Mahnbescheid aufgrund mündlicher Vereinbarung?

5 Antworten

Der Reihe nach:

Ihr habt nur 2 Optionen:

  • Ihr widersprecht fristgerecht (binnen 14 Tagen ab Zustellung) generell dem Mahnbescheid. Diesem liegt ein entsprechender Vordruck bei. Als Folge kann der Antragsteller seine Forderung nur noch im Klageweg geltend machen. Das ist dann eine reine Beweisfrage und wie der Richter das urteilt. Die meisten "Gläubiger" scheuen diesen Klageweg, weil teuer.
  • Ihr versäumt die Widerspruchsfrist oder "akzeptiert" den Bescheid...dann wird er rechtskräftig, ohne dass die Forderung als solche auf Rechtskraft geprüft würde. Und mit Rechtskraft kann dann der Gläubiger einen Volstreckungsbescheid beantragen und es wird bei euch gepfändet...inclusive Zinsen und Gebühren. In der Schufa steht das dann auch.

Auf jeden Fall. Erfolgt kein Widerspruch, kann der angebliche Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen und hat dann einen volstreckbaren Titel, aus dem er vollstrecken lassen kann.

Bei einem Widerspruch muss er die Richtigkeit der Forderung beweisen.

GanMar  27.09.2018, 11:16

Dem kann ich mich nur anschließen!

Moin,

wenn du keinen Einspruch gegen den MB einlegst, dann entsteht daraus schnell ein vollstreckungsbescheid. Ohne weiter auf die Details des Gerichtsverfahrens einzugehen, dieser Vollstreckungsbescheid ist eine Art Titel mit dem der Freund deines Mannes gegen euch vorgehen kann.

legt ihr Einspruch ein, dann kann (!) es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Wenn der Freund Zeugen hat, dass ihr das Geld bekommen habt, dann sieht es jedoch böse für euch aus. Des Weiteren sagt ihr ja selbst, dass er das Geld geliehen hat, wenn ihr also ehrlich vor Gericht seid, müsstet ihr das zugestehen, dass Geld geflossen ist. Dann wärt ihr wiederum im Zugzwang zu beweisen, dass er das Geld auch wieder zurück bekommen hat. Was schwierig sein dürfte ohne Quittung etc.

Ukalela 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 12:23

Am Anfang war die Rede von einem Betrag x. Was ja auch richtig war. Dann wurde gesagt, eigentlich bekomme ich ja noch das dreifache. Daraufhin wurde die Hälfte beglichen. Das haben wir uns auch unterschreiben lassen. Also Beleg dafür.

Sofort Widerspruch einlegen (muss man nicht begründen). Aber nur wenn der ander den Kreidt nicht beweisen kann oder wenn dein Mann die Rückzahlung beweisen kann. Du als unbeteiligte Ehefrau solltst auf jeden Fall widerspruch einlegen.

Falls es vor Gericht geht, den ganzen Kredit bestreiten !! Nicht die unbelegte Rückgabe, denn die kannst du nicht bewiesen.

Legt man keinen Widerspruch ein kann er BEIDEN einen Gerichtsvollzieher schicken, dann fragt auch keiner mehr ob das stimmt oder nicht

Ukalela 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 20:48

Zeugen gibt es nicht wirklich. Und die Erstsumme, um die es sich ging, wurde auch mit Schriftstück zurückgezahlt. Aber das war ihm wohl nicht genug, da er die Summe dann nochmal um das dreifache erhöht hat.

Lohnt sich hier ein Widerspruch?

Ja.

Dann müsste die Gegenseite klagen und ihren Anspruch darlegen.