Arbeitsvertrag ohen Unterschrift des Arbeitgebers bekommen - trotzdem gültig?
Hallo,
ich habe vor kurzem erst per Mail eine Zusage für eine Stelle bekommen und kurz darauf wurde mir der Arbeitsvertrag zugeschickt. Leider war dieser nicht, wie ich es eigtl. vermutet hätte, bereits vom Arbeitgeber gegengezeichnet, sodass ich selbst nur unterschreiben müsste und gleich meine Kopie des Vertrages behalten könnte. Ich sollte vielmehr beide Exemplare unterschrieben zurückschicken und die zuständige Personal-Verantwortliche teilte mir mit, dass ich mein gegengezeichnetes Exemplar dann am ersten Arbeitstag bekommen würde. Ich finde das ganze etwas komisch, da ich persönlich ja jetzt überhaupt nix konkretes in den Händen halte und lediglich die Zusage per Mail sowie eine nicht-unterschriebene Kopie des Arbeitsvertrages habe. Oder kann man sich darauf verlassen, dass dies dennoch ausreicht? Vielen Dank!
8 Antworten
Ganz klar: Es gibt kein Gesetz, das aussagt, dass ein Arbeitsvertrag nur mit Unterschrift und damit schriftlich geschlossen werden kann. Entscheidend ist vielmehr, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages und darüber, dass dieser geschlossen werden soll, einig sind.
Unterschrift unter Arbeitsvertrag nicht zwingend nötig
Arbeitsverträge können also auch mündlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten wirksam geschlossen werden. Entscheidend ist, dass Einigkeit über die wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrages so besteht, dass der Vertragspartner diese mit einem einfachen „Ja“ annehmen kann. Dieses „Ja“ muss er dann nicht zwingend aussprechen; er kann auch einfach die Arbeit aufnehmen. Natürlich hat auch eine Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag die gleiche Wirkung.
Immer wieder hört man, dass ein Arbeitsvertrag nur mit Unterschrift wirksam ist. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Das ist so falsch.
Trotzdem: Verzichten Sie nie auf die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag Auch wenn es keine gesetzliche Schriftform für Arbeitsverträge gibt, schon aus Beweisgründen sollten Sie nie auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag verzichten.
Entscheidend ist vielmehr, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages und darüber, dass dieser geschlossen werden soll, einig sind.
Was zu beweisen wäre - da könnte jeder Kandidat eines Bewerbugsgespräches einen Zahlungsanspruch durch Arbeitsaufnahme durchsetzen, weil er diesen Eindruck gewonnen hat :-)
Unterschrift unter Arbeitsvertrag nicht zwingend nötig
Richtig, weil (doch ein Gesetz) gemäß § 2 NachwG von Seiten des Arbeitgebers Inhalte eines AV schriftlich fixiert wurden :-)
Damit wurde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages unterbreitet, das mit Erklärung des Einverständnisses (Unterschrift) durch den Bewerber angenommen wurde. Anders kann diese Erklärung vom künftigen AN nicht verstanden worden sein.
G imager761
Bitte schön.... Und ebenfalls danke für die Schnelle und hilfreiche Antwort.... Gruß blitzmerker12
Angenommen du unterschreibst den Vertrag, bekommst aber (erstmal) kein vom Arbeitgeber unterschriebenes Exemplar. Du gehst am ersten Tag zur Arbeit und der Arbeitgeber lässt dich auch arbeiten, d. h. er schickt dich nicht nach Hause.
Dann wäre ein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Denn der Arbeitgeber hat dir einen Text übergeben (angeboten) du hast das Angebot angenommen (bist zur Arbeit gekommen) und der Arbeitgeber hat dem nicht widersprochen (dich nicht nach Hause geschickt).
Du solltest dir eine Kopie von dem von dir unterschriebenen Text machen, bevor du den Vertrag aus der Hand gibst.
Du gehst am ersten Tag zur Arbeit und der Arbeitgeber lässt dich auch arbeiten, d. h. er schickt dich nicht nach Hause. Dann wäre ein Arbeitsvertrag zustande gekommen.
Nein, der Arbeitsvertrag ist bereits, wie von mir kommentiert, durch Abgabe des Angebots des AG entstanden und berechtigt mit Erscheinen des AN zur Arbeitsaufnahme zu geschuldeter Vertragserfüllung (Lohn, Gehalt) bis zur Vertragsbeendigung (Kündigung).
G imager761
Mit der Abgabe eines Angebots kann kein Vertrag zustande kommen, das Angebot muss auch angenommen werden.
Du musst den Vertrag zweimal ausdrucken, zweimal unterschreiben, zurück schicken (per Post) und auf deine ausfertigung warten, die dann selbstverständlich vom Arbeitgeber unterschrieben, an dich zurück gesendet wird. Das du den Vertrag per Mail bekommen hast,m dient nur dazu, dass du dir alles in Ruhe durchlesen kannst und entscheiden kannst, ob du die Stelle nimmst.
Von Mail war nie die rede. Habe Arbeit schon angetreten, mir wurde mündlich ein Vollzeit job zugesagt. Vertag kam 2Wochen später per post. Wie gesagt dort waren dann 20Stunden die Woche eingetragen. Was ein Teilzeit Arbeitsverhältnis wäre. Habe bis heut nicht unterschrieben.
Ja, du hast ja den Vertrag in der Hand und bekommst den Unterschriebenen dann später.
Ich sollte vielmehr beide Exemplare unterschrieben zurückschicken und die zuständige Personal-Verantwortliche teilte mir mit, dass ich mein gegengezeichnetes Exemplar dann am ersten Arbeitstag bekommen würde. Ich finde das ganze etwas komisch,
Ich nicht :-)
Warum soll der AG etwas unterschreiben, was von dir geändert werden kann (Gehalt verdoppeln) und dann wirksam wäre?
Das ist die übliche Vorgehensweise, wenn man den Vertrag nicht Zug um Zug gemeinsam unterschreibt :-)
Ntürlich könnte er dir dann auch gegengezeichnet per Post zuschicken, wenn du ihn nicht erst bei Arbeitsantritt haben möchtest und darum bittest :-)
G imager761
Dankeschön für das goldene Sternchen, habe mich sehr gefreut!