Keine Gefriertruhe in EBK, in Keller nicht erlaubt, jetzt Küche rausreissen?
Hallo, In meiner neuen Wohnung befindet sich eine EBK, der Kühlschrank ist jedoch ohne Gefrierteil. Nach Zulegung eines Gerätes (über 100 €) und Deponie im Kellerraum untersagt mir die Vermieterin jedoch den Anschluss des Geräts. Da kein Platz dafür in der Wohnung ist, möchte die Vermieterin lieber einen Teil der Küche (ohnehin die einzigen Schubladen für Besteck o.ä.) herausreissen um Platz zu gewinnen, als eine Kühl und Gefrierkombi für die EBK anzuschaffen. Was soll ich jetzt tun? Fühl mich etwas veräppelt, zumal der Vermieterin beim Einbau der Küche doch klar gewesen sein muss, dass ein separates Gefrierteil angeschafft werden würde. Noch dazu läuft der Strom im Kellerraum auf dem eigenen Stromzähler. Im Nahhinein bekam ich die Begründung es wäre technich nicht möglich (angblich Aussage des Elektrikers..) Kann ich eine Leitung fordern, die ein Gefrierteil 'aushält' oder mich gegen das herausreissen der halben küche wehren? Liebe Grüsse
3 Antworten
Die Vermieterin ist problemlösungsorientiert und bietet an, die Küche so zu verändern, dass das Gefriergerät passt. Natürlich kannst Du das ablehnen. Aber Du kannst 1. nicht velrangen, dass das Gerät im Keller aufgestellt wird und 2. dass die Vermieterin den Kühlschrank austauscht gegen einen mit Gefrierfach. Schließlich hast Du die Küche so gemietet, wie sie jetzt ist. Vorschlag: Verkauf das Gefriergerät wieder oder tausche es gegen einen passenden Kühlschrank mit Gefrierfach. Baue diesen in die Küche ein und stelle den bisherigen Kühlschrank außer Betrieb in den Keller. Erst wenn Du ausziehst, musst Du die Küche wieder in den Stand versetzen, wie sie vorher war, also Kühlschränke wieder austauschen. Kostet Dich zwar etwas Geld, aber Du hast doch auch den Nutzen.
wenn der Strom im Keller über eigenen Zähler läuft, darf der Vermieter es nicht verbieten, da es zur Nutzung gehört. Besonders wenn Whg zu klein. Bedenke, wenn Vermieter neue Küche einbaut inkl. E Geräte, dass er die ersetzen muss, wenn die defekt sind (hat auch was) . Außerdem bestehe dann auf einen günstige Energieklasse, d.h. mind. A+, sonst zahlst Du.
Meinung: Die Küche gehört zur Mietsache und die kann der Vermieter nicht nachträglich nach Lust und Laune verändern - insbesondere nicht verschlechtern, um Platz zu schaffen!
Also bin ich der Meinung, dass du dem Umbau der Küche nicht zustimmen musst - auch wenn er das anders sieht, weil das ja "seine" Küche ist.
Wenn die Elektroinstallation im Keller marode ist, kann es gut sein, dass der Elektriker das Zeug nicht anfassen will, weil er damit u.U. die Haftung für den ganzen Kram übernimmt - auch für die Teile der Anlage, an denen er nicht gearbeitet hat.
Wenn die Zählertafeln aus der Gründerzeit stammen, besteht dort dasselbe Problem. Das bedeutet, der Elektriker der dort eine zusätzliche Sicherung einbaut, geht damit ein unkalkulierbares Haftungsrisiko ein.
Falls aber technisch machbar, kannst du verlangen, fachgerecht und auf deine Kosten eine Leitung zu deinem Keller verlegen lassen zu dürfen. (was für ein Satz^^)
Danke für die Antwort!