Wer bezahlt bei Firmenverkauf (GmbH), bis dahin geleistete Überstunden?
Die Firma, bei der ich als Aushilfe auf 450,- Euro-Basis, zu festgelegten Tagen arbeite, wurde mit Datum 13.10.2014 verkauft. Der neue Inhaber will mir die bis zum Übergabetermin geleisteten Überstunden ncht bezahlen. Der alte Firmeninhaber wollte eine Unterschrift, dass ich gegen den neuen Inhaber keine Ansprüche stelle. (Habe ich natürlich nicht unterschrieben). Würde ich nicht unterschreiben, will der neue Inhaber vom Kaufvertrag zurücktreten und es müsse Konkurs angemeldet werden und alle Kollegen würden dann auf der Straße sitzen. Laut Aussage des alten Inhaberst hat der neue Inhaber ab Vertragsunterschrift 4 Wochen Zeit, in der er vom Kaufvertrag zurücktreten könne. Ich soll nun still halten, bis die Frist um ist , dann wil der alte Arbeitgeber über andere Kanäle versuchen, dass ich mein Geld bekomme. Hoffe, dass hier jemand Erfahrung damit hat und mir Antworten kann. Vielen Dank!
4 Antworten
Formal sauber kann dir das leider nur ein Anwalt beantworten aber:
Du hast einen Anspruch, wenn es so vereinbart ist, über die Überstunden. Diese müssen von deinem Arbeitgeber geleistet werden. Aus meiner nicht juristischer Sicht ist der Arbeitgeber der Schuldner, damit ist es also die GmbH. Wem die GmbH final gehört kann dir egal sein, dein Anspruch besteht gegenüber der GmbH, nicht gegenüber einer Person. Der neue Eigentümer der GmbH übernimmt also auch die finanziellen Verpflichtungen bzw. die GmbH behält diese.
Wenn der neue Eigentümer eine Verzichtserklärung haben will, dann kann er die sicher einfordern, du bist aber nicht verpflichtet auf deine Forderungen zu verzichten. Sprich, deine Forderungen bleiben bestehen, solange du nicht schriftlich darauf verzichtest. Deine Forderungen werden dann weiterhin gegen die GmbH laufen.
Wenn der neue Eigentümer damit droht vom Kauf zurückzutreten, wenn du als Aushilfskraft nicht auf deine Überstundenauszahlung verpflichtest, wäre mir das persönlich ziemlich egal, du hast ja scheinbar einen Anspruch auf das Geld und ich würde das einfordern wollen.
Eine Unterscheidung alter / neuer Arbeitgeber existiert nicht, bei einer GmbH etc ist es immer weiterhin die GmbH. Nur wenn du bei einer Einzelfirma angestellt bist (GbR, eK. OHG, Einzelnunternehmung), dann ist der alte Arbeitgeber dein Schuldner und bei einem Verkauf muss natürlich zwischen altem und neuen Inhaber auch eine Regelung zur Bedienung der Verbindlichkeiten gefunden werden.
Also bei einem Firmenverkauf hast du die Wahl wo du dein Geld notfalls einklagst. Was der neue Inhaber will oder nicht ist dabei uninteressant. Du hast ein Recht auf dein Geld und bei einem Betriebsübergang übernimmt der neue Besitzer alle Rechte und Pflichten des alten Inhabers. Bedeutet auf deutsch du kannst deine nicht bezahlten Überstunden sowohl beim alten Inhaber geltend machen oder beim neuen Inhaber und dieser kann dann versuchen sich diese beim alten Inhaber zurück zu holen. Betriebsübergänge sind gesetzlich geregelt.
Die Ansprüche stellst du gegen deinen ehemaligen Arbeitgeber.
Der neue Inhaber will mir die bis zum Übergabetermin geleisteten Überstunden ncht bezahlen.
Nach § 613a BGB tritt bei Betriebsübergang ein Arbeitgeberwechsel in kraft. Damit übernimmt dieser neue AG alle Rechte und Pflichten des alten AG.
Im § 613a Abs. 2 BGB steht: "Der bisherige AG haftet neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen nach Abs. 1, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden, als Gesamtschuldner. Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Übergangs fällig, so haftet der bisherige AG für sie jedoch nur in dem Umfang, der dem im Zeitpunkt des Übergangs abgelaufenen Teil ihres Bemessungszeitraums entspricht:"
dann wil der alte Arbeitgeber über andere Kanäle versuchen, dass ich mein Geld bekomme.
Meiner Meinung nach soll der alte AG nicht nach anderen Kanälen suchen sondern Dir Deine Überstunden bezahlen. Diese sind vor Veräußerung des Betriebs angefallen und haben somit auch zum Erlös der Firma beigetragen. Es ist nicht Sache des neuen AG, Überstunden die dem alten AG genutzt haben zu bezahlen.
, will der neue Inhaber vom Kaufvertrag zurücktreten und es müsse Konkurs angemeldet werden und alle Kollegen würden dann auf der Straße sitzen.
Da würde ich mir aber schnellstens einen neuen Job suchen. Mal ganz abgesehen davon, dass m.M. nach der alte AG die Überstunden begleichen muss: Wenn der neue AG so wenig Kohle hat, dass er Überstunden eines Minijobbers nicht bezahlen kann ohne in Konkurs zu gehen, wirst Du wohl auch auf Deinen regulären Lohn u.U. warten müssen (und die Kollegen deren Arbeitsplätze an Deinen Forderungen hängen ;-) gleich mit).