Wenn man gezwungen wird etwas zu unterschreiben vom Arbeitgeber ,ist das unwirksam?
Hallo ich habe 600 Überstunden seit 2012 ,laut Arbeiterkammer verfallen diese nach 3 Jahren .Ich wurde vom Arbeitgeber gezwungen die Arbeitsaufzeichnungen zu unterschreiben ,ist die Unterschrift nicht gültig . Danke ?
4 Antworten
Grundsätzlich gilt niemand kann gezwungen werden eine Unterschrift zu leisten! Wenn Du Arbeitsnachweise Unterschreiben mußt dient das in der Regel dem Nachweis das, Du die Entsprechende Arbeit geleistet hast,und dient dem Arbeitgeber als Grundlage für die Abrechnung beim Auftraggeber.Es kann Bestandteil deines Arbeitsvertrages sein. Damit Du bezahlt werden kannst. Mein Tipp: Leg Dir für solche Fälle eine (oder mehrere ) andere Unterschrift(en) zu, also eine die sich von Deinem Personalausweis unterscheidet, für solche Fälle wo Du zur Unterschrift gezwungen wirst, und/oder Dir etwas nicht rechtmäßig erscheint.Denn dann kannst Du, vor Gericht beweisen das Du das nicht freiwillig Unterschrieben hast sondern gezwungen wurdest. Abstreiten geht vielleicht auch Aber nur wenn Dir dein Anwalt Dir das rät.
Unter Umständen, wenn der Arbeitgeber hier seine Weisungsbefugnis missbraucht hat, sind solche Arbeitsunterlagen tatsächlich nicht gültig. Was stand denn in den "Arbeitsaufzeichnungen"? Waren die falsch oder was?
Welches Land? Welcher Betrieb? Wieviele Angestellte? Tarifvertrag? Junge, du schreibst ja gar nichts hilfreiches. .-)
Zwang in Firmen ist verklagbar, wenn nicht besondere Umstände geltend gemacht werden können. Die meisten arbeiten auf Vertrag und nicht als Sklave.
Was sind Arbeitsaufzeichnungen und inwiefern sind die schlecht?
http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/arbeitsrecht/ueberstunden/
Österreich,Steiermark ,Gastronomie .Ich hätte einen Zeugen vor Gericht ,das die Weisung falsch war
Wenn das ganze schon vor Gericht war, worin besteht jetzt genau Dein Problem?
In der Gestronomie Überstunden entgolten oder in Freizeit ausgeglichen zu bekommen, das scheint mir ein eher ungewöhnliches Anliegen zu sein. Du machst Dir damit keine Freunde, aber darauf scheint es Dir ja auch nicht mehr anzukommen. Warum also nicht direkt Klage erheben?
Wenn du etwas unterschrieben hast, ist es wirksam. Eventuell ist die Sache aber anfechtbar, wenn die Unterschrift erzwungen wurde oder die Sache gegen geltendes Recht, Sitte oder Anstand verstößt.
Sobald du es unterschreibst gilt es leider. Eine Ausnahme wäre, wenn du beweisen kannst dass du dazu gezwungen wurdest.
Ich habe die Arbeiterkammer ,die zahlt alle Gerichtskosten es geht um 10000 Euro Brutto
Österreich,Steiermark ,Gastronomie .Ich hätte einen Zeugen vor Gericht ,das die Weisung falsch war