Guthaben und Mietkaution-Mein Ex-Vermieter verzögert die Auszahlung?
Vor gut einem Jahr bin ich aus meiner Wihnung ausgezogen. Ich leistete damals 440€ Mietkakution. Der Vermieter erklärte mir damals, meine Mietkaution erhalte ich zurück, sobald durch die letzte Nebenkostenabrechnung ggf anfallende Forderungen als Absicherung einbehalten werden. Soweit alles ok. Nun habe ich am 22.05. meine Abrechnung bekommen mit einem Guthaben von 77€. In der Fußzeile steht: Bitte teilen Sie uns mit auf welches Konto wir ihr Guthaben überweisen sollen. Auf meinem Übergabeprotokoll hatte ich damals schon schriftlich meine Kontodaten für die Kautionüberweisung angegeben. Also dachte ich mir: okay dann schicke ich eine E-Mail mit meinen Kontodaten und dem Verweis auf die Überweisung der Kaution + des Guthabens. Nun erhalte ich eine Rückantwort in wirklich unfreundlichem Ton, sie brauchen das schriftlich und nicht per E-Mail.
Also darf ich jetzt ein Schriftstück aufsetzen, Porto bezahlen und den Leuten ernsthaft nochmal die Infos zukommen, die sie eh besitzen? Für mich klingt das eher nach einer Hinhaltetaktik.
Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage die dem Vermieter das so vorschreibt, oder darf ich darauf bestehen, dass er die E-Mail akzeptiert und das Geld zügig überweisen soll?
Update:
Habe ein Einschreiben verfasst mit einer Fristsetzung von 2 Wochen nach Eingang. Bestätigter Einwurf war am 19.06. ( Frist zum 03.07.). Bisher hat er sich noch nicht gerührt. Wie gehe ich jetzt optimaler Weise weiter vor?
5 Antworten
"Nochmal":
EINWURFEINSCHREIBEN
nicht aber Einschreiben mit Rückschein, weil da die Annahme verweigert werden kann !
Der Vermieter erklärte dir damals etwas Falsches. Spätestens nach 6 Monaten auf das Mietende hätte er die Kaution dir gegenüber abrechnen müssen. Das kannst du immer noch verlangen. Die BK-Abrechnung für 2019 solltest du genau prüfen und bei Fehlern widersprechen. Ansonsten kannst du auch ein FAX mit deiner IBAN senden, das ist nachweissicher und kostet am wenigsten....Sendebestätigung aufheben!
Warum willst du dir noch unnötig Stress machen.
Schick ein Schreiben, teile alles wichtige mit, setze eine Frist und fertig.
in der Zeit, bis du das mit denen geklärt hast und die die email vielleicht doch akzeptieren, hast du so einen Brief sicher 2 mal geschrieben und versendet.
würde ich aber als Einwurf einschreiben versenden, sonst sagen die nachher, der Brief ist nicht angekommen ;)
Ernsthaft? Für nicht einmal 1 EUR, nämlich 0,80 EUR Portokosten und einen Umschlag, in der der du einen Ausdruck dieser E-Mail mit Unterschrift versendest, willst du deine Auszahlung von 517 EUR zzgl. Zinsen verzögern?
Also darf ich jetzt ein Schriftstück aufsetzen, Porto bezahlen und den Leuten ernsthaft nochmal die Infos zukommen, die sie eh besitzen? Für mich klingt das eher nach einer Hinhaltetaktik.
Nur scheinbar: Für das Verlangen des VM gibt es einen nachvollziehbaren Grund: Ein Schriftstück mit deiner eigenhändigen Unterschrift schließt Regressforderungen aus, wenn die Erstattung wg. unrichtiger Kontoangaben an Unbefugte scheitert. Meint, der VM müsste die Kaution erneut an dich überweisen, wenn der unberechtigte Empfänger Entreicherung geltend macht, warum sollte er das riskieren wollen?
Rechtlich ist das insoweit nicht zu beanstanden, denn eine E-Mail gibt die Authentizität des Absenders nicht her und darf insofern unbeachtet bleiben.
Soweit FAST richtig. FALLS der FS aber selber gleichfalls ABGESICHERT sein will (was ihm anzuraten ist angesichts dieser VM-Positionierung), dann nicht 0,80€ Briefporto, sondern 3€ für Einwurfeinschreiben ! Sonst besteht die Gefahr, dass der VM behaupten kann, er habe keine Briefpost vom Mieter erhalten und somit wäre das Schreiben samt 0,80€ vergebens😉!
Ich verstehe schon, Sie ärgert sich über den unfreundlichen Ton.
Aber: Machen Sie es nicht unnötig schwer. Kopieren Sie einfach Ihren E-Mail-Text auf Papier, tüten es ein, schreiben Sie die Adresse auf das Briefkuvert, kleben eine Briefmarke darauf und ab damit in den nächsten Briefkasten. Wenn Sie mögen, machen Sie einen Einschreibebrief daraus.
Immer locker bleiben.