Duschfugen im Badezimmer Schimmel Kaution einbehalten?! rechtens?!
Hallo Gemeinde,
ich wohne seit 4 Jahren in einer Mietwohnung. In 1 Monat ziehe ich aus. Natürlich haben sich nun einige potentielle Nachmieter die Wohnung angeschaut im Beisammensein des Vermieters.
Der Vermieter machte mich darauf aufmerksam dass die Fugen in den Dusche als an der Duschkabine ganz unten, mit Schimmel befallen sein, ich solle dies sofort beseitigen sonst gäbe er mir am 1. meine Kaution nicht zurück.
Ich habe mich verteidigt und gesagt dass das Haus schon 12 Jahre als ist, und offensichtlich wurde die Dusche nicht richtig verfugt wie sonst sollte sich unter dem Silikon Schimmel bilden also ich weigere mich dies zu erneuern weil es nicht durch mich verursacht wurde.
Dann schob er Riesenlärm und bemängelte zudem auf dem Balkon noch die Granitfensterbank wie vorher weiss war jetzt an einer Stelle aber bisschen schwarz. (derGranit hat sich wohl schwarz eingefärbt k.A)
Zudem habe ich in der Küche eine Schönheitsreparatur vorgenommen ca.1m2 alte Tapete musste ich vom Vormieter entfernen und durch neue Tapete ersetzen (letztes Jahr auf meine Kosten) Auch das gefällt ihm nicht.
Es ist rechtens dass er die Kaution wegen dieser oder einem dieser 3 Fälle nicht zurückzahlt?
Danke für eure Hilfe die beste Antwort wird wie immer von mir ausgezeichnet und bitte nur ernstgemeinte Antworten und keine Vermutungen oder ähnliches.
6 Antworten
Den Schimmel unter auf oder auch in der Silikonnaht bekommst du mit DanKlorix weg.
Einfach morgen DanKlorix (blaue Flasche) für 3€ kaufen gehen und ohne Verdünnung auf die Fugen aufbringen.
Am einfachsten geht das mit einem Blumensprüher.
Nicht nachwischen einfach trocknen lassen und die Dusche 24 Stunden nicht benutzen.
Achtung nicht auf den Metallarmaturen anwenden.
Ich habe Recht und es wird funktionieren weil ich das schon viele male gemacht habe.
Es ist die Aufgabe des Mieters solche Schäden zu beseitigen das fällt unter die Kleinreparatur-regelung.
Aber nicht die Granitfensterbank mit dem DanKlorix behandeln da weiß ich nicht was passiert.
Das mit der Tapete muss nur harmonisch zum rest passen dann darf der Vermieter das nicht bemängeln. Wenn das allerdings auffällig oder unpassend aussieht must du das beseitigen oder mit den Nachmietern abklären.
Grüße
hallo,
habe es gerade ausprobiert hat nicht geklappt die Fugen sind immernoch schwarz :-(
liegt wahrscheinlich daran dass wie gesagt das schwarz nicht auf sondern unter der Fuge ist....
aber nicht schlimme habe mich gerade beim Anwalt erkundigt, eine Kleinreparatur regelung wie Du schreibst gibt es überhaupt nicht.
Es gibt nur Schönheitsreparaturen die der Mieter übernehmen muss und Silikonfugen fallen nicht darunter müssen also vom Vermieter gemachte werden da Fugen im Bad Abnutzung ist.
Ich hatte da mal einen Fall. Vielleicht trifft der bei dir zu.
Es kann sein das dort Schimmeliges Silikon unter einer anderen Silikonnaht ist und durchscheint das hatte ich mal. Da hat der Mieter die alte Silikonnaht schlecht rausgekratzt und eine neue drübergespritzt. An einigen Stellen war die neue Silikonnaht am Rand so dünn das die alte Schimmelige noch Schwarz durchgeschimmert hat. Da hilft dann nur das richtige entfernen und neu machen weil das alte Schimmelige Silikon vom neuen Silikon darüber geschützt ist.
Ansonsten funktioniert der Chlorreiniger immer denn er wirkt physikalisch, nix wiedersteht dem Chlor was organisch ist.
Also das mit den Fugen und der Duschkabine passiert schnell. Man muss die Fugen auch immer mit Essigreinger schrubben. Am besten nach dem Duschen alles trocken wischen.
Wenn es um die Kaution geht, würde ich Schimmelentferner holen und alles einsprühen. Damit solltest du den Schimmel weg bekommen. Immer lüften ist auch unerlässslich. Der Balkon und das mit der Tapete ist kein Grund die Kaution zu behalten. Guck dir den Mietvertrag genau an, darin steht wie du die Wohnung hinterlassen sollst.
hab ich gemacht mit schimmelentferner geht es nicht weg weil die Fugen "unter" dem Silikon schwarz sind und nicht auf dem Silikon.
ja Besenrein steht da drin, aber er sagte bei dreckigen Fugen gibts die Kaution nicht zurück Mafiamethoden er setzt mich derart unter Druck
auch mit der schwarverfärbten Granitfensterbank
dass ich überlege mir einen Anwalt zu nehmen.
Ich kann mir schon denken was da los ist, der Mann ist vor 1 Monat arbeitslos geworden und konnte bis heute noch keinen Nachmieter finden , jetzt will er mit allen Mitteln die Kaution einbehalten!!!!!!!!!!
Wenn es hart auf hart kommt wirst du einen Anwalt einschalten müssen. Hoffe du bist Rechtschutzversichert. Es kann auch ein Sachverständiger raus kommen, der den Schaden begutachtet und auch feststellt wessen Schuld es ist. Schade das du nicht beim Mieterschutzbund Mitglied bist, die helfen einem bei sowas. Mach auf jeden Fall Bilder von der Wohnung und den Mankos, damit du später, wenn du ausziehst immer noch etwas in der Hand hast.
Hi
Haus schon 12 Jahre alt. Das ist keine Begründung, denn wenn die Fuge immer noch halten, dann wurden sie auch richtig angebracht.
unter dem Silikon Schimmel bilden. Wenn sich unter dem Silikon Schimmel gebildet hätte, wäre das Silikon schon längst auf aus der Fuge raus. Das Silikon würde nicht mehr halten.
Ich entnehme deiner Logik, das du keine Ahnung von Silikonfugen hast oder? Das ganze ist komplizierter als der Baumarkt verspricht.
Deinen Schimmel auf den Silikonfugen wirst du haben, weil du es leider mit der Pflege der Dusche nicht so ernst genommen hast. Deshalb empfehle ich gar nicht so lange zu Diskutieren, sondern in den Baumarkt zu gehen und dir Schimmel-Ex zu besorgen. Flüssigkeit auftragen und hoffen das der Schimmel nur Oberflächlich ist. Wenn sich aber der Schimmel schon ins Silikon eingefressen hat, das muss die Fuge ausgetauscht werden.
PS.: Das ist aber nur meine (fachliche) Meinung dazu.
Gruß Nino
Hallo Nino,
danke für Deine Meinung. Natürlich bin ich kein Experte was "Silikon" angeht zumindest im Sanitärbereich ;-)
Schimmel Ex habe ich versucht jedoch ist der Schimmel unter der Fuge und nicht auf der Fuge sonst wäre er verschwunden.
Natürlich ist es keine Begründung aber ich suche nach einem Anhaltspunkt wo der MIETER im Recht ist dass Duschkabinenfugen kein Mängel darstellen und den Vermieter nicht dazu berechtigt die Kaution einzubehalten.
Wenn ich z.B Weinflecken auf Teppich oder Tapete mache oder ich Fliesen zerstöre oder Fensterscheibe zu Bruch geht dann darf er sehr wohl die Kaution einbehalten richtig!!!!!!!!
Aber bei Silikonfugen einer Silikonfuge in der Duschwanne?????????????????
Hi
Was ihr bräuchtet wäre eine Rechteberatung. Anlaufstelle wäre z.B. Verbraucherschutz oder ein Mieterschutzbund. Die können euch erst mal mit den Grundwissen versorgen und dann geht´s an die Details.
Ob der Schimmel Schaden schon beim Einzug war weißt du ja selber nicht. Somit dürft ihr euch mit dem Problem herumschlagen. Es sei denn, ihr könnt es irgendwie Nachweisen das der Schaden schon beim Einzug war. Was aber eher unwahrscheinlich ist, weil der Vermieter doch sicherlich eine Schlüsselübergabe gemacht hat oder? Dabei werden Mängel aufgelistet die bei der Wohnungsübergabe schon vorhanden waren.
Fakt ist das hier zwei Meinungen aufeinander prallen. Die Meinung des Vermieters und die von euch.
Inwieweit der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten darf oder nicht entzieht sich meiner Kenntnis? Ich würde den Schaden bei ca. 120 € einsortieren. Es kommt natürlich darauf an, wie viel an der Dusche erneuert werden muss.
Wie bereits gesagt. Wenn ihr es durchfechten wollt dann solltet ihr euch an den Verbraucherschutz oder Mieterschutzbund wenden.
Gruß Nino
Schwarze Silikonfugen sind meist nicht mehr sauber zu bekommen. Da hilft nur rausreißen und neu machen. Geht ja auch recht einfach und schnell. Der Befall kommt von zu wenig lüften, fällt also in deinen Bereich und nicht den des Vermieters. Das Haus ist schon 12 Jahre alt??? Das ist dann ja schon eine Ruine bei dem Alter :-). Wieso hat sich der Granit verfärbt? Vielleicht ab und zu mal ein Schwämmchen nehmen und ein bißchen wischen??? Zu der Tapete kann ich nichts sagen. War das nur 1 m²? Die anderen beiden Sachen würde ich machen sonst siehst du die Kaution tatsächlich nicht mehr - und das zu Recht.
nein der Befall kommt nicht von zu wenig lüften da alle anderen Fugen reinweiss sind es sind zwei Fugen unten an der Duschkabine alles andere ist in Ordnung.
nein nicht zurecht habe gerade was gefunden bei Anwalt online da steht dass Fugen im Bad nicht zu erneuern sind da es zur normalen Abnutzung des Hauses gehört. Schönheitsreparaturen muss der Mieter übernehmen korrekt aber die Fugen neu machen gehört nicht dazu sondern nur tapezieren, dübellöcher ausbessern, streichen, gipsen.
Die Fugen gehören in den Bereich Abnutzung und sind vom Vermieter zu sanieren,
trotzdem danke für Deine Anwort.
Wenn der Schimmel/andere Schäden auf falsches Lüften o. a. von dir zu verantwortende Dinge zurückzuführen sind, kann er die Kaution einbehalten.
Sind das aber Dinge, die im Rahmen von 4-jähriger Nutzung "normal" sind, sind diese Dinge mit der Mietzahlung abgegolten.
Fotos machen! Immer aber bei Ein- und Auszug!
Hand aufs Herz: Silikon wird nicht schimmelig, wenn es nach dem Duschen jedesmal gewischt und das Bad entsprechend gelüftet wird!
im Badezimmer ist nirgendwo Schimmel nur unten an den Duschwannenfugen. Die Restlichen Fugen sind in Ordnung.
Mir ist es gar nicht aufgefallen dass die Duschfugen schwarz sind, vielleicht waren sie vor 4 jahren bei meinem Einzug auch schon so k.A
Jedenfalls sagte er ich "muss" sie erneuern, habe auch gesagt dass es normal ist da schon 5 Personen vor mir in 12 Jahren dort gelebt haben.
Jetzt brauche ich irgendwo was schriftliches vom Anwalt oder Internet wo ich beweisen kann dass die Duschfugen nicht mir anzukreiden sind.
Kaution darf man doch nur einbehalten bei Beschädigung oder sowas....
-> Jetzt brauche ich irgendwo etwas Schriftliches vom Anwalt oder aus dem Internet, mit dem ich beweisen kann, dass die verschimmelten Duschfugen nicht mir anzukreiden sind.
So etwas wirst du nicht finden, da im Einzelfall vor Ort entschieden werden muss!
noch nie gehört aber ich werde es morgen sofort ausprobieren schadet ja nix, ich hoffe du behälst Recht ;)
wobei ich immernoch nicht sicher bin ob es wirklihc die Aufgabe des "Mieters" ist dies zu erledigen, Normalweiser gehört die Dusche zu den täglichen Gebrauchs - Nutzungsgegenständen und dafür haftet der Mieter nicht...hmmm