Klausel im Vertrag einfach durchstreichen?
Kann man beispielsweise in einem Arbeitsvertrag oder einer Datenschutzerklärung beim Arzt bestimmte Klauseln oder Formulierungen mit denen man nicht einverstanden ist (beispielsweise Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag oder zu weitreichende Informationsrechte in der Datenschutzerklärung) oder Klauseln, die man für unwirksam hält, einfach durchstreichen und trotzdem den Vertrag / die Datenschutzerklärung unterschreiben? Welche Version wäre dann, wenn niemand protestiert, gültig? Trotzdem die im Vertrag stehende oder der Vertrag ohne die Formulierung, die man gestrichen hat?
2 Antworten
in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Wenn Du etwas streichst und beide Parteien unterschreiben, gilt diese Fassung. Ausnahmen bilden Dinge die rechtlich nicht ausschließbar sind oder gegen Treu und Glauben verstoßen.
Daher gibt es auch die Salvatorische Klausel "blabla sollte ein Teil des Vertrags nicht wirsam sein... blabla bleiben die anderen Punkte davon unberührt... blabla"
Du hast Vertragsfreiheit, du kannst reinschreiben und weglassen was du willst.
Wenn du einen Vertrag änderst und die Gegenseite das absegnet dann gilt der Vertrag so wie er unterschreiben wurde.
Es gibt da im Streitfalle ein paar Formalitäten wie die Änderungen zu machen sind aber theoretisch ist das möglich (und ich habe das schon des Öfteren gemacht und die Gegenseite hat mitgespielt)