Kann man einen Mietvertrag nach 2- 3 Monaten kündigen?
Kann nam einem Mietvertrag für eine Wohnung nach 2 -3 Monaten kündigen? Wenn nein, wie ist die Mindestlaufzeit? Oder ist es bei jedem Vertrag anders? Was gibt es für Verträge?
10 Antworten
Sofort nach Unterzeichnung (nicht Mietbeginn!!) kann der Mieter seinen Mietvertrag kündigen. Vorausgesetzt, er hat keinen wirksam befristeten Mietvertrag und keinen mit einem wirksamen Kündigungsverzicht.
Eine Befristung ist nur rechtswirksam, wenn einer der rechtlich zulässigen Gründe im Mietvertrag stehen: 1. Eigenbedarf, 2. größere Umbauten bzw. Instandhaltungen, 3. Bedarf für einen Beschäftigten.
Ein Kündigungsverzicht darf für nicht länger als 4 Jahre vereinbart sein und muss wechselseitig vereinbart sein, ansonsten wäre er unwirksam.
Unbefristeter Mietvertrag ohne wirksame Kuendigugsverzichtsvereinbarung: Kann vom Mieter jederzeit mit (knapp) dreimonatiger Kuendigungsfrist gekuendigt werden (auch schon vor Beginn des Mietverhaeltnisses).
Unbefristeter Mietvertrag mit wirksam vereinbarten beidseitigen Kuendigungsverzicht: Kann vor Ablauf des vereinbarten Kuendigungsverzichts nicht ordentlich gekuendigt werden.
Befristeter Mietvertrag: Ein wirksam befristeter Mietvertrag kann nur dann gekuendigt werden, wenn dem Mieter vertraglich ausdruecklich ein Kuendigungsrecht eingeraeumt wurde. Wenn nicht, kann ein wirksam befristeter Mietvertrag ueberhaupt nicht ordentlich gekuendigt werden.
Bei einem Mietvertrag auf Zeit ist eine vorzeitige Kündigung meist nicht möglich. Er endet mit Ablauf des festgesetzten Datums, falls keine Verlängerungsoption besteht.
Bei einem unbefristeten Mietvertrag kannst Du, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten, theoretisch schon vor Bezug wieder kündigen.
Bis zum Ende der Kündigungsfrist bist Du trotzdem verpflichtet, die Miete zu zahlen, auch wenn Du nicht (mehr) dort wohnst.
Giwalato
Einen Mietvertrag, wie jeden anderen Vertrag auch, kann man sofort nach Abschluß wieder kündigen.
Mit welcher Frist ist gesetzlich oder vertraglich geregelt.
Ist z. B. ein Kündigungsverzicht vereinbart kann der Mietvertrag erst ab oder zum Ablauf des vereinbarten Zeitraumes gekündigt werden.
Ist der Mietvertrag befristet kann er ordentlich (fristgerecht) gar nicht gekündigt werden. Er endet automatisch mit Ablauf der Befristung.
Ja, sogar schon vor Mietbeginn mit dreimonatiger Kündigungsfrssit n. § 573c I BGB.
Es sei denn, man hätte sich mietvertrglich zu einen Kündigungsverzicht verpflichtet, der für eine Mietdauer von bis zu 4 Jahren wirksam zu vereinbaren wäre..
Was für dich zutrifft, musst du schon in deinem Vertrag nachlesen.
G imager761