Wenn ich meine Wohnung verliere durch eine Räumungsklage was passiert ab den Schritt wo ich die Notfrist von 2 Wochen nicht einhalte/kann?
6 Antworten
Ich kann dir sagen, dass eine Räumung sehr teuer kommt. Momentan muss dein Vermieter die Kosten tragen, wird diese aber wieder bei dir holen.
Hi! Besser du besprichst das umgehend mit einem Fachanwalt für Mietrecht. Der holt das Optimale für dich raus. Dein Problem ist keine Kleinigkeit. Die Wohnung zählt zu den 3 Grundbedürfnissen des Menschen: Nahrung, Kleidung, Wohnung. Einen Beratungsschein (für den Anwalt) erhältst du auf dem Amtsgericht, falls du nur über ein geringfügiges Einkommen verfügst und kaum Vermögen besitzt.
Mache kein Blödsinn, das kriegst du selber nicht in den Griff. Dein Widerspruchsgrund interessiert niemanden. Nehme deine Rechte optimal wahr, indem zu einen Anwalt gehst. Ignoriere auch weitere (Experten-) Ratschläge hier im Forum. Du brauchst professionelle anwaltliche Hilfe. Glaube mir!
Verlässt du nicht innerhalb der Notfrist von 2 Wochen ab dokumentierter Zustellung der Räumungsklage durch das Gericht deine Wohnung, wird mit Versäumnisurteil ein Vollstreckungstitel erwirkt, der den Vermieter berechtigt, mit Gerichtsvollzieher und ggf. Polizei sich sein Eigentumsrecht zu verschaffen :-O
Dass man das seit Wochen längst bekannt Unabwendbare danach noch mit einem Räumungsschutzantrag wegen ganz besonderer Umstände oder einer sittenwidrigen Härte noch mehr Zeit schinden könnte, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
G imager761
Wenn ich in der Nachfrist Zeit die Wohnung verlasse trage ich die Streitkwert - Kosten den trotzdem ?
Ja, lies das Urteil, da steht das drin.
dann kommt alles in den sperrmüll. ganz gleich ob sofa oder geburtsurkunde
evtl muss dein vermieter die sachen noch eine bestimmte weile z.b. in der garage aufbewahren, bis du alles abholst - oder halt die zeit abläuft. aber da bin ich mir nicht sicher
Wenn Du des Öfteren aufgefordert worden bist die Wohnung zu räumen und Du nicht reagiert hast, mußt Du zusehen die Notfrist einzuhalten denn dann, wird die Wohnung geräumt ohne wenn und aber.
okey danke ich häng grade in der ausbildung denke mal das es machtbar ist. Kann man das eigentlich als einen Wiederspruchsgrund angeben da ich weder Wohngeld noch andere sozialhilfe-leistungen eingereicht habe da ich es selber in griff bekommen wollte und nicht zu gunsten anderer dort Lebe?