Wer bekommt das Sterbegeld?

6 Antworten

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__18.html

Das Sterbegeld erhält die Witwe. Diese ist aber auch vorrangig für die Beerdigung und deren Bezahlung zuständig.

demark 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 11:55

Danke für die Antwort, aber warum wird dann die Beerdigung von der Erbmasse abgezogen wenn die Sterbeversicherung dafür gedacht ist ?

Üblicherweise ist bei solchen Versicherungen der Ehepartner der Begünstigte.

Offenbar ist Dein Verhältnis zu dieser nicht gut, so dass Du ihr dieses Geld nicht gönnst.

demark 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 11:49

Hallo; ich will das dieses Geld dafür benutzt wird wo für es gedacht ist. Danke dir

Gerneso  07.04.2014, 12:10
@demark

Sterbegeld ist eine Versicherungsleistung. Geht an den Begünstigten. Nicht an die Erben.

Fragt da jetzt die Tochter des verstorbenen Vaters oder Eine aus der Erbengemeinschaft ?

Zuerst gehören der Witwe 1 850 € als Erbin und der Rest gehört nach meinem Wissensstand jur. zur Erbmasse. Aber die Erbengemeinschaft muss zuerst und vor allem aus der Erbmasse der Verstorbenen angemessen und würdig unter die Erde bringen. Das kann auch mittels einer Urne sein.

Aber bei Erbengemeinschaften ist meisten das Nachlassgericht und ggf. auch ein Notar zugange. Warum wird dieser nicht gefragt ?

demark 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 11:48

Hallo , danke für die Antwort. Nein es gibt keinen Notar, das Testament habe ich per Post bekommen vom Nachlassgericht und das wars . Und nun kam eben der Brief und diese Aussage.

demark 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 11:58
@demark

Ich bin der Sohn dieser vierköpfigen Erbengemeinschaft und ich wollte nur wissen ob dieses Sterbegeld für die Beerdigung eingesetzt wird oder ob das die Witwe behalten darf, das ist mir noch unklar , danke.

Es handelt sich hier um die vollen Pensionen, ähnlich der vollen Renten für das Sterbevierteljahr. Damit soll die härte des Überganges vom Vollbezug hin zur Witwenpension abgefedert werden- das ist kein Sterbegeld- es sei denn es ist ausdrücklich als solches deklariert. Aber auch dieses gehört aber der Witwe, damit fällt es nicht in den Nachlass, vom dem die Bestattung bezahlt werden muss. So wäre es auch mit einer Lebensversicherung mit Bezugsberechtigte die Ehefrau- die LV würde nicht in die Erbmasse fallen.

demark 
Beitragsersteller
 08.04.2014, 11:49

Hallo , danke erst mal . Aber wie ist dann § 18 Abs. 1 zu Verstehen : "§ 18 Sterbegeld

(1) Beim Tode eines Beamten mit Dienstbezügen oder eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten der überlebende Ehegatte und die Abkömmlinge des Beamten Sterbegeld. " wie ist das dann gemeint und die kinder?

Damit bezahlt man die Beerdigung - und das kann ganz schön ins Geld gehen.

Ich finde es immer schade, das man sich nach dem Tod eines Angehörigen auch noch ums Geld streitet.