Wer bekommt das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wenn einer die Miete von seinem Konto bezahlt hat. Beide oder der die Miete überwiesen hat?
6 Antworten
Das kommt darauf an, wer im Mietvertrag als Mieter genannt ist. Es kann sein, dass nur eine Person dort genannt ist. Dann bekommt es eben nur die eine Person. Wenn mehrere Personen genannt sind, wird der Vermieter das Geld dorthin überweisen, wo es her gekommen ist. Die Mieter müssen sich dann untereinander einigen, was wem zusteht. Das ist nicht Sache des Vermieters.
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, wird der Vermieter normalerweise auf das Konto zurück überweisen, von dem er normalerweise die Miete bekommt.
Aber:
Wenn einer der beiden Mieter ihn anruft und ihn bitte, ihm das Geld bar auszuzahlen oder es auf ein anderes Konto zu überweisen, dessen Inhaber einer der Mieter ist, kann er das auch auf diese Weise mit Schuld befreiender Wirkung auszahlen bzw. überweisen.
Die Mieter müssen dann untereinander regeln, wer wieviel zu bekommen hat, bzw. behalten darf.
Das müsst Ihr schon unter Euch klären. Rein rechtlich der, der die Miete auch überwiesen hat, aber intern ist es ja meist anders.
Bei uns zum Beispiel überweise ich zwar die Miete, aber mein Verlobter überweist die halbe Miete an mich. Also kriegt er von mir auch die Hälfte des Guthabens, wenn es eins gibt.
Okay. Und wenn er/sie nichts an Dich bezahlt hat, bezahlst Du jetzt auch nichts davon an ihn/sie, ganz einfach. :)
Wir haben aber schon getrennte Wohnungen jetzt. Es geht um die Gemeinsame Wohnung. Wie sieht es dann aus?
Ich denke, Du hast bezahlt, sie nicht. Dann ist es definitiv Dein Geld. Oder hat sie dafür alle Lebensmittel usw. bezahlt? Mensch, wir wissen doch nicht, wie das bei Euch war!
Vielen Danke für Deine Antwort. Hast mir sehr geholfen.
Das freut mich! :)
Der Vermieter wird in der Regel keine 2 Überweisungen tätigen, sondern an ein Konto überweisen. Ihr könnt dann untereinander regeln, wie ihr die Rückerstattung aufteilt. Wenn aber nur eine Person gezahlt hat, ist mir schleierhaft, wie ein Mitbewohner, der schon kostenfrei wohnt auf die Idee kommt, er sollte was von der Rückzahlung bekommen. Die Rückzahlung ist ja nur "zuviel gezahlte Nebenkosten".......
Wir sind noch verheiratet. Da ist doch meistens alles anders?
Hat aber nichts mit dem Mietverhältnis zu tun.
Der Vermieter überweist das zuviel gezahlte Geld an das Konto zurück, von dem die Miete kommt. Wenn nur einer Miete / Nebenkosten übernimmt, bekommt er das zuviel gezahlte Geld zurück. Möchte Dein Ehepartner jetzt noch Geld fürs kostenlos wohnen oder wie?
Na wir wohnen schon mitlerweile getrennt und es geht jetzt um die alte Wohnung.
Ja gut - aber der Ehepartner hat ja für die alte Wohnung nichts bezahlt oder damals doch? Wenn er nichts bezahlt hat, bekommt er ja auch kein "zuviel gezahltes Geld" zurück.
die Rückzahlung geht auf das Konto, von dem die Miete überwiesen (oder abgebucht) wird... Dass dann das Geld auf alle Leute verteilt wird, welche die Miete zahlen, liegt auf der Hand...
Wir wohnen allerding schon in getrennte Wohnungen. Es geht um die gemeinsame wohnung.
Ihr seid noch verheiratet, lebt getrennt und Beide haben eine eigene Wohnung? Wie wurde jetzt die Bezahlung der Miete der gemeinsamen Wohnung geregelt, komplett fifty - fifty oder eher nicht? Bei fifty-fifty liegt es auf der Hand, dass die Rückzahlung genauso geteilt wird...
Ich habe die Miete komplett von meinem Konto bezahlt und wir hatten auch getrennt Konten.
Also ich habe die Miete komplett von meinem Konto bezahlt. Wir haben getrennte konten gehabt .