Mutter gibt Tochter kein Kindergeld?
Guten Tag,
meine Freundin wohnt seit 3 Monaten offiziell bei uns zuhause. Sie hat seit dem 1. Tag einen Antrag darauf gestellt, dass sie ihr Kindergeld nun selbst bekommt, da ihr dies ja zusteht.
Die Mutter bekam einen Brief mit einer Frist, worin sie sich äußern soll. Die Mutter blockte ab, hat die Fristen nicht eingehalten. Meine Freundin ist auf das Geld angewiesen. Die bei der Kindergeldstätte meinten, sie können da nichts machen. Das kann doch aber nicht sein?
Meine Freundin kann doch nicht benachteiligt werden, nur weil ihre Mutter sich absichtlich nicht meldet, damit sie das Geld weiterhin einziehen kann. Kann einer helfen? Ich bin mittlerweile so wütend auf diese Frau, aber ich weiß nicht was wir machen können.
Wie alt ist die Freundin?
18 Jahre und Abiturientin
6 Antworten
Kindergeldberechtigt bleiben nach wie vor die Eltern.
Wenn die Mutter, wie in diesem Fall, die Unterschrift verweigert und das Kindergeld nicht abgezweigt werden kann, dann liegt es nicht an der Kindergeldkasse, sondern an der Mutter.
Die Frage ist also: ist man freiwillig ausgezogen? Zahlt die Kindsmutter Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes?
Deine Freundin geht noch zur Schule? Da wird es auch kein BAföG geben, wenn sie vom Elternhaus diese Schulform besuchen kann.
Was sie machen kann: Klage einreichen gegen die Mutter. ABER: das Ganze könnte ihr auf die Füße fallen, wenn die Mutter klar vor Gericht signalisiert, dass die Tochter durchaus Zuhause wohnen kann und sie ihr Kost und Logis bietet. Eine Bedürftigkeit des Kindes also nicht gegeben wäre, würde die Tochter Zuhause wohnen.
Sind womöglich noch weitere Kinder vorhanden?
In einem, wenn auch etwas anders gelagerten Fall, da die Tochter bereits Geld verdiente, wurde der Antrag auf Abzweigung ebenfalls abgelehnt, eine Klage gegen die Mutter scheiterte:
Auch bezüglich dieser Argumentation lehnten die Richter jedoch die Abzweigung des Kindergelds bzw. eines Teils des Kindergelds ab. Ein Anspruch auf Abzweigung ergibt sich nämlich nicht schon deshalb, weil der Kindergeldberechtigte (hier also die Mutter) mangels eigener Leistungsfähigkeit keinen oder einen das Kindergeld unterschreitenden Unterhalt leistet. Vielmehr scheidet eine Abzweigung des Kindergelds für das Kind schlichtweg aus, wenn eine Unterhaltsverpflichtung aus anderen Gründen, insbesondere mangels der Bedürftigkeit des Kindes, schlicht nicht gegeben ist. Folglich kann nicht jedes Kind auf Abzweigung des Kindergeldes pochen.
https://steuerbuero-bachmann.de/zu-den-voraussetzungen-bei-der-abzweigung-von-kindergeld/
Der Kindergeldkasse sind, wie bereits erwähnt, die Hände gebunden. Deine Freundin sollte sich ggf. beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und dann einen Anwalt aufsuchen.
Oder sich kostenfrei an das Jugendamt wenden.
Wurde sie rausgeworfen, dann stellt sich die Sache sicherlich anders dar. Ist sie freiwillig gegangen, dann können die Eltern sie auf Kost und Logis verweisen. Fraglich, ob dann die Summe in Höhe des Kindergeldes gezahlt werden muss.
Hallo Fussballfreund8.
@Weiser - Zum Thema Kindergeldauszahlung an das Kind:
Wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, kann man direkt bei der Kindergeldkasse die Abzweigung, d.h. die Auszahlung an sich selber beantragen. Das Kindergeld wird an Eltern (wenn das Kind ausgezogen ist) bezahlt, damit sie das als Unterhalt an ihr Kind weitergeben.
Die Kasse schreibt dann die Eltern an, ob sie einverstanden sind mit der Auszahlung an das Kind.
Die Mutter hier scheint ja das Geld lieber für sich zu verwenden.
Also teilt man der Kasse den Sachstand mit, nämlich dass das Kindergeld nicht an das unterhaltsberechtigte Kind ausgezahlt wird und eine Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Die sind dann verpflichtet, das Geld an das Kind direkt auszuzahlen, weil es ja sonst zweckentfremdet wird.
Woher ich das weiß? Ich betreue Jugendliche und schreibe solche Anträge ca. 5 mal jährlich mit Erfolg.
Ich habe dies gefunden und Kopiert!
Lieber Gruss
Geschrieben von @Weiser aus einem Blog.
Dann wird es Zeit die Gerichte zu bemühen. Traurig aber ich sehe da gerade wenig Alternative.
Dann geht das so. Wenn die Freundin noch zur Schule geht oder in Ausbildung ist:https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba013104.pdf
Bekommt sie denn Unterhalt?
Wozu Unterhalt? BAföG geht vor.
Mhhh. Hast Du da in der Frage mehr gelesen als ich?
18 Jahre und Abiturientin
Ich lerne gerne dazu. Das wäre mir komplett neu.
Eben: "Und: Machst Du Dein Abi auf einer Abendschule oder einem Kolleg nach, bekommst Du elternunabhängiges BAföG. Hierbei ist das Einkommen Deiner Eltern irrelevant. Mehr Infos dazu gibt es weiter unten im Text."
Soll heißen, das Kindergeld steht ihr in jedem Fall zu. Ob die Eltern Unterhalt zahlun müssen, wäre die nächste Frage. BaföG in keinem Fall.
Zu ende lesen, am Gymnasium und so gibt es auch.
Zitat:
Du giltst übrigens als Schüler, wenn Du einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen willst.
Dann kann icht nicht lesen. Sorry. Aber wo findest Du das?
Habe ich gerade da rauskopiert. Ist auch nicht neu, gibt es schon gefühlt 25 Jahre.
Das verstehe auch ich.
Das Zimmer und fast alle Klamotten sind bei Mama, bezahlt wird aber nicht. Was soll das denn?
Wenn sie klamm ist, möge sie BAföG beantragen.
Als Abiturientin?
Natürlich, sie wohnt nicht mehr zu Hause.
Genau das haben wir gemacht. Die Mutter sollte sich dazu äußern, was sie nicht getan hat. Jetzt soll sie kein Kindergeld bekommen