommensnachweise anfordern lassen, Unterhalt errechnen und falls der Vater nicht zahlt, bei Gericht einen Unterhaltstitel erwirken. Mit dem kann man dann pfaenden lassen, also den GV schicken.

Man kann aber auch eine Beistandschaft beim Jugendamt errichten (kostenfrei) und die machen das fuer einem. Weiterhin kann man Unterhaltsvorschuss beantragen und erhalten. Diese beiden Sachen (Beistandschaft/UV) koennen nebeneinander laufen, muessen es aber nicht.

Durch die Beistandschaft erwirkt das Jugendamt frueher oder spaeter den Unterhaltstitel und dann kann das Jugendamt vollstrecken. Ist Geld zu holen, dann holt sich, falls gezahlt, das Jugendamt erst mal seine Vorauslagen zurueck, der Rest geht dann an die Mutter. Bekommt man keinen UV, geht es genauso, das Jugendamt (d.h. das Land) pfaendet dann und wenn diese erfolgreich ist, wird das Geld an die Mutter weiter geleitet.

Besteht ein Titel, dann kann die Mutter (Unterhaltsberechtigte) auch ohne Anwalt im Prinzip pfaenden und den Gerichtsvollzieher selbst beauftragen (muesste aber auch die Kosten fuer die Pfaendung vorlegen).

Den Titel kriegt man aber nicht ohne Anwalt/Jugendamt. Pfaendet das Jugendamt, wird das Einkommen des Kindes und der Mutter ueberprueft und man bekommt dann die Pfaendung vom Staat finanziert, wenn man nicht so viel verdient.

Der Normalfall ist wohl, der Anwalt oder das Jugendamt veranlasst die Pfaendung und beauftragt den Gerichtsvollzieher, die Unterhaltsberechtigte erteilt im Prinzip nur die Erlaubnis, den Unterhalt fuer sie einzutreiben. (Beistandschaft/Anwaltsmandat).

DancingKittyKat 
Beitragsersteller
 17.07.2014, 16:15

Super, vielen Dank für Deine ausführliche und klare Antwort!

Kann die Mutter Vorausleistungen vom Jugendamt bekommen, auch unabhängig von einer Beistandschaft. Laut einem Schreiben wurde diese nämlich von ihr aus beendet (oder hat das was mit der laufenden Scheidung zu tun?)

Danke nochmal! :-)

petrapetra64  18.07.2014, 10:02
@DancingKittyKat

Ja, die Mutter kann Unterhaltsvorschuss beziehen, auch ohne Beistandschaft. Das Beenden der Beistandschaft war die Entscheidung der Mutter, hat mit der Scheidung an sich nichts zu tun. Koennte aber sein, da fuer die Scheidung eh ein Anwalt benoetigt wird, dass man entschieden hat, dann den Anwalt gleichzeitig den Unterhalt regeln zu lassen, damit alles in einer Hand bleibt. Dann muss die Beistandschaft beendet werden.

Das koennte ich mir vorstellen. Bekommt die Mutter Unterhaltsvorschuss, dann bekommt der Vater aber so weit ich weiss, auch ein Schreiben, dass die Mutter diese Gelder bezieht.

Wahrscheinlich das Amt, welches in Vorleistung getreten ist! Kommt drauf an, von wem die Mutter ihr Geld bekommen hat...!

DancingKittyKat 
Beitragsersteller
 17.07.2014, 13:25

Wenn die Mutter aber kein Geld vom Amt erhalten hat?

Und warum wurde die Beistandschaft ihrerseits beendet? - Das wäre ja zu ihrem Vorteil, um Unterhalt einzuholen. Geht die Beendigung einer Beistandschaft durch eine Scheidung mit einher?

Aber verlangt das Amt dann nicht erst einmal eine Darlegung der Einkommensunterlagen des "Schuldners"?

quellen  17.07.2014, 13:39
@DancingKittyKat

Weise dem Gerichtsvollzieher deine Einkommenslage nach! Der weiß dann schon, was pfändbar ist und was Eigenbedarf...

petrapetra64  17.07.2014, 14:21
@quellen

Die Einkommensnachweise wurden zu einem frueheren Zeitpunkt wohl bereits eingefordert. Viele Schuldner reagieren darauf aber gar nicht erst, dann legt das Amt den Unterhalt nach Durchschnittswert fest und es geht aufs Gericht, wo der Titel erstellt wird.

Ohne Titel oder unterschriebene Urkunde laesst sich nicht pfaenden. wenn der GV vor der Tuer steht, ist vorher schon einiges passiert.

Eine Beistandschaft hat mit Scheidung gar nichts zu tun, die Kindsmutter erichtet sie auf dem Jugendamt wann immer sie das fuer noetig haelt (bei Trennung, Streit wegen Unterhalt) und beendet sie, wann immer sie moechte, bzw. sie erlischt automatisch spaetestens, wenn das kind 21 Jahre alt wird.

Fuer meinen aelteren Sohn hatte ich 20 Jahre eine Beistandschaft, bei meinem juengeren Sohn habe ich sie auf Wunsch des Jugendamtes nach 12 Jahren beendet, weil nichts zu holen war.

Will man lieber einen Anwalt damit betrauen, muss man aber die Beistandschaft beenden/ruhen lassen, beides zusammen geht nicht. Man uebertraegt mit der Beistandschaft auch die Ansprueche an das Land/Jugendamt und muss diese dann rueckuebertragen lassen, um einen Anwalt beauftragen zu koennen.

Das Jugendamt vollstreckt, da es einen Teil der Zahlungen übernimmt welche der Schuldner nicht zahlt

DancingKittyKat 
Beitragsersteller
 17.07.2014, 13:26

Verlangt das Amt nicht erst einmal Einkommensunterlagen, bevor es vollstreckt?

petrapetra64  17.07.2014, 14:22
@DancingKittyKat

Ja, das Amt verlangt Unterlagen, lange langge vor der Vollstreckung.

binima  17.07.2014, 15:34
@petrapetra64

der Unterhalt wurde ja festgelegt, wenn sich was an der finanziellen Situation der Schuldners geändert hat so war es an ihm dies vorzuweisen. Das Amt geht von der Festlegung aus

Keine Ahnung, weil ich den Hintergrund nicht kenne. Wahrscheinlich hat das JA übergeleitet. Wen interessiert das aber? Wer Unterhalts-Schulden hat, muss bezahlen; so einfach ist das.

DancingKittyKat 
Beitragsersteller
 17.07.2014, 13:27

Mit einem Einkommen von 1000,- EUR netto ist man meiner Meinung nach und ich glaube auch nach der Düsseldorfer Tabelle nicht in der Lage Unterhalt an eine Frau, die viel Geld und ein riesen Haus hinterlassen bekommen hat, zu zahlen!

kreuzkampus  17.07.2014, 13:56
@DancingKittyKat

Warum hast Du das nicht gleich geschrieben? Für mich ist die Frage "durch". Wende Dich an den Gerichtsvollzieher, nicht an uns.

petrapetra64  17.07.2014, 14:31
@kreuzkampus

Wenn ein Titel besteht, besteht der, dadurch ist die Pfaendung berechtigt, egal welches Einkommen. Wer zu wenig verdient, muss das dem Amt im Vorfeld, bevor der Titel ausgestellt wird, mitteilen und nachweisen. Wenn der GV kommt, ist die Berechtigung der Forderung bereits ueberprueft worden. Der GV weiss darueber nichts genaues und es geht ihn auch nichts an, er muss sie nur durchsetzen.

Bei Fragen bezueglich des langen Weges vom ersten Anschreiben bis zum Titel solltest du dich an das Jugendamt wenden, von wo die Pfaendung betrieben wird. Mit diesem kann man auch ggf. was aushandeln (zumindest, wenn nichts zu pfaenden ist). Ist was zu holen, verhandeln die nicht mehr viel, dann handeln die.

Bei meinen Titeln lief das so:
Anschreiben vom Amt wegen Gehaltsnachweisen keine Reaktion Uebergabe ans Gericht zur Anforderung keine Reaktion Festsetzung des Durchschnittsunterhaltes Aufforderung zur Zahlung keine Reaktion Erlass des Titels Pfaendung beauftragen

So was dauert 6 Monate bis ein Jahr.

DancingKittyKat 
Beitragsersteller
 17.07.2014, 16:19
@petrapetra64

Aber der GV weiß von der finanziellen Lage!!! Er weiß das eine Privat-Insolvenz am Laufen ist, etc....