Guthaben Betriebskostenabrechnung..wann fällig?

6 Antworten

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Nein, dies ist nicht zulässig.

Ein Guthaben muss sofor nach der Übergabe der Abrechung ausgezahlt werden.

Die Hausverwaltung darf nicht warten, bis sie Zahlungseingänge bei den Nachforderungen hat. Dies ist nämlich meist der Hintergrund solcher Massnahmen, die Guthaben später zu erstatten, weil man Ausfälle nicht erkennbar werden lassen will.

Ganz einfach. Fordere die Hausverwaltung auf, das Guthaben spätestens bis 22.05.2010 an Dich zu überweisen. Erkläre, sofern kein Geldeingang erfolgt, dass Du das Guthaben mit der Miete im Monat Juni verrechnen wirst.

flowerly77 
Beitragsersteller
 17.05.2010, 14:45

Danke! Eigentlich verfahren die hier so, das erst alle ihre NK-Abrechnungen bekommen,die etwas nachzahlen müssen,und dann die,die ein Guthaben haben.Also die erst sehr viel später. Möchte das halt vor der Klinik noch geklärt haben,is ja auch nich wenig Geld.Ich werd es so machen!!! Danke nochmal!!

albatros  19.05.2010, 02:43
@flowerly77

Das ist so nicht rechtens. Beachte, dass bei späterer Zustellung (es gilt dieses Datum und nicht auf der Abrechnung)auch die Einspruchsfrist und unter Umständen sogar die Frist für die Abrechnung an sich sich ändern.

wunhtx  19.05.2010, 13:11
@albatros

Die Frist der Abrechnung - hier haben wir offenbar ein Verständigungsproblem - meine Schuld - stellt sich ja nicht.

Es geht ja hier nur darum, dass die Hausverwaltung mit der Vorlage der Abrechnung auch das Guthaben zu erstatten hat.

Dies ist zumindest so gefordert. Ich weiss, dass es nicht immer so gehandhabt wird. Nur ist es offensichtlich, dass die Hausverwaltung zuerst einmal die Nachforderungen auf dem Konto haben will oder muss, um Guthaben erstatten zu können, Und dies ist nicht erlaubt.

Ansonsten stimme ich Dir bei.

flowerly77 
Beitragsersteller
 19.05.2010, 22:20
@albatros

hallo, es ist kein Poststempel auf dem Umschlag. Er wurde unfrankiert in den Briefkasten geworfen

Guthaben sind nach der Abrechnung sofort zur Zahlung fällig.

In der Regel gelten die 4 Wochen, weil theoretisch ja jemand die ganze Abrechnung in Frage stellen kann.

Meist sind es ja nur geringe Beträge die man zurück bekommt.

Das Geld wird dir mit Sicherheit überwiesen

DieterBaitz  17.12.2017, 20:13

Na ja, ich bekomme fast 600 Euro zurück. Am 08.11. habe ich das Einwurfeinschreiben bekommen.

Nachdem ich meine Bankverbindung mitgeteilt hab,09.11.17, warte ich heute noch, 17.12.17 auf das Geld.

Bin mal gespannt wenn ich im Kommenden Monat keine Miete überweisen werde, ob die dann auch so lange auf ihr Geld warten würden.

flowerly77 
Beitragsersteller
 17.05.2010, 13:37

Naja ich habe ja ein guthaben, und der Betrag is nicht wirklich gering mit 200Euro.Überweisen tun die nicht, wen ndann bekommt man es bar, aber halt frühestens nach 2 Monaten

Raimund1  17.05.2010, 13:42
@flowerly77

sowohl bar wie 2 Monate sind unüblich

aber nicht ungesetzlich, weil der Begriff "angemessene Frist" sehr dehnbar ist.

Allerdings würde ich mir bei einer möglichen Nachzahlung im nächsten Jahr auch 2 Monate Zeit gönnen.

Auf Rückerstattung hast Du sofort Anspruch wenn Du gleichzeitg auf Widerspruch verzichtest. Das ist die eine Seite, die andere ????

Frag bei deiner Hausverwaltung nach... der Hausmeister hat damit nichts zu tun.....

unser guthaben wurde nach 14 tagen überwiesen, also recht flott!!!

flowerly77 
Beitragsersteller
 17.05.2010, 13:36

bei uns gibt es keine Hausverwaltung, da smacht alles der Hausmeister.Die sekretärin des VErmieters kommt lediglich Anfang des Monats zum Miete eintreiben. UNd am Telefon wird man abgewimmelt

wunhtx  17.05.2010, 13:42
@flowerly77

Heisst das, dass ihr in bar die Miete bezahlt ?

Da ist doch etwas wohl kaum sauber, wenn es so läuft.

Ihr solltet - alle Mieter - die Miete nur auf ein Konto überweisen.

Buko01  17.05.2010, 13:44
@wunhtx

entweder selbst überweisen oder per Lastschriftverfahren abbuchen lassen, dann geht auch die Rückzahlung ohne Probleme!!!!

flowerly77 
Beitragsersteller
 17.05.2010, 14:41
@Buko01

wir, also meine ma und ich und noch einige andere "normale" Mieter zahlen per Dauerauftrag. Die anderen(Hartz4 usw) zahlen bar die Miete. Der Vermieter will es lieber bar haben als überwiesen.

flowerly77 
Beitragsersteller
 17.05.2010, 14:42
@wunhtx

ich zahle per Dauerauftrag jeweils zum 3. des Monats. Die Mieter ,die Hartz4 usw bekommen, zahlen bar am 1. des MOnats.Der Vermieter will lieber das Geld bar haben, als das man es überweist.Warum das so ist, weiß ich nicht