Mietvertrag mit Probezeit
Guten Tag, meine 18 jährige Tochter hat zum 01.09.2011 eine 1 Zimmer Wohnung bezogen. Kaution und erste Miete wurden direkt bezahlt. Auch hat sie eine Bürgschaft von mir bekommen. Gestern nun rief mich die Maklerin an, dass die Miete noch nicht bezahlt sei (was ich umgehend veranlassen werde) und sich andere Bewohner im Haus über Lärm beschwert hätten. Sie meinte, dass der Vermieter einen Mietvertrag mit 3monatiger Probezeit abgeschlossen hätte, was ganz normal sei, bei jugendlichen Mietern. Wäre irgendwo in Absatz 2 geschrieben. Leider scheint der Mietvertrag beim Umzug abhanden gekommen zu sein, so dass ich dies nicht nachvollziehen kann. Die Maklerin erklärte mir weiterhin, dass in diesem Fall kein Gerichtsbeschluss nötig sei, um meine Tochter vor die Tür zu setzen und der Vermieter das Recht hätte, mit Polizei usw die Wohnung zu räumen. Ich kann mir so gar nicht vorstellen, dass dies in unserem Staat möglich ist und bitte um Antwort.
8 Antworten
eine Klausel mit vereinbarte „Probezeit“ im Mietvertrag dürfte wohl als unzulässig erachtet werden. Zu Kündigungsmöglichkeiten siehe § 573 BGB, abweichende zum Nachteil des Mieters vorgesehene Änderungen nicht vorgesehen.
Das Geschwätzt der Maklerin nicht beachten, pünktlich Miete zahlen und das war es.
Wenn es die erste Tochter der Wohnung ist, noch einmal aufmerksam machen, dass sie künftig die Nachbarschaft nicht mit all zu viel Lärm überschüttet.
danke für den Hinweis - umgekehrt ist es Korrekter
gerade junge Leute, erste Wohnung - weit ab der elterlichen "Aufsicht" das wird in einigen Fällen schon mal anfangs etwas übertrieben.
gerade junge Leute, erste Wohnung - weit ab der elterlichen "Aufsicht" das wird in einigen Fällen schon mal anfangs etwas übertrieben.
Das mag schon sein. Aber gleich mit Räumkommando und Polizei drohen, wenn es denn so sein sollte, ist eben so übertrieben.
@anitari, hier wird wirklich seitens Maklerin übertrieben.
Diese Dame sollte man doch ohnehin ignorieren, bis sie durch Vollmacht nachweist, hier im Namen des Vermieters auftreten zu dürfen.
bis sie durch Vollmacht nachweist, hier im Namen des Vermieters auftreten zu dürfen.
Womit sich die Maklerin ein fettes Eigentor schießen würde;-)
danke mariechen2007, für den "Stern" im übrigem was @anitari mit dem Eigentor anspricht, wollte ich ein wenig hinaus, falls die Maklerin auch noch für die Wohnungsvermittlung eine Courtage von dir verlangte.
Sie meinte, dass der Vermieter einen Mietvertrag mit 3monatiger Probezeit abgeschlossen hätte
Lächerlich, eine Klausel zum Nachteil des Mieters ist unzulässig.
Was hat die Maklerin nach Vertragsabschluss mit der Wohnung zu tun. NICHTS.
Die Maklerin erklärte mir weiterhin, dass in diesem Fall kein Gerichtsbeschluss nötig sei, um meine Tochter vor die Tür zu setzen und der Vermieter das Recht hätte, mit Polizei usw die Wohnung zu räumen.
Drohgebärden einer Person, die keine Ahnung hat und keine rechtliche Befugnis.
Zahlt die Miete pünktlich!
Die Tochter soll sie an die Hausordnung halten und sich entsprechend auch an Verhaltensregeln halten!
Wohnungsräumungen erfolgen hier immer noch durch den Gerichtsvollzieher auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses/-urteils.
Und was eine Maklerin mit dem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht.
Nichtsdestotrotz hat deine Tochter als Mieterin
- pünktlich ihre Miete zu zahlen und
- auch die üblichen "Verhaltensregeln" zu beachten.
Dass ein Mietvertrag "beim Umzug abhanden kommt", ist auch ziemlich seltsam. Allerdings hat ja auch der Vermieter ein Exemplar, das man sicherlich einsehen kann.
wenn diese probezeit vereinbart wurde dann ja. aber polizei kommt erst zum einsatz wenn deine tochter die wohnung nicht freiwillig räumt
Das stimmt nicht. Nur weil man etwas in einen Vertrag schreibt, ist es noch lange(!) nicht gültig. In diesem Fall: Probezeit gibt es bei Arbeitsverträgen, aber nicht bei Wohnungen (was schon allein an den Kosten liegt, die mit einer Wohnung un dem Umzug entstehen begründet sein dürfte - ganz zu schweigen von dem Problem, wenn man "in der Probezeit" mal eben wieder vor die Tür gesetzt wird).
Mein Tipp: Besserung geloben, Tochter übers Knie legen (verbal, versteht sich ^^), Miete bezahlen. Aber auch: bei weiteren Problemen nicht irgendwas unterschreiben!!! Wenns hart auf hart kommt ab zum Anwalt oder zumindest bei fachkundiger Stelle informieren. Denn wenn Du erstmal ohne Murren aus der Wohnung verschwindest kannst Du nicht 4 Wochen später sagen "ups, ich wusste ja nicht"... ;)
Sie wusste bis gestern noch nicht mal etwas davon. Die Maklerin meinte zu mir, dass am Freitag schon das Räumkommando vor der Tür stehen kann.
Scheint ein schönes Früchtchen zu sein, das Fräulein Tochter!?`!
Solche Absätz und Formulierungen sind grundsätzlich ungültig. Deine Tochter hat einen Mietvertrag mit ordentlicher Kündigungsfrist geschlossen. Daran haben sowohl sie als auch der Vermieter sich zu halten.
Süßer Wortsalat;-)))