Zwangsvollstreckung Kindesunterhalt

5 Antworten

Nur derjenige, der einen Titel gegen einen Gläubiger hat, kann diesen vollstrecken lassen (Pfändung...).

Da gibt es verschiedene Moeglichkeiten. Man kann als Vertreter des Kindes, was meist die Mutter ist, zu einem Anwalt gehen, Einkommensnachweise anfordern lassen, Unterhalt errechnen und falls der Vater nicht zahlt, bei Gericht einen Unterhaltstitel erwirken. Mit dem kann man dann pfaenden lassen, also den GV schicken.

Man kann aber auch eine Beistandschaft beim Jugendamt errichten (kostenfrei) und die machen das fuer einem. Weiterhin kann man Unterhaltsvorschuss beantragen und erhalten. Diese beiden Sachen (Beistandschaft/UV) koennen nebeneinander laufen, muessen es aber nicht.

Durch die Beistandschaft erwirkt das Jugendamt frueher oder spaeter den Unterhaltstitel und dann kann das Jugendamt vollstrecken. Ist Geld zu holen, dann holt sich, falls gezahlt, das Jugendamt erst mal seine Vorauslagen zurueck, der Rest geht dann an die Mutter. Bekommt man keinen UV, geht es genauso, das Jugendamt (d.h. das Land) pfaendet dann und wenn diese erfolgreich ist, wird das Geld an die Mutter weiter geleitet.

Besteht ein Titel, dann kann die Mutter (Unterhaltsberechtigte) auch ohne Anwalt im Prinzip pfaenden und den Gerichtsvollzieher selbst beauftragen (muesste aber auch die Kosten fuer die Pfaendung vorlegen).

Den Titel kriegt man aber nicht ohne Anwalt/Jugendamt. Pfaendet das Jugendamt, wird das Einkommen des Kindes und der Mutter ueberprueft und man bekommt dann die Pfaendung vom Staat finanziert, wenn man nicht so viel verdient.

Der Normalfall ist wohl, der Anwalt oder das Jugendamt veranlasst die Pfaendung und beauftragt den Gerichtsvollzieher, die Unterhaltsberechtigte erteilt im Prinzip nur die Erlaubnis, den Unterhalt fuer sie einzutreiben. (Beistandschaft/Anwaltsmandat).

Wahrscheinlich das Amt, welches in Vorleistung getreten ist! Kommt drauf an, von wem die Mutter ihr Geld bekommen hat...!

Das Jugendamt vollstreckt, da es einen Teil der Zahlungen übernimmt welche der Schuldner nicht zahlt

Keine Ahnung, weil ich den Hintergrund nicht kenne. Wahrscheinlich hat das JA übergeleitet. Wen interessiert das aber? Wer Unterhalts-Schulden hat, muss bezahlen; so einfach ist das.