Wer bekommt das Sterbegeld?
Hallo, die Frau meines verstorbenen Vaters hat einen Brief von der Bundesbahnversicherungsanstallt bekommen in dem steht das 2 Pensionen , 3700 Euro an Sterbegeld gezahlt werden . Der Brief war an die Frau adressiert , das hat wohl nichts zu sagen . Nun behauptete sie gegenüber der Erbengemeinschaft ,das das Sterbegeld für die Witwe ist und nur ihr zusteht . Dachte damit bezahlt man die Beerdigung und somit wärs doch Erbmasse . Weiss jemand wie sich das verhält? Vielen Dank Euch!!
6 Antworten
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__18.html
Das Sterbegeld erhält die Witwe. Diese ist aber auch vorrangig für die Beerdigung und deren Bezahlung zuständig.
Danke für die Antwort, aber warum wird dann die Beerdigung von der Erbmasse abgezogen wenn die Sterbeversicherung dafür gedacht ist ?
Üblicherweise ist bei solchen Versicherungen der Ehepartner der Begünstigte.
Offenbar ist Dein Verhältnis zu dieser nicht gut, so dass Du ihr dieses Geld nicht gönnst.
Sterbegeld ist eine Versicherungsleistung. Geht an den Begünstigten. Nicht an die Erben.
Fragt da jetzt die Tochter des verstorbenen Vaters oder Eine aus der Erbengemeinschaft ?
Zuerst gehören der Witwe 1 850 € als Erbin und der Rest gehört nach meinem Wissensstand jur. zur Erbmasse. Aber die Erbengemeinschaft muss zuerst und vor allem aus der Erbmasse der Verstorbenen angemessen und würdig unter die Erde bringen. Das kann auch mittels einer Urne sein.
Aber bei Erbengemeinschaften ist meisten das Nachlassgericht und ggf. auch ein Notar zugange. Warum wird dieser nicht gefragt ?
Hallo , danke für die Antwort. Nein es gibt keinen Notar, das Testament habe ich per Post bekommen vom Nachlassgericht und das wars . Und nun kam eben der Brief und diese Aussage.
Ich bin der Sohn dieser vierköpfigen Erbengemeinschaft und ich wollte nur wissen ob dieses Sterbegeld für die Beerdigung eingesetzt wird oder ob das die Witwe behalten darf, das ist mir noch unklar , danke.
Es handelt sich hier um die vollen Pensionen, ähnlich der vollen Renten für das Sterbevierteljahr. Damit soll die härte des Überganges vom Vollbezug hin zur Witwenpension abgefedert werden- das ist kein Sterbegeld- es sei denn es ist ausdrücklich als solches deklariert. Aber auch dieses gehört aber der Witwe, damit fällt es nicht in den Nachlass, vom dem die Bestattung bezahlt werden muss. So wäre es auch mit einer Lebensversicherung mit Bezugsberechtigte die Ehefrau- die LV würde nicht in die Erbmasse fallen.
Hallo , danke erst mal . Aber wie ist dann § 18 Abs. 1 zu Verstehen : "§ 18 Sterbegeld
(1) Beim Tode eines Beamten mit Dienstbezügen oder eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten der überlebende Ehegatte und die Abkömmlinge des Beamten Sterbegeld. " wie ist das dann gemeint und die kinder?
Damit bezahlt man die Beerdigung - und das kann ganz schön ins Geld gehen.
Ich finde es immer schade, das man sich nach dem Tod eines Angehörigen auch noch ums Geld streitet.
Hallo; ich will das dieses Geld dafür benutzt wird wo für es gedacht ist. Danke dir