Vermieter reagiert nicht auf Einschreiben?
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Bei mir in der Wohnung werden die Wände feucht und es bildet sich Schimmel. Jetzt habe ich per Einschreiben meine fristgerechte Kündigung geschrieben und ebenfalls per Einschreiben den Mangel beschrieben und auf Mietminderung hingewiesen. Ich habe ihm ebenfalls eine Frist von zwei Wochen gesetzt das Problem zu beheben bzw mal zu reagieren. Das prozedere mit den Einschreiben habe ich gemacht da er auf meine E-Mails nicht reagiert hat. Nun werden die Einschreiben nicht von der Post abgeholt. Das ding an der Sache ist das der Hauptmieter seine Freundin/Frau ist an die ich die Briefe adressiert habe, deren Anschrift die gleiche ist wie meine. Da der Hauptmieter nie anwesend ist in der Wohnung muss ich immer per E-Mail bescheid geben dass Post gekommen ist. Dann werden die Briefe abgeholt. Nun habe ich bescheid gegeben aber die Einschreiben wurden nicht von der Post abgeholt.
Ist meine Kündigung trotzdem wirksam? Ist die Mietminderung wirksam?
5 Antworten
Schau doch mal dort:
Kostenloser Rechtsbeistand für Studenten!
Und vom Staat gibt es sowas auch.
Rechtsberatung ist in aller Regel Anwältinnen und Anwälten vorbehalten und nicht kostenlos. Es gibt jedoch in Sonderfällen auch eine unentgeltliche Rechtsberatung oder es muss nur ein geringer Beitrag geleistet werden.
Zum Beispiel: Wer finanziell nicht in der Lage ist sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, kann unter bestimmten Vorraussetzungen beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Dadurch ist es möglich eine günstige Rechtsberatung zu erhalten. Der Eigenanteil beträgt dann 15 Euro.
Zuständig für die Beratungshilfe ist jeweils das Amtsgericht des Wohnbezirks. Die Justitz NRW bietet eine Interseite mit entsprechender Suchmöglichkeit.
Dein Fehler ist eindeutig: Du hättest deine Post als Einwurfeinschreiben verschicken müssen. Dann gilt es ab Einwurf durch den Zusteller in den Briefkasten deines Vermieters als rechtssicher zugestellt. ES/RS dagegen muss der Empf. nicht abholen. Du kannst demnach nicht nachweisen, dass deine Kündigung weder fristgerecht noch überhaupt zugestellt wurde. Da wirst du wohl nun neu kündigen müssen. Wenn es die Post schafft, bis 3. September zuzustellen, hast du zum 30.11.15 gekündigt. Also gleich morgen, am 2.9. die Kündigung per Einwurfeinschreiben aufgeben.
Wenn's geht, mit Zeugen persönlich in den BK einwerfen als Alternative.
Verwende Einwurfeinschreiben an die Adresse des Hauptmieters, die muss er nicht abholen, die sind eben durch Einwurf in den Briefkasten fristwahrend zugestellt.
Zuerst vielleicht noch warten oder mit den Eltern reden. Aber ein Rechtsanwalt wäre wahrscheinlich am besten.
Geh sofort zu deinen Rechtsanwalt!
Diesen kann ich mir nicht leisten, da ich Student bin...