Wenn Vermieter Kaution nicht zurückzahlt, sind immer 3 Mahungen nötig?

14 Antworten

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Anwalt ist hier überhaupt nicht erforderlich. Die Mieterberatung hat schon richtig hingewiesen. Das Mahngericht ist hier die beste und zudem preiswerteste und effizienteste Adresse. Das passiert praktisch fast im Alleingang: Du rufst online das für den Fall zuständige Mahngericht auf, lädst dir den Mahnbescheid-Antrag herunter, füllst ihn aus, scannst ihn ein und sendest ihn zurück, bekommst einen Gebührenbescheid gemäß Streitwert (also ausstehendem Kautionsbetrag) und zugleich geht der Mahnbescheid an den Schuldner. Dabei solltest Du im Mahnbescheidantrag vorsorglich gleich die Weiterführung des Verfahrens im Falle der Verweigerung der Gegenseite ankreuzen. Der hat dann 14 Tage Zeit, um die Forderung zu erfüllen, passend zum Ablauf der Frist erhälst Du vom Mahngericht den Antrag zur Beantragung des Vollstreckungsbescheids zgesandt, füllst ihn aus, sendest ihn an das Gericht zurück und wartest wieder ab. Regelmäßig werden den Schuldnern spätestens dann die "Füße kalt" und sie zahlen, weil danach geht's ihnen an's Eingemachte. Sie sind schließlich Unternehmer und als solche starkt gefährdet, wenn's um Vollstreckung geht. Man kann nämlich selbst bei kleineren, unerheblich erscheinenden Beträgen selbst das Geschäftskonto pfänden (als praktisch) sperren lassen. Und das tut schon weh!

Ach ja, und die Gebührnisse für jeden Schritt in dieser Angelegenheit rechnet das Gericht immer von sich aus schon zur Forderung an die Gegenseite hinzu. Wenn er dann also endlich zahlt, so zahlt er diese allesamt gleich mit. BESSER GEHT NICHT!

Du solltest dir freilich klar darüber sein, ob und daß es hier kein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters mehr gibt.

Da bereits 3 Monate vergangen sind, in der der Vermieter diese zurückzahlen muss, oder begründen muss, warum er diese nicht zurückzahlt, brauchst Du gar keine eigene Mahnung mehr schreiben. Du kannst über das Amtsgericht in Deinem Bezirk einen Mahnbescheid erlassen. Auf diesen muss er reagieren, ansonsten kannst Du sofort den Vollstreckungsbescheid beantragen und durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Wichtig ist das Du ab dem 3. Monat Zinsen mit rein nehmen kannst, von derzeit 5%!!! Die kosten die Dir entstehen müssen natürlich auch dort mit rein! Selbst Telefonkosten! Und sollte jetzt jemand meinen das geht nur bei Firmen, dann muss ich sagen: Nein! Jeder kann das so machen!

Volker13  01.12.2010, 13:33

Diese Antwort ist schlichtweg falsch! Es sind 6 Monate! Man kann nach Erlass eines Mahnbescheides nicht sofort einen VB beantragen. Dazwischen müssen 14 Tage liegen! Der Basiszinssatz liegt zur Zeit bei 0,12%. Demnach sind 5,12% Zinsen zu berechnen, zwar mit Beginn des Verzugs und nicht erst nach 3 Monaten.

Wenn die Frist verstrichen ist, kannst du zum Amtsgericht gehen und einen Mahnbescheid beantragen. Dann hat der Vermieter wiederum 14 Tage Zeit, danach kannst du den Gerichtsvollzieher beauftragen, deine Forderung einzuziehen. Du musst zwar die Kosten vorstrecken, die kassiert der Gerichtsvollzieher dann wieder mit ein.

Rechtlich ist nur eine Mahnung erforderlich, diese jedoch mit dem Nachweis, dass er sie erhalten hat.

Ich hatte ein ähnliches Problem. Fakt ist :

  1. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution zur Verrechnung mit den letzten Nebenkosten zurück behalten. D.h. z.B. wenn du/Sie 2009 ausgezogen bist bis zum 31.12.2010 bzw. 2010 bis zum 31.12.2011.

  2. Bis dato, zahlt er die Kaution nur auf freiwilliger Basis zurück und die gängige Rechtsprechung tendiert zu Gunsten des Vermieters. Danach gibt es 2 Möglichkeiten :

    • Mahnbescheid
    • Verkauf der Forderung an ein Inkasso-Unternehmen. Die Profis haben ganz andere Mittel und Wege ( z.B. Schufa-Eintrag, spezielle Geldeintreibungsmethoden) Das lassen die sich bezahlen. Aber besser wie lange auf die gerichtliche Durchsetzung zu warten.
Sasl0407 
Beitragsersteller
 03.12.2010, 10:26

Tut mir leid, aber ich kann mir echt nicht vorstellen, dass der VM bis 31.12.2011 Teile der Kautuion zurückhalten darf. Das wäre ja noch das gesamte kommende Jahr. Also echt...sowas hab ich noch nie gehört. Und der Tipp mit dem Inkasso-Unternehmen!? Eher unseriös, oder?

osito80  03.12.2010, 12:20
@Sasl0407

ich hatte eine ähnliche Situation und mich deswegen von 2 Anwälten ( Mieterverein und Inkassobüro) zu diesem Problem beraten lassen. Beide haben mir bestätigt, daß es so ist. Der Anwalt vom Mieterverein wollte gleich Geld verdienen und klagen. Der Anwalt vom Inkassobüro hat mich am Telefon kostenlos beraten und gemeint, daß er normalerweise den umgekehrten Fall hat, d.h. für die Vermieter Zahlungsrückstände eintreibt und von daher die rechtliche Position gut kennt.aus der Erfahrung und um ehrlich zu sein, riet er mir von einer Klage vor Fristablauf ab.

osito80  03.12.2010, 12:27
@Sasl0407

wenn die NK für 2010 abgerechnet sind, entfällt dieser Anspruch des Vermieters natürlich. Er muss dann die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung sofort auszahlen. Weil er ja keinen finanziellen Ansprüche gegen Euch/Sie mehr hat und damit der Zweck der Kaution weg gefallen ist