Jugendamt oder Anwalt was hat Vorrang?

10 Antworten

Es ist so, wenn eine Vereinbarung (mit Titel) beim Jugendamt getroffen wurde, dann hat im Vorfeld die Kindsmutter dem Jugendamt die Berechtigung uebertragen, in ihrem Namen taetig zu werden. Natuerlich hat sie aber jederzeit das Recht, dieses Mandat zu widerrufen und sich dann einen Anwalt zu nehmen. Diese kann allerdings nur rechtlich taetig werden (was ihn aber am Briefeschreiben selbst nicht unbedingt hindern muss), wenn die Mutter sich das Mandat vom Jugendamt rueckuebertragen lassen hat (was jederzeit moeglich ist).

Klar, Briefe schreiben kann er natuerlich immer, aber um weitere Schritte einzuleiten, muesste er, falls du freiwillig zu nichts bereit bist, eine Unterhaltsabaenderungsklage bei Gericht anstreben, wo eben ein Richter darueber befindet, ob die Vereinbarung und der Titel demensprechend abzuaendern ist ist nicht.

DU kannst dich vielleicht erst mal ans Jugendamt wenden und dich dort informieren, ob sie noch taetig sind in dem Fall. Ansonsten, wenn du meinst, dass du ausreichend zahlst und keine entscheidenen Verbesserungen deines Einkommens aufgetreten sind (oder Unterhaltsberechtige bei dir weggefallen sind), dann kannst du weiteres auf dich zukommen lassen, bzw. dem Anwalt mitteilen, dass du weiterhin an der bestehenden Vereinbarung fest haeltst.

Die Forderung des Anwalts ist erst mal genau dies: Eine FORDERUNG. Daraus leitet sich für Dich noch keine Verpflichtung zur Zahlung ab.

Es kommt darauf an, wobei es sich bei der "schriftlichen Vereinbarung" handelt. Ist es ein Unterhaltstitel, der vom Jugendamt erstellt wurde, hast Du schon mal recht gute Karten. Ist es kein Unterhaltstitel, müßte einer erstellt werden oder der Anwalt müßte überhaupt erst einmal auf Festsetzung des Unterhalts klagen. Wenn es schon einen Titel gibt, müsste er auf Abänderung des Unterhaltstitels klagen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Höhe des Unterhalts eigentlich DEUTLICH anders wäre.

Ist es allerdings so, dass der Anwalt nun Unterhalt für die Kindesmutter (und nicht für das Kind) fordert, dann hat die Vereinbarung mit dem Jugendamt damit nichts zu tun. Denn in dieser Vereinbarung geht es ausschließlich um Kindesunterhalt.

Colo1979 
Beitragsersteller
 27.07.2014, 12:06

Es liegt ein Titel vor! Was auch in der Vereinbarung vermerkt ist! Also werde ich mich schnellst möglich mal mit dem jugendamt in verbindung setzen! ich danke dir für die schnelle Antwort :)

der anwalt fordert erst mal, das hat überhaupt keine bedeutung, anwälte fordern den ganzen lieben tag lang, das ist ihr job

wogegen das mit dem jugendamt schon bedeutung hat

jetzt ist aber das problem, dass der anwalt einfach gegen die entscheidung des amtes klagt und dann ein richter entgültig entscheidet

sag dem anwalt, leck mich, ich zahl, was das Judenamt ausgerechnet hat

und guck, was er macht, er wird wohl klagen, kannst du nicht ändern

oder seine summe bezahlen

ne, warte, was der richter sagt

der anwalt hat mit sicherheit zu hoch angesetzt

hauseltr  27.07.2014, 11:46
  • Judenamt* Na na! .-)

Das Schreiben des Jugendamtes. Evtl. geht deine Ex aber auch noch vor Gericht, dann würde das Urteil gelten.

Natürlich fordert ein Anwalt immer das, was sein Mandant will. Dies hat KEINE Bedeutung.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, hat allerdings der Ausgang des Verfahrens Vorrang vor einer bis dahin einvernehmlichen Vereinbarung. Denn der Richterspruch ist ein Titel, der auch mit Hilfe eines Pfändungsbeamten vollstreckt werden kann.

Allerdings kann es genausogut sein, dass der Richter meint, du müssest weniger zahlen, statt mehr. Kommt halt drauf an, um wieviel Geld es geht und wie DEIN Anwalt begründet.

Solange es keinen Richterspruch gibt, gilt die einvernehmliche Vereinbarung mit dem Jugendamt weiter.