wenn Schimmel an der Wand die Küche angegriffen hat, reicht es beim Umzug den Schimmel an der Küche zu entfernen oder soll man gleich die Küche ganz entsorgen?
Ich weiß nicht 100% ob die Küche vom Schimmel auch befallen ist, aber wenn ich die Schränke öffne kommt ein unangenehmer Geruch entgegen. Reicht es also die Küche zu reinigen, oder sollte man die EBK (ist allerdings noch nicht mal abbezahlt) in der Wohnung stehen lassen? (ich weis nicht mal ob man die EBK überhaupt mitnehmen darf?) Der Schimmel kommt von der unteren Wohnung und weil die Heizung nicht funktioniert. (Ausziehgrund)
3 Antworten
Zunächst sollte man prüfen, ob die Küche vom Schimmel befallen ist. Mutmaßungen helfen da nicht weiter.
Wenn der Schimmel allerdings nicht so massiv ist, könnte eine Intensivreinigung ausreichend sein.
Rein vorsorglich würde ich den vermeintlichen Schaden Eurer Hausratversicherung melden, wenn es Eure Küche ist.
Wenn du die EBK selbst gekauft und bezahlt hast, kannst du sie auch mitnehmen.,
Deine EBK ist allerdings von Schimmel befallen, würde ich sagen. Ich würde sie nicht mitnehmen. Dann hast du ja gleich wieder Schimmel in der Küche.
Ich würde auch mal den Vermieter ansprechen. Wen die Küche verschimmelt ist, müsste da ja mal Schadenersatz fällig sein.,
Wenn du die Küche gekauft hast und sie auch zahlst gehört sie dir. Dann solltest du sie den Vermieter auch nicht stehen lassen. Vieles lässt sich mit Schimmeltod wieder beheben. Um das zu beurteilen muss sie raus und gesäubert werden.