Vermieter zahlt Guthaben nicht aus trotz Zusicherung?
Hallo,
vor über 4 Monaten sollte mir mein Guthaben der letzten Nebenkostenabrechnung überwiesen werden. Nach vielfacher schriftlicher Erkundigung, telefonischer Zusicherung der Auszahlung, ist Wochen später immer noch nichts da. Ich habe jetzt eine Frist bis morgen gesetzt, die per Mail bestätigt wurde. Wenn es morgen nicht da ist möchte ich es von der nächsten Mietzahlung (unter Nebenkosten) abziehen. Ich werde allerdings nicht schlau, ob dies nur eine Information sein soll oder eine letzte Mahnung mit 1 monatiger Fristsetzung und anschließender Aufrechnung ist. Kann mir da jemand helfen?
3 Antworten
Sobald die BK-Abrechnung ein Guthaben ausweist, ist das Guthaben an dich unverzüglich auszuzahlen. Der Vermieter ist im Verzug nach spätetens 10 Werktagen. Danach kannst du unbesorgt das Guthaben von den nächsten fälligen Gesamtmiete abziehen und musst den Vermieter nicht extra informieren.
Kündige ihm an, dass Du die zustehende Rückerstattung von den künftigen Vorauszahlungen abziehen wirst, wenn er die Rückzahlung nicht vornimmt.
Vorauszahlungen sind keine Kredite für den Vermieter.
Habe ich etwas von eine Verrechnung / Aufrechnung mit der Miete geschrieben ?
von den künftigen Vorauszahlungen abziehen wirst.
(Netto) Mieten sind keine Vorauszahlungen
Dann kannst du das ja so machen mit deinem Vermieter, aber es kommt auf das gleiche hinaus >>> Aufrechnung. Mein Vorschlag führt aber schneller zum Erfolg.
von den künftigen Vorauszahlungen abziehen wirst.
Mein Vorschlag führt aber schneller zum Erfolg. … Guthaben>>>> daher Aufrechnung!
Erkläre mir doch mal den Unterschied ?
Ich hab in meiner letzten email „die letzte Frist“ bereits gesetzt, ohne jedoch die Aufrechnung zu erwähnen. Deswegen will ich wissen, ob es reicht per Schreiben die Aufrechnung anzukündigen oder ob ich erneut eine Frist setzen muss.
Aus dem Link:
Setzen Sie eine Frist für die Auszahlung, etwa weitere zwei Wochen, und teilen Sie ausdrücklich mit, dass Sie gegenüber der laufenden Mietzahlung aufrechnen werden, sollte das Guthaben Ihnen nicht fristgerecht überwiesen werden.
Da Du schon so oft gemahnt hast würde ich jetzt keine Frist mehr geben, nur mitteilen das Du das Guthaben verrechnest, fertig.
Ich danke dir
Die Aufrechnung eines Guthabens aus BK-Jahresabrechnung mit der Gesamtmiete hat mit den laufenden Vorauszahlung für BK nichts zu tun. Der Mieter schuldet dem Vermieter die Miete und der Vermieter schuldet dem Mieter das Guthaben>>>> daher Aufrechnung!