wenn ich zum 1.7.2015 mein mietvertrag kündige , muss ich dann bis zum 1.7 aus der wohnung raus sein, oder erst bis zum 1.10.2015 wegen der 3 monate kündigung?

10 Antworten

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In der Zeit der Kündigungsfrist bis zu deren Ende hast du noch die Miete zu zahlen und der Vermieter dir die Wohnung zu überlassen. Erst am letzten Tag der Kündigungsfrist und das wäre jetzt der 30.09. musst du die Wohnung räumen und an den Vermieter übergeben.

Das bedeutet: Du kündigst am Tag deines Schreibens (also z.B. am 10.06.) zum 30.09. Jetzt kannst du nicht mehr zum 30.06. kündigen, weil ja die Frist von 3 Monaten nicht mehr eingehalten würde. Zum Monatsersten kann man nicht kündigen - immer nur zum Monatsletzten Tag.

Nepomuk22 
Beitragsersteller
 07.06.2015, 16:12

Ok. Ich habe das schreiben fertig gestsellt und gebe es morgen bei unserer Verwaltung im Büro ab, sie ist in unserem Haus. Dann passt alles eigentlich.

angy2001  07.06.2015, 21:44
@Nepomuk22

viel Glück in der neuen Wohnung.

Die Wortwahl ist zu beachten. Der Mieter kündigt AM nn.nn.nnnn ordentlich mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist ZUM letzten Tag des zutreffenden Monats. Es kann im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist für den Mieter vereinbart worden sein.

Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag Juli ( Freitag, 3.7.) dem Vermieter zugestellt sein um wirksam zum 30. September gekündigt zu haben. Der Poststempel spielt hier keine Rolle.  Wann der Mieter auszieht, ist ihm überlassen. Die Rückgabe der Wohnung an den Vermieter könnte dann für den  1. Oktober vereinbart werden.

Zum 1.7., außer vertraglich ist für Dich einen sehr kurze Kündigungsfrist vereinbart, kannst Du jetzt gar mehr nicht kündigen.

Am 1.7., besser früher, kannst Du, vorausgesetzt die Kündigung ist spätestens am 3.7. beim Vermieter, zum 30.9. kündigen.

Spätestens nach Ende der Kündigungsfrist, wäre der 1.10., ist die Wohnung vollständig geräumt und in vertraglich vereinbartem Zustand an den Vermieter zurück zu geben.

wenn ich zum 1.7.2015 mein mietvertrag kündige 



Man kündigt nicht zum Anfang eines Monats:

§ 573 c BGB

Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am Fünfzehnten eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 1 oder 3 abweichende  Vereinbarung ist unwirksam

muss ich dann bis zum 1.7 aus der wohnung raus sein, oder erst bis zum 1.10.2015 wegen der 3 monate kündigung ?

Du kündigst zum 30. September und musst bis dahin auch Miete zahlen.

MfG

Johnny