Vermieter will EBK nicht wechseln
Hallo leute,
immer das problem mit den Vermietern.... naja nicht alle sind so, doch ne menge....
aslo mein problem ist folgendes:
ich wohne seit 4 Jahren in einer Wohnung von einer Genossenschaft. Das ganze viertel gehört denen. Die EBK bei mir ist über 20 Jahre alt und fängt schon an aueinander zu fallen. Als wir den Vermieter angeschrieben haben ob er die Küchen nicht auswechseln kann meinte er nur das alle küchen einheitlich sein müssen und das wir sie nicht selber wechseln dürfen... Und alle küchen sind wirklich uralt und unzumutbar.
Meine Nachbarn sind auch schon sehr unzufrieden... wer weis rat und kann mir bei meinem Problem Helfen und mir einen Rat geben?
Wie könnte ich dagegen vorgehen?
MFG
11 Antworten
Da die EBK zur Mietsache gehört, also auch dafür Miete gezahlt wird, ist der Vermieter verpflichtet, diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das heißt, alles muss ohne Einschränkungen funktionieren, sowohl mechanisch als auch elektrisch. Die Folge ist, dass bei Funktionsstörungen zu Lasten des Vermieters repariert werden muss. Ist die EBK "nur" alt, funktioniert aber uneingeschränkt, muss sie nicht erneuert werden, eine reguläre Abschreibung ändert dabei nichts. Gegebenenfalls muss sie auch erneuert werden, die "neue" muss zumindest gleichwertig sein. Wenn nun ein Mangel vorliegt, musst du diesen mit Fristsetzung anzeigen (nachweisbar, deshalb per Einwurfeinschreiben). Ist der Mangel erheblich, kannst du ab diesem Zeitpunkt auch je nach Ausmaß der Mangelhaftigkeit die Miete mindern (ausgehend von der Bruttomiete). Das muss vor Ort geprüft und entschieden werden. Du könntest nun zugleich ankündigen, dass du bei Verzug selbst die Reparatur beauftragst und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete verrechnen wirst. Dir steht aber der Sinn nach einer komplett neuen Küche. Diese Entscheidung liegt in der Hand des Vermieters. Sieht er keine Notwendigkeit, könntest du theoretisch auch selbst eine kaufen, müsstest die alte aufbewahren und zurückstellen bei Auszug und die deine dann mitnehmen. Das wäre aus meiner Sicht recht problematisch. Ich sehe keine Bereitschaft und/oder Verpflichtung des Vermieters, dir deine Nettomiete deswegen zu reduzieren. Ich rate deshalb zur Mithilfe des Mietervereins zum Zwecke der Rechtssicherheit.
Nun gut wenn überall die Hysterie für SPAREN SPARE SPAREN groß geschrieben wird und du hier mit einer Einrichtung (Elektrogeräte) dein Leben firsten musst, die dir dein Geld wegfrißt denke ich das du sehr wohl eine Recht hast ds du bemänglen zu monieren und durchzusetzen. Es kann nicht angehen das ein Gesellschaft auf Grund von einem ungerechtfertigten Wunsch nach Einheitlichkeit ( woher auch, wer hat denn etwas davon) hier keinen Beitrag zum Umweltschutz leisten braucht. Das ist eigentlich schon ein Fall für eine Interessenverband der Mieter. dANN MUSS ER EBEN ALLE KÜCHEN AUSTAUSCHEN wenn er den Wunsch nach Einheitlichkeit hat. ER MUSS als Vermieter für eine Umeltfreundliche Einrichung sorgen das ist inzwischen Gesetzt. Da bekommst du auf jedem Gericht Recht.
Eine Einbauküche ist steuerlich und bilanztechnisch nach 10 Jahren abgeschrieben. Dementsprechend kann man den Vermieter darauf ansprechen, dass der Zeitwert der Küche gleich null ist, und Du dementsprechend einen Austausch haben möchtest, oder eine Anpassung der Miete auf reine Nettomiete ohen Mobilar. Weiterhin bittest Du bei der Einigung auf reine Nettomiete die Küche vom Vermieter entsorgen zu lassen. Er kann sie dann einlagern oder entrümpeln.
Sehr viel, da die Abschreibung aus dem Steuerrecht der zu erwartenden Nutzungsdauer angelehtn ist. Daraus resultierend sind zum Beispiel auch Urteile ergangen, dass der Teppichboden alle 10 Jahre erneuert werden muss.
Ja, das ist richtig... wenn man auch die zehn Jahre darin gewohnt hat. Ansonsten gilt dies nicht. Ein Mieter kann nicht einziehen und einem Monat später einen neuen Teppich velangen, weil dieser bereits zehn Jahre alt ist, denn er hat diesen Zustand ja bei Anmietung akzeptiert...
Auch das ist wieder korrekt, wobei im Schadensfall hier die "Pro rata temporis" greift, und die zeitanteilige Bewertung unabhängig der Mietzeit wirksam ist.
Mieterbund einschalten,Miete kürzen...immerhin ist der Vermieter für vermietete Sachen zuständig.
Also die Küche war unzumutbar! mit krach und streit hat er die Küchenzeile eusgewechselt was andere mieter noch nicht hinbekommen haben. und mit noch mehr krach hat er den herd gewechselt... und da hat er so ein 90ger jahre teil uhralt reingestellt. war zwar neu verpackt, aber ein sehr altes model...
Sorry, also habt Ihr schon eine neue Küche??? Das verstehe ich jetzt gar nicht mehr, was stimmt denn nun???
Aber der VM muss nicht jedem Mieter ne neue Küche hinstellen,wenn ihm die alte nicht "gefällt"...
nein aber bei nachweislichen Schäden ist er verpflichtet Abhilfe zu schaffen ,oder aber Miete zu mindern,da eine mitvermietete Küche etwas ist wofür der Mieter bezahlt.
Ihr könnt die Küche wechseln, müsst sie aber aufbewahren, damit ihr sie beim Auszug wieder einbauen könnt. So haben wir das damals gemacht. Allerdings war das keine komplette Küche, sondern nur Spüle, Unterschrank etc. Das haben wir dann nach 10 Jahren wieder dahingestellt und fertig. Danach hat die Wohnungsgenossenschaft die ganze Wohnung renoviert und unser jahrelang Aufbewahrtes auf den Schrott geworfen ;). Aber es war vorhanden! Wir mussten sogar die gelegten Fliesen wieder rausreißen.
Das die leute alles immer so umständlich machen müssen, also wirklich!
Was hat Abschreibung mit Mietrecht zu tun?