Müssen Handwerker auch die Mittagsruhe einhalten?
Wir haben eine Firma beauftragt, unsere Eigent.-Wohnung mit Parkettboden auszustatten. Wie ist es da mit der Mittagsruhe?
5 Antworten
Als Auftraggeber hast Du das Recht Ruhezeit zu fordern. Ruecksicht auf Mitbewohner, Umgebung. Muss vor Vertragsabschluss festgelegt werden. Koennte ja sein, dass Auftragnehmer dann hoeheren Preis verlangt oder Annahme der Arbeit gaenzlich verweigert. Wobei Parkettverlegen ja nicht sehr laermig, ausser dem Schleifen. Da Auftrag anscheinend ohne Einschraenkung vergeben, gehts nur noch mit gegenseitig gutem Willen ohne Aerger.
Vielen Dank für Deine Antwort! J.W.
Handwerker dürfen auch in der Mittagszeit arbeiten.
Sage doch im Haus den anderen Bescheid, das in deiner Wohnung für einige Tage die Handwerker da sind. So wissen alle davon und du hast wahrscheinlich keinen Ärger.
Ich bedanke mich bei allen und werde die Ratschläge befolgen! Grüße von J.W.
Für Handwerker gelten die gesetzlichen Ruhezeiten leider nicht - Handwerker dürfen in der Tat sogar unabhängig von bestehenden örtlichen Ruhezeiten von 7-20.00 Uhr durchgehend arbeiten, selbst in Kurorten.
verlassen kannst du dich hier auf gar nichts! Aber wenn Handwerker die Mittagszeit womöglich von 12-15h einhalten müßten um 16h Feierabend machen, kämmen sie ja nie zum arbeiten
Da kannst Du Dich verlassen - die Auskunft ist vom Mieterverein.
Vielen Dank, Rolf u. HöGEMANN, genau d a s wollte ich wissen!
Ist es nicht so, dass jeder nach mindestens 5 Stunden Arbeitszeit aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine Pause von 30 Minuten einlegen muss?
In der Frage ging es mir um den "ruhestörenden Lärm" der durch die Handwerker in der Mittagsruhe (z.B. von 13.oo - 14.30 Uhr) evtl. verursacht wird.
Hallo - ich greife das mal wieder auf, trotz der langen Zeit. Es wird hier nur über die gesetzliche Mittagsruhe gesprochen. Die gilt womöglich nicht für Handwerker. Aber wenn in der Hausordnung steht, dass die Mittagsruhe zu beachten ist, dann muss der Wohnungseigentümer oder Mieter sich daran halten und mit den Handwerkern entsprechende Vereinbarungen treffen. Nicht gegen die Handwerker kann dann vorgegangen werden, sondern gegen den Eigentümer bzw. Mieter.
Ein Auftraggber muss keine entsprechende Vereinbarung mit Handwerkern treffen. Die Hausordnung betrifft nur das Verhältnis der Mieter untereinander in der Gemeinschaft.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Kann ich mich auf diese Angaben verlassen? Ist sehr wichtig für mich, da ich im Haus keinen Ärger will für diese Zeit!