Falscher Name auf Mahnbescheid

2 Antworten

Wo ist das Problem? Wenn du die auf dem Mahnbescheid gemeinte Person bist, dann betrifft es dich, wenn du diese Person nicht bist, dann musst du nichts machen. Wenn es dein alter Name war und du zwischenzeitlich geheiratet und deinen Namen geändert hast, dann betrifft es dich selbstverständlich dennoch. Und natürlich ist es auch so, dass -wenn man versucht, dadurch dass man den Briefkastennamen einfach nur ändert um zu vertuschen, das jemand dort wohnt- man haftbar ist und Ärger bekommt. Und das ist auch richtig so.

Ansonsten gilt: Sollte irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen , dann wird er schon mitbekommen, dass die Person dort nicht mehr wohnt - wenn sie denn tatsächlich dort nicht mehr wohnt.

Wenn dir langweilig ist und du nett sein willst, dann kannst du das Gericht davon informieren, dass die gemeinte Person dort nicht (mehr) wohnt und du damit nichts zu tun hast.

Wolfgame91 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 14:10

Also Ja Ich habe Geheiratet, Die Forderung wie gesagt ist mir aber Tortzden Unbekannt. Des weitern Kahn Nie Ein Schreiben oder Ähnliches von Diesem Typen, Der Widerspruch Wurde wegen meinem Aktuellen Namen Verweigert. Alle Gläubiger habe ich über Die Namensänderung informiert, Bevor ich den Namen Am Briefkasten änderte. Das auf dem Bescheid War Mein alter Name wie ich es auch mit den Widerspruch am Amtsgericht Mitteilte.

charis0110  05.02.2013, 14:30
@Wolfgame91

Dann ist die Sache doch völlig klar - Wenn du gemeint bist und auf dem Bescheid vom Amt dein alter Name war, dann musst du die Forderung auch begleichen, egal wie du jetzt heißt.

Du kannst nicht ernsthaft denken, dass du durch eine Namensänderung keine alten Rechnungen mehr zu begleichen hast. Auch die Tatsache, dass du während deiner Abwesenheit durch den Bekannten, der den Briefkasten geleert hat nicht informiert wurdest, schützt dich nicht davor. Du bist dafür verantwortlich auch in Abwesenheit deine Rechnungen etc. zu begleichen. Wie du das anstellst, ist leider dein Problem. Den Gläubigern und Ämtern ist das egal. Das einzige, was du im Abwesenheitsfall tun kannst ist, Zahlungsaufschub zu beantragen, und normaler Weise bekommt man auch 1-2 Wochen zugebilligt.

Wenn dir die Forderung völlig unbekant ist, dann solltest du mal da nachforschen, woher diese stammt - normaler Weise kommen derartige Forderungen nicht einfach so ins Haus geflattert.

Wolfgame91 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 19:17
@charis0110

Nein du Verstehst das nicht, Diese Fordrung ist ein Fake, Der Name dieser Person muss Privat sein, Kein Eintrag oder Vrbindung zu einer Firma. Habe Lange genug Gegooglet. aber So wie es ausieht nun denoch gegen mich tituliert.

Mein WIederspruch wurde wegen der Namensändrung abgelhent !

charis0110  06.02.2013, 00:53
@Wolfgame91

Dann solltest du vielleicht persönlich zum Amtsgericht gehen und die Sache mit denen klären, wenn du in Zukunft keinen Ärger mit dem Amtsgericht, Gerichtsvollzieher oder so haben möchtest, oder?!

Ja, das ist dann jetzt wohl tituliert. Was das mit dem Namen soll, weiß ich nicht. Ich kann mir nur vorstellen, dass deine Schulden eben aus der Zeit vor dem Namenswechsel stammen, da kann sowas vorkommen.

Wolfgame91 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 13:57

aber wie gesagt die Foerderung Sagt mir Garnix das ist irgend ein ausländischer Typ, zuden hatt google zu den namen Keine Ergebnisse, so wie das aussieht ist das wohl Privat

Benito0330  05.02.2013, 14:56
@Wolfgame91

Na, wenn du wirklich Post vom Amtsgericht bekommen hast, wäre es echt. In einem gelben fetten Umschlag. Falls du Zweifel hast, geh doch mit dem Schrieb hin.