Wenn in meiner Abwesenheit ein Mahnbescheid kommt, kann meine Ehefrau dagegen Einspruch legen oder braucht sie besondere Vollmacht?
5 Antworten
wenn der mb an dich gerichtet ist und nicht an beide, wäre eine vollmacht wahrscheinlich ratsam
Du als Schuldner musst halt den Widerspruch (nicht Einspruch) unterschreiben. Als Ehefrau unterschreibe ich (wenn ich mit meinem Mann einig bin) in seiner Abwesenheit für ihn nur mit dem Nachnamen. Ansonsten kannst Du auch formlos bereits jetzt ein Schreiben aufsetzen, dass Du gegen den Mahnbescheid vom..... Aktenzeichen ......... Widerspruch einlegst. Das Schreiben lässt Du Deiner Frau unterschrieben da. Sie soll dann nur noch das Datum und die fehlenden Angaben einsetzen. Achte drauf, es entweder vorab per Fax zu schicken oder per Übergabeeinschreiben, damit Du den Zugang gewährleistet hast. Falls die Frist verstreicht, kannst du in der Folge gegen den dann ergangenen Vollstreckungsbescheid auch noch angehen, das wäre dann der Einspruch.
Habe Dir eine FA geschickt.
ok, skylar. Vielleicht brauchst Du ja keine Hilfe mehr. Kann leider jetzt nicht länger warten. Sofern Du meine FA bestätigst und mir nochmal schreibst, melde ich mich. Muss jetzt erstmal gehen. Grüße!
Rufe deinen Freund an und informiere ihn über den Mahnbescheid. Frage ihn, ob du für ihn als Bevollmächtigte gegen den Bescheid vorgehen sollst. Er kann dich auch mündlich bevollmächtigen. Wenn er es macht, unterschreibst du den Einspruch mit i.A. Er soll dir aber zur Sicherheit noch eine handschriftliche Vollmacht per Post zusenden.
Sollte es irgendwelche Probleme geben, kann man die mit etwas Geschick hinauszögern bis die Vollmacht per Post kommt.
Übergabe Einschreiben sind regelmäßig sinnfrei, da sie nur beweisen das ein Schriftstück den Empfänger erreicht hat. Sie beweisen aber gerade nicht den Inhalt des Schreibens.
Hier wäre es gut einen Zeugen für den Inhalt und die Absendung unterschreiben zu lassen. Gegebenenfalls eine extra Zeugenverfügung machen.
Natürlich Kopien davon aufheben und/oder die Schreiben im PC speichern.
Wir reden von einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid und einem Schreiben an ein Gericht. Wieso verbreitest du da nur so einen Unsinn? Die Rechtspfleger bei Gericht haben 0 Interesse, irgendeinem irgendetwas über den Inhalt eines Schreibens vorzulügen.
Auch wenn du nur mit dem Nachnamen für deinen Mann unterschreibst: Rechtlich gültig ist diese Unterschrift ohne Vollmacht des Ehemanns nicht.
Der Widerspruch wird dann nur akzeptiert, weil man der Unterschrift wohl nicht entnehmen kann das sie von der Ehefrau stammen könnte.
Sie braucht eine Vollmacht. Also eine Vollmacht, in der du deiner Frau erlaubst dich explizit in dieser Sache vertreten zu dürfen.
Unterschreibt Sie ohne deine Vollmacht, ist der Widerspruch rechtlich ungültig und deine Frau macht sich eventuell der Urkundenfälschung strafbar.
und deine Frau macht sich eventuell der Urkundenfälschung strafbar.
Das dürfte völliger Quatsch sein. Natürlich sollte man nicht den Fehler machen, zu behaupten, dass man der Mann sei und dessen Unterschrift nachahmen. Stattdessen ein "i.A." dazu und die eigene Unterschrift darunter.
Dann bleibt ggf. nur, dass strittig war, ob ein solcher Auftrag bzw. eine Vollmacht existierte. Aber auch nur dann, wenn der Mann das Existieren dieser Vollmacht bestreitet. Das ist dann alles keine Strafrechtsfrage mehr.
Sie braucht dann eine Vollmacht, falls das überhaupt möglich ist bei einem Widerspruch, denn Du sollst ja Stellung nehmen/ den Widerspruch machen und nicht sie.
Er muss aber im Widerspruchsschreiben noch nicht Stellung nehmen. Mit Einlegung des Widerspruchs wird das Verfahren in ein ordentliches Gerichtsverfahren übergehen, sofern der Gläubiger das beantragt. Erst dann ist es notwendig, (nach Vorliegen der Anspruchsbegründung) dagegen vorzutragen.
Da gibt es bestimmt Unterschiede bei Widerspruchsverfahren.
Z.B. gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen bedeutet nicht, das gleich ein Gericht eingeschaltet wird, sondern der Fall wird halt nochmal gesondert geprüft.
In dem Widerspruch schreibt man eigentlich dann schon eine Begründung rein, warum man Widerspruch einlegt.
Mag sein dass es bei Mahnbescheiden anders ist.
Wäre schön, wenn Du Deine Aussage durch einen Link belegen könntest, denn wir wollen ja alle was lernen, bzw. man will wissen ob eine Antwort oder Kommentar auch korrekt ist.
Wenn ich schreibe, dass es nicht nötig ist, in dem Widerspruch eine Begründung mit aufzuführen, dann nicht, weil ich das nur vermute, sondern, weil ich es weiß. Ich arbeite beim Rechtsanwalt. Ich lege mit dem dem Mahnbescheid beigefügten Formular (oder auch formlos) Widerspruch ein. Nun ist der Gläubiger am Zug. Er muss seinen Anspruch (bei Gericht, an das das Verfahren auf seinen Antrag hin abgegeben wird) binnen einer bestimmten Frist begründen. Hierauf ergeht an den Schuldner, der jetzt nicht mehr Schuldner, sondern Beklagter ist) eine Aufforderung, den Klaganspruch zu erwidern. Schaut in §§ 696 und 697 ZPO.
Wenn ich schreibe, dass es nicht nötig ist, in dem Widerspruch eine Begründung mit aufzuführen, dann nicht, weil ich das nur vermute, sondern, weil ich es weiß.
Fühle Dich bitte nicht auf den Schlips getreten, aber es gibt nun mal viele User die etwas behaupten und fest davon überzeugt sind, aber es ist kein Beweis.
Letztens war hier mal die Antwort eines Anwalts und die Antwort war falsch wie einige User ihm dann belegt haben mit entsprechenden §, ss war halt nicht sein Fachgebiet.
Und da Du etwas geschrieben hast ohne es zu belegen, habe ich Dich freundlich gebeten mir das zu belegen.
Das hast Du jetzt getan und dafür danke ich Dir.
Ojeee! Wenn man bei einem Rechtsanwalt arbeitet, sollte man auch wissen das man fremde Urkunden nicht ohne Vollmacht zu unterschreiben hat.
Das kann strafbar nach http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html sein!
Ehefrau zu sein allein reicht nicht. Das berechtigt nicht Schriftstücke, die für den Ehemann gedacht sind, einfach ohne Vollmacht des selbigen zu unterschreiben!
Etwas Selbstrecherche hätte aber auch geholfen. Beispielsweise könnte man nach dem Widerspruchsformular googlen, kommt dann hier hin: http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/images/wispr.jpg
Das sei nur als Ergänzung erwähnt.
Lies dir mal meine Antwort durch auf deinen eigenen Beitrag. Du liegst hier komplett falsch. Es geht hier auch zu keinem Zeitpunkt darum, dass die Ehefrau einfach die Unterschrift des Ehemanns nachahmen soll...
Wenn der Mahnbescheid nur dich alleine betrifft, kannst auch nur du dagegen Widersprechen.
Wenn er jemanden eine explizit auf die Sache berufende, ordentliche Vollmacht ausstellt, darf JEDER den Mahnbescheid widersprechen.
korrekt. Es braucht dazu noch nicht einmal eine schriftliche Vollmacht. Auch eine mündliche Vollmacht reicht bereits aus. Sie muss im Streitfall nur nachgewiesen werden und ggf. nachträglich schriftlich bestätigt werden.
Hallo tini87541,
kennst du dich zufällig mit dem Thema aus? Mein Freund ist für 7 Wochen verreist und ich passe in der Zeit auf seine Wohnung auf. Nun lag heute ein gelber Brief vom Amtsgericht in seinem Briefkasten. Das Problem ist nun: man hat 2 wochen Zeit Widerspruch einzulegen. Tut man dies nicht, folgt ein Vollstreckungsbescheid, wo man wieder 2 Wochen Zeit hat Widerspruch einzulegen. Selbst zu diesem Zeitpunkt würde er dann noch 1 Woche im Urlaub sein. Was können wir tun?