Wohnung steht seit Monaten leer, was kann man machen?
Guten Abend.
Ich habe eine Frage bezüglich einer leerstehend Wohnung. Im wohnkomplex eines Freundes steht eine Wohnung (die neben seiner) seit 6 monaten leer. Ein Freund von uns ist derzeit ofw und wurde dort sehr gerne einziehen da er jetzt eine gute Arbeit gefunden hat. Die Wohnungsbaugesellschaft meinte allerdings dass sie die Wohnung vorerst nicht zur Miete freigeben wollen. Leider ist in der Stadt wie fast überall Wohnraum enorm knapp und sehr teuer. Wisst ihr wie es sich bei leer stehenden Wohnungen verhält? Wie lange darf bei großer wohnungsknappheit sowas ungenutzt leerstehend? Und was könnten die Gründe dafür sein? Gibt es eventuell eine Möglichkeit die Wohnung doch irgendwie verfügbar zu "bekommen"?
Danke schonmal ☺
8 Antworten
Schimmel, Sanierungsrückstau, Modernisierung. Alles gute Gründe, nicht zu vermieten.
Niemand, der Eigentum hat, muss vermieten. Allerdings sehe ich Wohnungsbaugesellschaften schon in einer moralischen Verpflichtung.
Abgesehen davon müssen die sich auch bei ihren Investoren rechtfertigen.
Vielen Dank für den Stern :-)
Unklare Nutzungsverhältnisse wäre möglich. Es besteht Mietvertrag, aber keiner nutzt die Wohnung.
... die Mitglieder so einer Genossenschaft erwarten natürlich Gewinne und deshalb wird es Gründe geben, so einen Mietgegenstand nicht zu vermieten.
Vielleicht fehlen ja für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der ehem. lieben Nutzer noch Urteile.
Als Vermieter entscheide ich ob und wann ich vermieten will.
Leerstand geht allerdings zu meinen Lasten und nicht zu Lasten der anderen Mieter.
In Berlin betrifft das umfassende Zweckentfremdungsverbot auch den Leerstand. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50000 Euro pro Wohneinheit geahndet werden.
Da trifft aber nur zu bei öffentlich gefördertem Wohnraum und wir wissen ob das hier der Fall ist.
Zumindest gilt das z.B. für Essen:
Trotzdem ist dieser Hinweis berechtigt.
Das ist komunal leider nicht einheitlich geregelt, in Berlin gilt das für jede Wohnung.
Hi,
dafür gibt es das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“. Zuständig dafür sind die kommunalen Ämter (Wohnungsamt, Ordnungsamt). In der Regel werden den Eigentümern etwa für Modernisierungen bestimmte Fristen eingeräumt, in denen die Wohnungen leer stehen dürfen (Beispiel in Berlin zwölf Monate).
Selbst wenn gegen das Gesetzt verstoßen würde, wird die Wohnungsbaugesellschaft garantiert nicht die Wohnung an deinen Freund vermieten!
dafür gibt es das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“
Haben wir da nicht etwas vergessen anzumerken?
Das ist komunal leider nicht einheitlich geregelt, in Berlin gilt das für jede Wohnung.
Hm stimmt. Das kann natürlich sein. Dankeschön