Erbengemeinschaft Anhänger Zulassung Erbe
Hallo meine Frage ist: Es befindet sich ein Anhänger für PKW in der Erbmasse. Dieser ist zurzeit noch auf dem Namen meines verstorbenen Vaters angemeldet. Nachdem die Versicherung von dem Tod meines Vaters erfahren hat, fragte diese nach ob der Anhänger noch angemeldet ist. Der Anhänger sollte dann einstimmig abgemeldet werden. Mein Bruder sagte er geht zur Zulassungsstelle und meldet ihn ab. Nachdem ich den Brief an ihn übergab, sagte er fünf Minuten später er wolle den Anhänger auf seinen Namen anmelden und ihn TÜV fertig machen. Kann er einfach so den Anhänger anmelden? Meiner Meinung nach dürfen die es von der Zulassungsstelle auch nicht, da es sich um eine Gemeinschaft handelt. Verliere ich dadurch das Eigentum an der Sache?
3 Antworten
Der Anhänger ist eigentum der Erbengemeinschaft.
Der Bruder hat ihn in Besitz genommen. Da er die Zulassungspapiere hat, kann er ihn auch auf sich zulassen.
Ist doch kein Problem, das Teil braucht ihr doch nur bei der Verteilung als ein Vorab an ihn anzurechnen. Bekommt er eben weniger von dem Anderen.
mit brief und co, werden die das an der stelle machen
du kannst die stelle anrufen und denen im vorfeld sagen, dass ihr anderen erben damit NICHT einverstanden seid, dann machen sie es nicht, aber sonst werden die das einfahc machen
nein, du verlierst nix, er macht das ja praktisch widerrechtlich, wenn die anderen damit nicht einverstanden sind
aber gebt ihm doch den shicehänger, wenn ihr den nicht nutzen könnt
Die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde hat keinen Einfluss auf das Eigentum.