ist eine Vollmacht nötig, wenn jemand Bargeld auf mein Konto einzahlt?
Folgende Situation, ich bat meine Ehefrau einen größeren Bargeldbetrag (1000.- €) auf mein Girokonto in Bar einzuzahlen. Sie wurde von der Bankangestellten (Wiesbadener Volksbank) abgewiesen, mit der Begründung dass sie dafür eine Vollmacht für mein Konto bräuchte. Für mich wäre es neue, wenn jemand Geld auf mein Konto EINZAHLT dafür eine Vollmacht bräuchte, oder gibt es da neue Vorschriften???
6 Antworten
Theoretisch könnte man das schon machen. Allerdings gab es seit kurzem erst wieder eine Änderung im Geldwäschegesetz wobei bei Beträgen über 999€ eine Ausweiskopie vorgenommen werden muss.
Wenn zu mir ein Nichtkunde kommt und auf ein Konto ohne Vollmacht einzahlen will, schicke ich ihn auch weg unabhängig vom Betrag.
Und wieso man seinem Lebenspartner keine Vollmacht auf dem Girokonto gibt ist für mich auch völlig unverständlich aber naja....
Da es sich bei diesem Vorgang um eine Einzahlung zu Gunsten Dritter handelt (weil keine Kontovollmacht vorliegt kann eben nicht für den Kontoinhaber gehandelt werden) muss hier ohne Betragsgrenze das GWG beachtet werden!
Die auftretende Person muss sich legitimieren und die Bank muss dieses nachweisen.
In der Regel kosten diese Bareinzahlungen zu Gunsten Dritter ab 10€ aufwärts Gebühren.
Wie ich unten geschrieben habe hat es sehr wohl einen Hintergrund. Die Gesetzgebung verbietet es zwar nicht, gibt aber Einschränkungen vor und die die Bank haftet mit.
Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nach GWG kann echt richtig teuer für Banken werden
Das Geldwäschegestz bildet die Rechtsgrundlage für die Handlungsweise der Banker und weniger Ihr Beschwerdegedanke.
Sie braucht keine Vollmacht. Ist sie an einen Azubi geraten?
Bargeldeinzahlungen auf Fremdkonten sind gebührenpflichtig. Es könnte ja jeder einfach auf die Bank gehen und sagen, dass er den Auftrag vom Kontoeigner hat, das Geld auf sein Konto einzuzahlen. Um das zu vermeiden, braucht man eine Kontovollmacht, so dass nur der Kontoeigner (alle, die Vollmacht auf das Konto haben) Geld kostenlos einzahlen kann.
Den Banken ist nicht die Einzahlung an sich zu lästig geworden (da sind die Diskussionen darüber deutlich lästiger), sondern die Einhaltung der Vorschriften des GWG (Identifizierung und Legitimierung der auftretenden Person wenn nicht Kontoinhaber/Bevollmächtigter).
Falsch! Es gibt keine Gebührenpflicht! Die Bank kann natürlich willkürlich eine Gebühr dafür festsetzen. Niemand beanstandet, wenn sie auf die Gebühr verzichtet!
Es könnte ja jeder einfach auf die Bank gehen und sagen, dass er den Auftrag vom Kontoeigner hat, das Geld auf sein Konto einzuzahlen.
Das war früher völlig üblich. Bis es den Banken zu lästig geworden ist.
Das mag schon sein, dass es keine PFLICHT gibt -- aber es ist die Realität. Die Bank möchte ich sehen, zu der ich als Nichtkunde gehen kann und dann Bargeld auf eines ihrer Konten gebührenfrei einzahlen kann.
Naja, wenn es nicht ersichtlich ist, dann könnte es ein fremder sein, der das Geld verstecken will oder so. Gib ihr doch einfach die Vollmacht oder gib ihr irgendwas mit, dass eure Ehe beweist oder zahl es selbst ein.
Nur weil man beweisen kann, dass man mit dem Kontoinhaber verheiratet ist, ändert das gar nichts an der Situation.
Nach welchem Paragraphen verweigerst Du die Annahme des Geldes? Mit gleicher Logik müsste eine Überweisung zugunsten des Kontos abgewiesen werden!
Nein. Bei einer Überweisung ist ja wohl die Geldherkunft offen gelegt.
Bei einer Einzahlung habe ich keine Legitimation des Drittens. Eine Einzahlung Zugunsten Dritter (so heißt der Spaß) wird aufgrund dessen von vielen Banken nicht angenommen. Am Ende hat die Bank dann womöglich noch den Ärger mit der Bafin und den Steuerfahndern
Wo ist denn das Problem seine Frau zu bevollmächtigen bzw. dass sie es einfach auf ihr eigenes Konto einzahlt und überweist
Könnte ja Geldwäsche sein.
Erteilt Euch gegenseitig Kontovollmacht (bei Eheleuten ist das möglich), dann habt Ihr das Problem nicht mehr.
Das ist auch zwischen fremden Leute möglich. Dafür muss man keine Eheleute sein.
Wenn meine Frau von meiner Volksbank, in der ich bekannt bin, weggeschickt würde, würde ich mich beschweren. Das ist reine Kundenunfreundlichkeit ohne rechtlichen Hintergrund.