Vermieter reagiert nicht auf Einschreiben?

5 Antworten

Schau doch mal dort:

https://www.student-law.de/

Kostenloser Rechtsbeistand für Studenten!

Und vom Staat gibt es sowas auch.

Rechtsberatung ist in aller Regel Anwältinnen und Anwälten vorbehalten und nicht kostenlos. Es gibt jedoch in Sonderfällen auch eine unentgeltliche Rechtsberatung oder es muss nur ein geringer Beitrag geleistet werden.
Zum Beispiel: Wer finanziell nicht in der Lage ist sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, kann unter bestimmten Vorraussetzungen beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Dadurch ist es möglich eine günstige Rechtsberatung zu erhalten. Der Eigenanteil beträgt dann 15 Euro.
Zuständig für die Beratungshilfe ist jeweils das Amtsgericht des Wohnbezirks. Die Justitz NRW bietet eine Interseite mit entsprechender Suchmöglichkeit.

Dein Fehler ist eindeutig: Du hättest deine Post als  Einwurfeinschreiben verschicken müssen. Dann gilt es ab Einwurf durch den Zusteller in den Briefkasten deines Vermieters als rechtssicher zugestellt. ES/RS dagegen muss der Empf. nicht abholen. Du kannst demnach nicht nachweisen, dass deine Kündigung weder fristgerecht noch überhaupt zugestellt wurde. Da wirst du wohl nun neu kündigen müssen. Wenn es die Post schafft, bis 3. September zuzustellen, hast du zum 30.11.15 gekündigt. Also gleich morgen, am 2.9. die Kündigung per Einwurfeinschreiben aufgeben.

Wenn's geht, mit Zeugen persönlich in den BK einwerfen als Alternative.

Verwende Einwurfeinschreiben an die Adresse des Hauptmieters, die muss er nicht abholen, die sind eben durch Einwurf in den Briefkasten fristwahrend zugestellt.

Zuerst vielleicht noch warten oder mit den Eltern reden. Aber ein Rechtsanwalt wäre wahrscheinlich am besten.

Geh sofort zu deinen Rechtsanwalt!

Jopus77 
Beitragsersteller
 01.09.2015, 21:53

Diesen kann ich mir nicht leisten, da ich Student bin...