Wenn jemand in Deutschland stirbt ein Elternteil der Rest der Familie aber kein Kontakt hat,wird man dann als Erbe angeschrieben?

7 Antworten

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Alle Kinder haben den gleichen Anspruch auf das Erbe.

Ob die Familie zerstitten ist, hat darauf keinen Einfluss.

Wie das aber ist, wen jemand in Deutschland lebt, aber noch Familie im Ausland hat, ist mir leider nicht bekannt.

Auf jeden Fall hat man als leibliches Kind einen Anspruch auf den Pflichtteil. Auch Stiefkinder haben den gleichen Anspruch.

Man könnte aber auch einen Haufen Schulden erben. Deswegen sollte man sich sehr genau informierenm, was das Erbe beinhaltet. Das kann ansonsten eine Schuldenfalle werden.

Das Erbe geht automatisch zu gleichen Teilen an alle Kinder, zumindest wenn wir von der gesetzlichen Erbfolge ausgehen.

Wie die Beziehung des Kindes zum Erblasser war oder wer zuerst geboren ist, ist hierbei nicht relevant. Hätten die Erblasser einzelne Kinder besonders 'abstrafen' wollen, dann hätten sie eine gewillkürte Erbfolge errichten müssen (also im Zuge eines Testaments).

Auch dass sie im Ausland leben ist unerheblich. Die Erbvorschriften des BGB sind nicht an die Nationalität gebunden und auch das Erbschaftsteuergesetz braucht nur EINE inländische Komponente, die in diesem Fall wohl der in Deutschland lebende Erblasser wäre, damit das für die irgendwie relevant wird. Auch im Ausland wird da benachrichtigt, wenn möglich.

Alle Kinder, wenn die Adresse bekannt ist. Tasächlich geben sich die Ämter nicht sonderlich viel Mühe alle zu finden.

Munga01  28.07.2021, 20:06

Glaubst du im Ernst, dass die Behörden verpflichtet sind, auf der ganzen Welt nach Verwandten zu suchen?

Dann bist du schlecht informiert!

SevenOfNein  28.07.2021, 20:09
@Munga01

Nein, aber sie geben sich auch keine Mühe wenn bekannt ist, dass jemand in Deutschland wohnt. Und ja, dass sie nie mehr als ihre Pflicht tun sagt man vielen Beamten zu Recht nach.

wenn dem Nachlasgericht alle Personen und deren Adressen bekannt sind, die nach dem Testament oder, wenn es keines gibt, nach gesetzlicher Erbfolge als Erben in Frage kommen, werden auch alle angeschrieben. Bei unbekannter Erbfolge kann auch ein Nachlasspfleger eingesetzt werden, der die Erben ermitteln soll.

Es wird nur jemand angeschrieben, wenn zumindest ein Erbe (oder ein Gläubiger) Antrag auf Erbschein stellt. Das Gericht kümmert sich ansonsten nur, wenn ein Testament bei Gericht hinterlegt war oder abgegeben wurde. Erben ist ein Holschuld und keine Bringschuld des Gerichts.

Einzige Ausnahme: der/die Verstorbene hatte den letzten Wohnsitz in Bayern.